# Ferienwohnung abschreiben: Gebäude, Möbel und Einbauküche

Ferienwohnung abschreiben: welcher AfA-Satz fürs Gebäude gilt, welche Nutzungsdauer Möbel haben, wann die 800-Euro-Grenze greift und was die Einbauküche kostet.

Quelle: https://vairsicherung.com/ratgeber/ferienwohnung-abschreibung
Autor: Said Shurafa
Veröffentlicht: 2026-09-25
Herausgeber: vairsicherung

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Die Rechnung vom Möbelhändler kommt im März, 9.400 Euro für die Einrichtung deiner Ferienwohnung. Landet sie als eine Summe in der Buchhaltung, läuft jeder Posten darauf über Jahre. Schlüsselst du sie auf, ziehst du alles bis 800 Euro netto sofort ab, im selben Jahr.

Eine Ferienwohnung schreibst du nämlich in zwei Teilen ab. Das Gebäude läuft über Jahrzehnte, mit 2, 2,5 oder 3 Prozent im Jahr. Möbel und Geräte laufen über ihre Nutzungsdauer, meist 3 bis 13 Jahre. Der Grund und Boden bleibt außen vor, er nutzt sich nicht ab. Welcher Satz für dein Gebäude gilt, hängt an einer einzigen Jahreszahl.

> **Das Wichtigste in Kürze**
>
> - **Gebäude:** 2, 2,5 oder 3 Prozent im Jahr. Der Satz hängt am Jahr der Fertigstellung.
>
>  (§ 7 Abs. 4 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)
>
>
> - **Grund und Boden:** wird nie abgeschrieben. Der Anteil muss vorher aus dem Kaufpreis heraus.
> - **Möbel und Geräte:** über die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
> - **Bis 800 Euro netto:** sofort abziehbar, und zwar pro Gegenstand.
>
>  (§ 6 Abs. 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)
>
>
> - **Einbauküche:** ein einziges Wirtschaftsgut, zehn Jahre.
>
>  (BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15, https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE201610271/)
>
>
> - **Achtung:** Ferienwohnungen dienen steuerlich nicht Wohnzwecken. Zwei Förderungen fallen dadurch weg.

> **Bevor du entscheidest**
>
> Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Steuerberater.

## Welcher Satz gilt für dein Gebäude?

Der aus dem Jahr der Fertigstellung. Aussuchen kannst du dir nichts, die Sätze stehen im Gesetz.

 (§ 7 Abs. 4 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)

{/* sprich: Ist dein Gebäude nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt, sind es
    3 Prozent im Jahr und rund 33 Jahre. Bei Fertigstellung zwischen 1925 und
    2022 sind es 2 Prozent und 50 Jahre. Vor 1925 sind es 2,5 Prozent und 40
    Jahre. Liegt die Wohnung im Betriebsvermögen und ist der Bauantrag nach dem
    31. März 1985 gestellt, sind es 3 Prozent und rund 33 Jahre. */}

| Dein Gebäude | Satz pro Jahr | Läuft über |
|---|---|---|
| fertiggestellt nach dem 31.12.2022 | 3 % | rund 33 Jahre |
| fertiggestellt 1925 bis 2022 | 2 % | 50 Jahre |
| fertiggestellt vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre |
| im Betriebsvermögen, Bauantrag nach dem 31.03.1985 | 3 % | rund 33 Jahre |

Die letzte Zeile trifft dich, wenn deine Vermietung ein Gewerbebetrieb ist und die Wohnung zum Betriebsvermögen gehört. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten die ersten drei Zeilen.

Die AfA startet im **Monat der Anschaffung**. Für jeden Monat davor fällt ein Zwölftel weg.

 (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)

 Kaufst du im Oktober, bekommst du im ersten Jahr drei Zwölftel.

Kürzer geht es nur mit Nachweis. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 33, 50 oder 40 Jahre, darfst du sie ansetzen.

 (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)

 Dafür brauchst du ein Gutachten.

## Von welcher Zahl rechnest du die Prozente?

Von der Bemessungsgrundlage, und die besteht aus zwei Teilen. Erstens dem Kaufpreis, ohne den Anteil für Grund und Boden. Zweitens den Nebenkosten, im selben Verhältnis geteilt, also Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Makler.

Ein Beispiel. Du zahlst 300.000 Euro, davon entfallen 20 Prozent auf den Boden. Dazu kommen 30.000 Euro Nebenkosten. Auf das Gebäude entfallen dann 240.000 plus 24.000 Euro, also 264.000 Euro. Bei 2 Prozent sind das 5.280 Euro im Jahr.

