# Meldet Airbnb meine Einnahmen ans Finanzamt? Was DAC7 und das PStTG übermitteln

Airbnb meldet deine Einnahmen ans Finanzamt: über DAC7 und das PStTG. Welche Daten das sind, ab welcher Schwelle, an welche Behörde und was für alte Jahre gilt.

Quelle: https://vairsicherung.com/ratgeber/airbnb-einnahmen-finanzamt
Autor: Said Shurafa
Veröffentlicht: 2026-09-23
Herausgeber: vairsicherung

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Im Januar liegt in deinem Airbnb-Konto eine Übersicht, die du nie angefordert hast. Sie zeigt deine Einnahmen Quartal für Quartal, die Zahl deiner Buchungen, die Nächte, an denen jede Wohnung belegt war, und die Anschrift dieser Wohnung. Dieselbe Aufstellung geht an eine Steuerbehörde, mit deinem Namen, deiner Steuer-ID und deiner Bankverbindung daneben.

Viele Gastgeber suchen an dieser Stelle nach einer Grenze, unter der nichts gemeldet wird. Beim Verkauf von Waren gibt es sie wirklich. Bei Vermietung fängt die Meldung mit der ersten Buchung an, und was daraus wird, entscheidet sich in deiner Steuererklärung.

> **Das Wichtigste in Kürze**
>
> - **Grundlage** ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
>
>  (Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/)
>
>  Es gilt seit dem 1. Januar 2023 und setzt die EU-Richtlinie DAC7 um.
>
>  (Richtlinie (EU) 2021/514, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021L0514)
>
>
> - **Keine Bagatellgrenze bei Vermietung.** Die Grenze von 30 Fällen und 2.000 Euro gilt nur für den Verkauf von Waren.
>
>  (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__4.html)
>
>
> - **Gemeldet werden** deine Stammdaten samt Steuer-ID und Bankverbindung, die Anschrift jeder Wohnung, die Einnahmen je Quartal und die Zahl der Vermietungstage.
>
>  (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html)
>
>
> - **Bis zum 31. Januar** geht die Meldung für das Vorjahr raus.
>
>  (§ 13 Abs. 1 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__13.html)
>
>  Dieselben Zahlen bekommst du selbst zugeschickt.
>
>  (§ 22 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__22.html)
>
>
> - **Steuerlich zählt der erste Euro.** Nur für Teile einer selbst genutzten Wohnung kann das Finanzamt bis 520 Euro im Jahr auf die Besteuerung verzichten.
>
>  (R 21.2 Abs. 1 EStR, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/f-Vermietung-und-Verpachtung/Paragraf-21/r-21-2.html)
>
>
> - **Alte Jahre sind nicht vom Tisch.** Die Steueraufsicht Hamburg hat 2023 Daten zu rund 56.000 Gastgebern aufbereitet und an die Länder verteilt.
>
>  (Finanzbehörde Hamburg, Mitteilung vom 6. Juli 2023, https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17236492/2023-07-06-fb-vermietungsportal/)

> **Bevor du entscheidest**
>
> Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Steuerberater.

## Welche Daten gehen an dein Finanzamt?

Deutlich mehr als die Summe. Das Gesetz listet jede Angabe einzeln auf, getrennt nach Person und Wohnung.

 (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html)

{/* sprich: Über dich gehen Name, Anschrift und Geburtsdatum raus. Dazu die
    Steuer-ID und der Staat, der sie ausgestellt hat. Dazu die Umsatzsteuer-ID,
    sofern vorhanden. Dazu die Bankverbindung und der Name des Kontoinhabers.
    Und je Quartal deine Vergütung, die einbehaltenen Gebühren und die Zahl der
    Buchungen. Über jede Wohnung aus deinem Inserat geht die Anschrift raus.
    Dazu die Art der Immobilie und die Grundbuchnummer, sofern vorhanden. Und
    die Zahl der Tage, an denen sie vermietet war. */}

| Über dich | Über jede Wohnung aus deinem Inserat |
|---|---|
| Name, Anschrift, Geburtsdatum | Anschrift der Wohnung |
| Steuer-ID mit ausstellendem Staat, Umsatzsteuer-ID sofern vorhanden | Art der Immobilieneinheit |
| Bankverbindung und Name des Kontoinhabers | Grundbuchnummer, sofern vorhanden |
| Vergütung, einbehaltene Gebühren und Zahl der Buchungen, je Quartal | Zahl der Tage, an denen sie vermietet war |

