# Untervermietung und die Erlaubnis des Vermieters: Anspruch, Muster, Folgen

Wann du nach § 553 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung hast, warum eine allgemeine Erlaubnis Touristen nicht abdeckt und was ohne sie droht.

Quelle: https://vairsicherung.com/ratgeber/untervermietung-erlaubnis-vermieter
Autor: Said Shurafa
Veröffentlicht: 2026-09-13
Herausgeber: vairsicherung

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Du gehst für zwei Jahre beruflich ins Ausland und willst zwei deiner drei Zimmer so lange vergeben. Einfach machen darfst du das nicht, denn ohne die Erlaubnis deines Vermieters geht keine Untervermietung.

 (§ 540 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)

 Verlangen kannst du sie trotzdem, und die Hürde dafür liegt niedriger, als die meisten denken. Dieser Anspruch gilt allerdings für einen Teil der Wohnung, nicht für Gäste, die nach Nächten kommen. Wer als Mieter auf Airbnb anbieten will, braucht deshalb einen Satz im Papier, den fast keine Vorlage enthält.

> **Das Wichtigste in Kürze**
>
> - **Für einen Teil der Wohnung kannst du die Erlaubnis verlangen**, sobald nach dem Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist.
>
>  (§ 553 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)
>
>
> - **Touristen sind nicht mitgemeint.** Eine allgemein erteilte Erlaubnis deckt die Vergabe nach Nächten nicht ab.
>
>  (BGH, Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2013/VIII_ZR_210-13.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
>
>
> - **Gewinn kippt den Anspruch.** Wer mehr einnimmt, als ihn die Wohnung selbst kostet, hat kein berechtigtes Interesse.
>
>  (BGH, Urteil vom 28.01.2026, VIII ZR 228/23, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2023/VIII_ZR_228-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
>
>
> - **Ohne Erlaubnis** drohen Abmahnung, fristlose Kündigung
>
>  (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html)
>
>  und ordentliche Kündigung.
>
>  (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html)
>
>
> - **Die Mehreinnahmen** darfst du im Regelfall behalten. Sobald der Rückgabeanspruch bei Gericht liegt, aber nicht mehr.
> - **Für Schäden deines Untermieters haftest du selbst**, auch mit erteilter Erlaubnis.
>
>  (§ 540 Abs. 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)

> **Bevor du entscheidest**
>
> Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

## Wann kannst du die Erlaubnis verlangen?

Sobald drei Dinge zusammenkommen. Du hast ein berechtigtes Interesse, es ist erst nach dem Abschluss des Mietvertrags entstanden, und es geht um einen Teil des Wohnraums, nicht um die ganze Wohnung.

 (§ 553 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 Passt das, schuldet dein Vermieter dir die Erlaubnis. Ein pauschales Verbot im Formular-Mietvertrag ändert daran nichts, denn jede Abrede, die dich schlechter stellt, ist unwirksam.

 (§ 553 Abs. 3 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

Dem Bundesgerichtshof genügen vernünftige Gründe, die deinen Wunsch nachvollziehbar machen. Es muss weder deine Hauptwohnung sein, noch musst du auf das Geld angewiesen sein.

 (BGH, Urteil vom 27.09.2023, VIII ZR 88/22, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2022/VIII_ZR__88-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 An den Teil, den du zurückbehältst, stellt das Gesetz keine Anforderung, weder an die Größe noch an die Art.

 (BGH, Urteil vom 13.09.2023, VIII ZR 109/22, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2022/VIII_ZR_109-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

{/* sprich:
Einen Anspruch hast du in zwei Fällen: wenn du mehrere Jahre beruflich ins
Ausland gehst und ein Zimmer möbliert zurückbleibt, und im Grundsatz auch in
einer Einzimmerwohnung, solange du Schlüssel und einen abgetrennten Bereich
behältst. Keinen Anspruch hast du in drei Fällen: wenn die Untermiete über
deinen eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen liegt, wenn du die Wohnung
tageweise an Touristen gibst, und wenn du sie als Ganzes weitergibst, denn das
Gesetz nennt ausdrücklich einen Teil des Wohnraums. */}
| Situation | Hast du einen Anspruch? |
|---|---|
| Mehrere Jahre beruflich im Ausland, ein Zimmer bleibt möbliert zurück | ja