Wie du aufteilst, ist nicht beliebig, aber du hast Spielraum. Steht im Kaufvertrag eine Aufteilung, zählt sie im Regelfall. Das Finanzamt darf sie nur kippen, wenn sie die realen Werte grob verfehlt. Der Bundesfinanzhof hat das klargestellt und dabei auch die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums verworfen, sie darf eine vertragliche Aufteilung nicht ersetzen.

 (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19, https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE202010257/)

Kaufst du möbliert, lohnt sich ein Blick in den Kaufvertrag. Wird der Wert des Inventars dort getrennt ausgewiesen, läuft dieser Teil über die Nutzungsdauer der Möbel und nicht über die Jahrzehnte der Gebäude-AfA. Der Wert muss zum Zustand passen, das Finanzamt sieht sich das an.

> **Zwei Förderungen, die bei Ferienwohnungen nicht greifen**
>
> Steuerlich dienen Ferienwohnungen nicht Wohnzwecken, sondern der vorübergehenden Beherbergung von Personen. Das kostet dich zwei Förderungen:
>
> - **Die degressive AfA von 5 Prozent.** Sie gilt nur, &bdquo;soweit sie Wohnzwecken dienen&ldquo;.
>
>  (§ 7 Abs. 5a EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)
>
>
> - **Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau.** Dort steht es wörtlich im Gesetz: &bdquo;Wohnungen dienen nicht Wohnzwecken, soweit sie zur vorübergehenden Beherbergung von Personen genutzt werden&ldquo;.
>
>  (§ 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7b.html)

## Wie lange laufen Möbel und Geräte?

Über ihre **betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer**, also die Zeit, die sie im Betrieb erfahrungsgemäß halten. Wie lang die ist, sagt die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

 (AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.html)

 Die häufigsten Posten einer Ferienwohnung daraus:

{/* sprich: Möbel laufen über 13 Jahre, das sind 7,7 Prozent im Jahr. Mobile
    Klimageräte über 11 Jahre, 9,1 Prozent. Waschmaschinen und Kühlschränke über
    10 Jahre, 10 Prozent. Normale Teppiche über 8 Jahre, 12,5 Prozent. Fernseher
    und Videogeräte sowie Geschirrspülmaschinen über 7 Jahre, 14,3 Prozent.
    Personalcomputer und Drucker über 3 Jahre, 33,3 Prozent. */}

| Posten | Nutzungsdauer | AfA pro Jahr |
|---|---|---|
| Möbel (Position Büromöbel) | 13 Jahre | 7,7 % |
| Klimageräte (mobil) | 11 Jahre | 9,1 % |
| Waschmaschinen | 10 Jahre | 10 % |
| Kühlschränke | 10 Jahre | 10 % |
| Teppiche, normale | 8 Jahre | 12,5 % |
| Fernseher und Videogeräte | 7 Jahre | 14,3 % |
| Geschirrspülmaschinen | 7 Jahre | 14,3 % |
| Personalcomputer und Drucker | 3 Jahre | 33,3 % |

Die Tabelle ist kein Gesetz. Sie hält fest, was Betriebsprüfer erfahrungsgemäß akzeptieren, und in der Praxis folgt das Finanzamt ihr.

> **Tablet und Notebook: ein Jahr statt drei**
>
> Für Computer und Zubehör lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Das steht im BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) und gilt auch für Drucker und Bildschirme. Das Tablet mit dem digitalen Gästeordner fällt darunter. Liegt es über 800 Euro netto, verteilst du es also auf ein Jahr statt auf drei.

Bietest du Frühstück, Reinigung und Empfang an, ist deine Vermietung eher ein Gastbetrieb. Dann gilt für dich die Branchentabelle **Gastgewerbe**.

 (AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Gastgewerbe, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_Gastgewerbe.html)

 Ist ein Posten in beiden Tabellen genannt, geht laut Bundesfinanzministerium die Branchentabelle vor, und ihre Werte sind oft kürzer.