Zwei Punkte daran werden regelmäßig unterschätzt. Der erste ist die Anschrift. Gemeldet wird jede Wohnung aus deinem Inserat, nicht nur dein Wohnsitz. Damit weiß die Finanzverwaltung, welche Wohnung wie viele Nächte belegt war.

Der zweite ist die Summe vor Abzug. Gemeldet wird, was dir gezahlt oder gutgeschrieben wurde, und was die Plattform davon einbehalten hat, steht getrennt daneben. Setzt du in der Erklärung nur an, was auf deinem Konto ankam, passt deine Zahl nicht zur Meldung. Auffallen wird das, auch ohne böse Absicht.

## Gibt es eine Grenze, unter der nichts gemeldet wird?

Bei Vermietung nicht, dort zählt schon die erste Buchung. Die Verwechslung hat aber einen Grund. Das Gesetz stellt Anbieter frei, die zwei Bedingungen zusammen erfüllen: weniger als 30 Fälle einer bestimmten Tätigkeit und dafür insgesamt weniger als 2.000 Euro.

 (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__4.html)

Diese Tätigkeit ist der Verkauf von Waren, also eBay und Kleinanzeigen. Die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an unbeweglichem Vermögen steht in derselben Liste weiter oben, und für sie gilt die Freistellung nicht.

 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html)

Eine Freistellung für Vermietung gibt es wirklich, sie zeigt nur in die andere Richtung. Frei ist, wer je Wohnung mehr als 2.000 Vermietungen im Meldezeitraum schafft.

 (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__4.html)

 Gemeint sind Hotelketten mit Dauerinserat.

> **Keine Steuerdaten, keine Auszahlung**
>
> Fehlen deine Angaben, muss die Plattform dich zweimal erinnern. Reagierst du nicht, handelt sie frühestens nach 60 und spätestens nach 180 Tagen, indem sie deine Nutzung sperrt oder dein Geld einbehält.
>
>  (§ 23 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__23.html)
>
>  Lieferst du die Daten nach, endet die Sperre.

## Wann liegen die Zahlen bei deinem Finanzamt?

Rund zwei Monate nach Jahresende. Melden muss die Plattform bis zum 31. Januar.

 (§ 13 Abs. 1 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__13.html)

 Gemeldet wird in dem EU-Staat, in dem die Plattform sitzt. Von dort gehen die Daten weiter in das Land, in dem du wohnst, und in das, in dem die Wohnung steht.

{/* sprich: Airbnb meldet an die irische Steuerverwaltung. Die gibt es an die
    übrigen EU-Staaten weiter. Booking Punkt com meldet an die niederländische
    Finanzverwaltung. Eine Plattform mit Sitz in Deutschland meldet an das
    Bundeszentralamt für Steuern. */}

| Plattform | Meldung geht an |
|---|---|
| Airbnb | die irische Steuerverwaltung, die an die übrigen EU-Staaten weiterleitet ([Airbnb-Hilfe](https://www.airbnb.com/help/article/3268)) |
| Booking.com | die niederländische Finanzverwaltung ([Booking-Partner-Hub](https://partner.booking.com/en-gb/compliance/tax-reporting/everything-you-need-know-about-dac7)) |
| Plattform mit Sitz in Deutschland | das Bundeszentralamt für Steuern

 (§ 13 Abs. 1 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__13.html)

 |

Zwischen den Staaten läuft die Weitergabe binnen zwei Monaten nach Ende des Meldezeitraums, also bis Ende Februar.

 (Artikel 8ac Abs. 3 der Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021L0514)

 Deine Steuererklärung dafür ist dann noch lange nicht fällig.