{/* sprich: Im Gastgewerbe laufen Möbel einschließlich Einbaumöbel über 10 Jahre
    und Bettgestelle aus Holz oder Metall ebenfalls über 10 Jahre.
    Geschirrspülmaschinen, Herde und normale Teppiche laufen über 5 Jahre.
    Fernsehgeräte in Fremdenzimmern und Elektro-Kleingeräte über 3 Jahre. */}

| Posten (Gastgewerbe) | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Möbel einschließlich Einbaumöbel, übrige | 10 Jahre |
| Bettgestelle aus Holz oder Metall | 10 Jahre |
| Geschirrspülmaschinen | 5 Jahre |
| Herde | 5 Jahre |
| Teppiche, normale | 5 Jahre |
| Fernsehgeräte in Fremdenzimmern | 3 Jahre |
| Elektro-Kleingeräte | 3 Jahre |

Welche Tabelle für dich gilt, klärst du mit deinem Steuerberater. Der Unterschied ist groß, denn ein Sofa läuft einmal über 13 Jahre und einmal über 10. Nebenbei: Die Geräte, die du hier abschreibst, sind gewerblich genutzte Geräte, und für sie gilt eine Prüfpflicht, siehe [E-Check für bewegliche Geräte](/ratgeber/e-check-bewegliche-elektrische-anlagen).

## Wann darfst du sofort abziehen?

Bei allem, was höchstens 800 Euro netto kostet. So ein Gegenstand heißt **geringwertiges Wirtschaftsgut**, kurz GWG, und du ziehst ihn im Jahr des Kaufs ganz ab.

 (§ 6 Abs. 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)

 Für Vermieter gilt die Grenze über den Verweis im Werbungskosten-Paragrafen.

 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html)

Vier Punkte, an denen es in der Praxis hakt:

- **Netto heißt ohne Vorsteuer.** Kannst du keine Vorsteuer ziehen, etwa als Kleinunternehmer, zählt der Bruttobetrag.

 (§ 9b Abs. 1 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9b.html)

 Dann ist bei 800 Euro brutto Schluss.
- **Die Grenze gilt pro Gegenstand**, nicht pro Rechnung. Zehn Nachttische für je 120 Euro sind zehnmal GWG, auch auf einer Rechnung.
- **Der Gegenstand muss allein nutzbar sein.**

 (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)

 Ein Nachttisch ist es. Ein einzelner Einlegeboden für ein Regal ist es nicht.
- **Ab 250,01 Euro netto** gehört der Gegenstand in ein laufendes Verzeichnis mit Kaufdatum und Preis.

 (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)

 Eine Tabelle reicht.

Den Sammelposten von 250 bis 1.000 Euro bekommst du bei Vermietung und Verpachtung übrigens nicht.

 (§ 6 Abs. 2a EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)

 Der Verweis im Werbungskosten-Paragrafen geht nur auf die Sätze 1 bis 3 des Absatzes 2.

 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html)

Die Liste, die du für die Steuer baust, brauchst du ein zweites Mal, denn sie ist die Grundlage für deine Versicherungssumme. Wie du sie ansetzt, steht in [Inhaltsversicherung: worauf du achten musst](/ratgeber/inhaltsversicherung-kurzzeitvermietung-worauf-achten), und warum die private Hausrat für eine Ferienwohnung nicht taugt, im [Vergleich von Inhalt und Hausrat](/ratgeber/inhaltsversicherung-vs-hausrat-kurzzeitvermietung). Ein Unterschied ist dabei wichtig. Steuerlich sinkt der Wert deiner Möbel jedes Jahr, bei einem Schaden willst du aber neu kaufen können. Schäden deiner Gäste deckt die Inhaltsversicherung ohnehin nicht, dafür gibt es die Gastschadenversicherung als eigenen Baustein. Wächst dein Bestand über eine Wohnung hinaus, lohnt der Blick in unseren [Guide zur Arbitrage-Versicherung](/ratgeber/arbitrage-versicherung-guide).

## Warum läuft die Einbauküche über zehn Jahre?

Weil sie steuerlich **ein einziges Wirtschaftsgut** ist. So hat es der Bundesfinanzhof entschieden.

 (BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15, https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE201610271/)

 Dazu gehören nach diesem Urteil Spüle, Herd, die Einbaumöbel unter der Arbeitsplatte und die Elektrogeräte, im Streitfall Kühlschrank und Dunstabzugshaube.

Vorher durfte man Spüle und Herd sofort absetzen. Diese Rechtsprechung hat der BFH mit dem Urteil geändert, seitdem geht das nicht mehr.

Die 800-Euro-Grenze hilft hier nicht. Sie gilt pro Wirtschaftsgut, und die Küche ist eines. Der Kühlschrank für 600 Euro war im Streitfall Teil dieser Küche und kein eigenes geringwertiges Wirtschaftsgut.

Im Streitfall kostete die Küche 2.959,99 Euro und wurde im März gekauft. Das Finanzamt setzte im ersten Jahr 246 Euro an, zehn Zwölftel von einem Zehntel.