Eine höhere Steuer entsteht aus der Meldung nicht automatisch, das Bundeszentralamt für Steuern sagt es selbst.

 (BZSt, Fragen und Antworten zu DAC7, https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/FAQ/faq_node.html)

 Die Daten liegen als Kontrollmaterial beim Finanzamt und werden mit deiner Erklärung verglichen. Ärger macht also nicht die Meldung, sondern die Lücke zwischen ihr und dem, was du erklärst.

## Ab welchem Euro musst du Einnahmen erklären?

Bei einer eigenen Ferienwohnung ab dem ersten. Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng gefasst. Vermietest du Teile deiner selbst genutzten Wohnung vorübergehend, bleiben die Einnahmen daraus bei höchstens 520 Euro im Jahr und bist du einverstanden, kann das Finanzamt aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung absehen. Dasselbe gilt, wenn du Teile einer gemieteten Wohnung vorübergehend untervermietest und sie im Übrigen selbst nutzt.

 (R 21.2 Abs. 1 EStR, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/f-Vermietung-und-Verpachtung/Paragraf-21/r-21-2.html)

Darin stecken drei Bedingungen, und sie müssen zusammen erfüllt sein. Es geht um Teile einer Wohnung, die du selbst bewohnst, und um eine vorübergehende Vermietung. Dazu kommt eine Falle. Die 520 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag. Ein Euro darüber, und der ganze Betrag gehört in die Erklärung.

{/* sprich: Erster Fall. Ein Zimmer deiner selbst bewohnten Wohnung, an ein
    paar Wochenenden für 400 Euro vermietet. Ja, das Finanzamt kann von der
    Besteuerung absehen. Zweiter Fall. Derselbe Fall mit 700 Euro. Nein, und zu
    erklären sind die vollen 700 Euro. Dritter Fall. Eine separate
    Ferienwohnung, die du nicht selbst bewohnst. Nein, egal wie hoch die
    Einnahmen sind. Vierter Fall. Mehrere Einheiten, dauerhaft vermietet. Nein,
    dazu kommt die Frage nach der Gewerblichkeit. */}

| Dein Fall | Greift die 520-Euro-Regel? |
|---|---|
| Ein Zimmer deiner selbst bewohnten Wohnung, an ein paar Wochenenden für 400 Euro vermietet | Ja, das Finanzamt kann von der Besteuerung absehen |
| Derselbe Fall, aber 700 Euro Einnahmen | Nein, und zu erklären sind die vollen 700 Euro |
| Eine separate Ferienwohnung, die du nicht selbst bewohnst | Nein, unabhängig von der Höhe |
| Mehrere Einheiten, dauerhaft vermietet | Nein, dazu kommt die Frage nach der Gewerblichkeit |

> **Die Meldung kennt nur deine Einnahmen**
>
> Deine Ausgaben stehen dort nirgends, dabei mindern sie den Gewinn: Reinigung, Wäsche, Provision der Plattform, Abschreibung, Zinsen, Strom und auch deine Versicherungsbeiträge. Wer nichts erklärt, verschenkt diese Seite der Rechnung. Bei einer [Inhaltsversicherung für Ferienwohnungen](/ratgeber/inhaltsversicherung-kurzzeitvermietung-worauf-achten) oder einer [Betriebshaftpflicht](/ratgeber/betriebshaftpflicht-kurzzeitvermietung-ferienwohnung-serviced-apartments) sind das jedes Jahr dreistellige Beträge.

An derselben Weiche hängt dein Versicherungsschutz. Übernachten regelmäßig wechselnde Gäste gegen Geld bei dir, gilt das als gewerblich, und daran scheitert im Schadenfall die [Hausratversicherung bei Airbnb](/ratgeber/hausratversicherung-airbnb). Wer beim Finanzamt gewerblich auftritt und beim Versicherer privat, hat zwei Wahrheiten in den Akten. Wer mehrere angemietete Wohnungen weitervermietet, bekommt mit dem [Arbitrage-Betrieb](/ratgeber/arbitrage-versicherung-guide) zusätzlich eigene Haftungsfragen.

## Was gilt für Jahre, die du nie erklärt hast?

Da laufen zwei Fristen, unterschiedlich lang. Steuerlich darf das Finanzamt bei hinterzogener Steuer zehn Jahre zurückgreifen, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf und im Normalfall vier.

 (§ 169 Abs. 2 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)

 Die Frist startet aber erst am Ende des Jahres, in dem du die Erklärung abgegeben hast, spätestens drei Jahre nach Entstehen der Steuer.

 (§ 170 Abs. 2 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html)

 Aus zehn Jahren werden so bis zu dreizehn.

Strafrechtlich verjährt eine Steuerhinterziehung nach fünf Jahren. Auf sie steht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren,

 (§ 370 Abs. 1 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html)

 und für Taten mit dieser Strafdrohung sieht das Strafgesetzbuch fünf Jahre Verjährung vor.

 (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html)

 In besonders schweren Fällen sind es 15 Jahre.

 (§ 376 Abs. 1 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__376.html)

Auch Jahre vor 2023 liegen in Reichweite. Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg hat über ein internationales Gruppenersuchen Daten eines Vermittlungsportals bekommen. Nach eigenen Angaben geht es um rund 56.000 Gastgeberinnen und Gastgeber mit mehr als 1 Milliarde Euro Umsatz. Aufbereitet gingen die Daten an die Länder. Eine frühere, viel kleinere Lieferung brachte bundesweit rund 4 Millionen Euro an zusätzlichen Steuern.

 (Finanzbehörde Hamburg, Mitteilung vom 6. Juli 2023, https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17236492/2023-07-06-fb-vermietungsportal/)

Zurück in die Straffreiheit führt die Selbstanzeige, und sie hat harte Bedingungen:

- **Umfang** Du berichtigst alle noch nicht verjährten Taten einer Steuerart, mindestens die der letzten zehn Kalenderjahre.

 (§ 371 Abs. 1 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)

 Eine halbe Anzeige wirkt nicht.
- **Sperrgründe** Die Straffreiheit fällt weg, sobald eine Prüfung angekündigt ist oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren läuft. Ebenso, wenn ein Prüfer schon vor Ort war oder die Tat entdeckt ist und du davon weißt.

 (§ 371 Abs. 2 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)

- **Betragsgrenze** Über 25.000 Euro verkürzter Steuer je Tat wirkt die Selbstanzeige nicht mehr.

 (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)

 Dann kann das Verfahren gegen einen Zuschlag enden, gestaffelt mit 10 Prozent bis 100.000 Euro, 15 Prozent bis 1.000.000 Euro und 20 Prozent darüber.

 (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html)

- **Zahlung** Die hinterzogene Steuer und die Hinterziehungszinsen zahlst du fristgerecht nach.

 (§ 371 Abs. 3 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)

 Diese Zinsen laufen mit 0,5 Prozent je Monat, also 6 Prozent im Jahr.

 (§ 238 Abs. 1 AO, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html)

> **Abwarten ist die schwächste Option**
>
> Je länger die Meldedaten beim Finanzamt liegen, desto eher ist dein Fall bekannt. Mit der entdeckten Tat fällt die Straffreiheit weg. Setz eine Selbstanzeige deshalb mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht auf, bevor du etwas einreichst.

## Was du jetzt tust

**So gehst du vor**

1. **Hol dir deine Meldekopie.** Die Plattform muss dir deine gemeldeten Daten bis zum 31. Januar mitteilen.

 (§ 22 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__22.html)

 Sammle sie von jedem Portal, auf dem du inserierst.
2. **Vergleiche beide Summen.** Stell die gemeldete Vergütung neben das, was auf deinem Konto ankam. Der Unterschied ist die Provision, also eine Ausgabe und kein fehlender Umsatz.
3. **Hinterlege deine Steuer-ID überall.** Fehlt sie, sperrt die Plattform früher oder später dein Konto oder behält dein Geld ein.