> **Wo das Urteil aufhört**
>
> Der BFH hat über die Erneuerung der ganzen Küche entschieden. Was gilt, wenn Jahre später nur der Backofen kaputtgeht, sagt das Urteil nicht. Setz die Rechnung also nicht ungeprüft sofort ab. Frag vorher deinen Steuerberater.

## Was du jetzt tust

**So gehst du vor**

1. **Rechnung aufschlüsseln** Jede Position mit Einzelpreis, nicht die Endsumme. Frag beim Händler nach einer Aufstellung, wenn sie fehlt.
2. **Netto rechnen** Ziehst du Vorsteuer, zählt der Nettopreis. Sonst der Bruttopreis.
3. **Sortieren** Bis 800 Euro sofort. Darüber über die Nutzungsdauer.
4. **Verzeichnis anlegen** Alles über 250 Euro netto mit Kaufdatum und Preis festhalten.
5. **Kaufmonat notieren** Die AfA rechnet monatsgenau. Ohne Monat rechnest du im ersten Jahr falsch.

## Häufige Fragen zur Abschreibung deiner Ferienwohnung

### Wie schreibe ich Möbel in der Ferienwohnung ab?

Über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Für Möbel nennt die allgemeine Tabelle 13 Jahre, ein Kühlschrank läuft über 10, ein Fernseher über 7 Jahre. Kostet ein einzelnes Stück höchstens 800 Euro netto, ziehst du es nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Kaufs ganz ab.

### Wie lange wird eine Einbauküche in der Ferienwohnung abgeschrieben?

Zehn Jahre. Der Bundesfinanzhof hat am 03.08.2016 entschieden, dass die Einbauküche einer vermieteten Wohnung ein einziges Wirtschaftsgut ist (IX R 14/15). Dazu zählen Spüle, Herd, die Einbaumöbel und die Elektrogeräte. Spüle und Herd sofort abzusetzen, geht seit diesem Urteil nicht mehr.

### Wie setze ich die Erstausstattung einer Ferienwohnung ab?

Gegenstand für Gegenstand, nie als eine Rechnungssumme. Alles bis 800 Euro netto geht sofort ab, alles darüber läuft über seine Nutzungsdauer. Ab 250,01 Euro netto gehört der Posten zusätzlich in ein laufendes Verzeichnis mit Kaufdatum und Preis. Lass dir vom Händler eine Aufstellung mit Einzelpreisen geben.

### Wie lang ist die Abschreibungsdauer für eine Ferienwohnung?

Für das Gebäude sind es rund 33 Jahre bei 3 Prozent, 50 Jahre bei 2 Prozent und 40 Jahre bei 2,5 Prozent. Welcher Satz gilt, hängt am Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 EStG). Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, darfst du sie ansetzen, brauchst dafür aber ein Gutachten.

### Welche Abschreibungstabelle gilt für eine Ferienwohnung?

Im Regelfall die AfA-Tabelle AV für allgemein verwendbare Anlagegüter. Bietest du Frühstück, Reinigung und Empfang an und bist damit ein Gastbetrieb, gilt die Branchentabelle Gastgewerbe. Ist ein Posten in beiden genannt, geht laut Bundesfinanzministerium die Branchentabelle vor. Ein Sofa läuft dann über 10 statt über 13 Jahre.

### Wird der Grund und Boden mit abgeschrieben?

Nein. Abgeschrieben wird nur, was sich abnutzt, und der Boden tut das nicht. Sein Anteil muss vor der Rechnung aus dem Kaufpreis heraus. Steht im Kaufvertrag eine Aufteilung, zählt sie im Regelfall; das Finanzamt darf sie nur kippen, wenn sie die realen Werte grob verfehlt (BFH, IX R 26/19).

### Gilt die degressive AfA von 5 Prozent für Ferienwohnungen?

Nein. Die 5 Prozent nach § 7 Abs. 5a EStG gelten nur für Gebäude, die Wohnzwecken dienen. Eine Ferienwohnung dient steuerlich der vorübergehenden Beherbergung. Aus demselben Grund fällt auch die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG weg, dort steht der Ausschluss wörtlich im Gesetz.

### Wann beginnt die Abschreibung, beim Kauf oder beim ersten Gast?

Im Monat der Anschaffung. Für jeden Monat davor fällt ein Zwölftel weg (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Auf den ersten Gast kommt es nicht an. Kosten vor der ersten Buchung zählen als vorweggenommene Werbungskosten, solange du deine Vermietungsabsicht belegen kannst, etwa mit Inserat oder Verwaltervertrag.