 (§ 23 PStTG, https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__23.html)

4. **Sammle deine Ausgaben je Wohnung.** Reinigung, Wäsche, Provision, Verbrauch, Reparaturen, Abschreibung, Versicherungsbeiträge. Eine Tabelle je Wohnung reicht, geführt wird sie jedes Jahr.
5. **Geh alte Jahre ehrlich durch.** Hast du Einnahmen früherer Jahre nirgends erklärt, gehört das auf den Tisch eines Steuerberaters, bevor Post vom Finanzamt kommt.

## Häufige Fragen zu Airbnb-Einnahmen und Finanzamt

### Meldet Airbnb meine Einnahmen wirklich ans Finanzamt?

Ja. Seit dem Meldezeitraum 2023 verpflichtet das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) digitale Plattformen zur Meldung, es setzt die EU-Richtlinie DAC7 um. Airbnb meldet für EU-Inserate an die irische Steuerverwaltung, die die Daten an die deutschen Behörden weiterleitet.

### Ab welchem Betrag meldet Airbnb ans Finanzamt?

Bei Vermietung gibt es keine Untergrenze, gemeldet wird ab der ersten Buchung. Die bekannte Bagatellgrenze von unter 30 Fällen und unter 2.000 Euro steht in § 4 Absatz 5 Nummer 4 PStTG und gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für die Vermietung von Wohnraum.

### Welche Daten übermittelt Airbnb an das Finanzamt?

Nach § 14 PStTG unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung, die einbehaltenen Gebühren und Provisionen, die Vergütung je Quartal, die Zahl der Buchungen sowie die Anschrift jeder inserierten Wohnung, deren Art und die Zahl der Vermietungstage.

### Wann meldet Airbnb die Daten an die Steuerbehörden?

Bis zum 31. Januar für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Meldezeitraums leiten die EU-Staaten die Daten untereinander weiter (Artikel 8ac Absatz 3 der Richtlinie 2011/16/EU). In Deutschland liegen die Zahlen also etwa Ende Februar vor.

### Bekomme ich selbst zu sehen, was gemeldet wurde?

Ja. Nach § 22 PStTG muss dir der Plattformbetreiber die dich betreffenden gemeldeten Informationen bis zum 31. Januar mitteilen. Diese Jahresübersicht enthält dieselben Quartalszahlen, die auch dein Finanzamt bekommt, und eignet sich als Abgleich für die Steuererklärung.

### Gibt es bei Airbnb eine Freigrenze von 520 Euro?

Nur in einem engen Fall. R 21.2 Absatz 1 EStR erlaubt es, von der Besteuerung abzusehen, wenn Teile einer selbst genutzten Wohnung vorübergehend vermietet werden und die Einnahmen 520 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Für eine eigenständige Ferienwohnung gilt das nicht. Es ist zudem eine Freigrenze: ein Euro darüber, und der ganze Betrag zählt.

### Was passiert, wenn ich Airbnb-Einnahmen früherer Jahre nicht angegeben habe?

Steuerlich kann das Finanzamt eine hinterzogene Steuer zehn Jahre rückwirkend festsetzen (§ 169 Absatz 2 AO), strafrechtlich verjährt eine Steuerhinterziehung nach fünf Jahren, in besonders schweren Fällen nach 15 Jahren (§ 376 Absatz 1 AO). Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist möglich, aber an enge Bedingungen geknüpft. Das gehört vor der Einreichung zu einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

### Kann Airbnb meine Auszahlungen sperren, wenn ich keine Steuerdaten angebe?

Ja. § 23 PStTG verpflichtet den Plattformbetreiber, zweimal zu erinnern und danach frühestens nach 60 und spätestens nach 180 Tagen entweder die Nutzung der Plattform zu unterbinden oder Zahlungen einzubehalten. Airbnb beschreibt das Einfrieren der Auszahlungen in seiner Hilfe zu DAC7. Nach Nachlieferung der Daten wird die Sperre aufgehoben.