 (BGH, Urteil vom 11.06.2014, VIII ZR 349/13, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2013/VIII_ZR_349-13.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 |
| Einzimmerwohnung, du behältst Schlüssel und einen abgetrennten Bereich | ja, im Grundsatz

 (BGH, Urteil vom 13.09.2023, VIII ZR 109/22, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2022/VIII_ZR_109-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 |
| Die Untermiete liegt über deinen eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen | nein

 (BGH, Urteil vom 28.01.2026, VIII ZR 228/23, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2023/VIII_ZR_228-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 |
| Du gibst die Wohnung tageweise an Touristen | nein

 (BGH, Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2013/VIII_ZR_210-13.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 |
| Du gibst die Wohnung als Ganzes weiter | nein, das Gesetz nennt ausdrücklich einen Teil des Wohnraums

 (§ 553 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 |

> **Wenn dein Vermieter zu Unrecht Nein sagt**
>
> Verweigert er sie, obwohl die Bedingungen erfüllt sind, verletzt er seine Pflicht aus dem Vertrag und schuldet dir Schadensersatz.
>
>  (§ 280 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html)
>
>  Im Kanada-Fall waren das 7.475 Euro, die Miete, die den Mietern entging. Dazu kommt ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, wenn der Grund für die Verweigerung nicht in der Person des Dritten liegt.
>
>  (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)

## Was bringt deinen Anspruch zu Fall?

Vier Dinge. Ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters, eine übermäßige Belegung der Wohnung oder andere Gründe, die deinem Vermieter die Überlassung unzumutbar machen.

 (§ 553 Abs. 1 Satz 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 Der vierte Punkt ist neu und trifft viele Modelle, nämlich der Gewinn.

Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2026 entschieden, dass ein berechtigtes Interesse fehlt, wenn der Mieter mit der Untermiete einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.

 (BGH, Urteil vom 28.01.2026, VIII ZR 228/23, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2023/VIII_ZR_228-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 Der Wunsch, die eigene Miete zu drücken, ist geschützt. Der Aufbau einer Geldquelle ist es nicht.

> **Der Fall, an dem sich das entschieden hat**
>
> Ein Berliner Mieter zahlte seit 2009 für seine Zweizimmerwohnung 460 Euro netto kalt. Anfang 2020 ging er ins Ausland und gab die Wohnung ohne Erlaubnis an zwei Untermieter weiter, für 962 Euro netto kalt und für 1.100 Euro inklusive Nebenkosten. Die Vermieterin mahnte ab und kündigte im Februar 2022 fristgerecht. Der BGH wies die Revision des Mieters zurück, die ordentliche Kündigung war wirksam.
>
>  (BGH, Urteil vom 28.01.2026, VIII ZR 228/23, zu § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2023/VIII_ZR_228-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

> **Wenn du Wohnungen anmietest, um sie weiterzugeben**
>
> Der Anspruch aus dem Wohnraummietrecht schützt den Mieter, der selbst dort wohnt, und hilft dir als Betreiber nicht.
>
>  (§ 553 BGB, im Untertitel über Mietverhältnisse über Wohnraum, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)
>
>  Läuft dein Hauptmietvertrag als Gewerbemietvertrag, bleibt es bei der Grundregel, und die gibt dem Eigentümer freie Hand.
>
>  (§ 540 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)
>
>  Welche Bausteine dieses Modell trägt, steht im [Ratgeber zum Anmieten und Weitervermieten](/ratgeber/arbitrage-versicherung-guide).

## Warum deine Untermieterlaubnis Airbnb nicht abdeckt

Weil sie etwas anderes meint als das, was du vorhast. Der Bundesgerichtshof hat das in einem Leitsatz festgehalten: "Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst".

 (BGH, Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2013/VIII_ZR_210-13.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Im Fall dahinter hatte ein Berliner Mieter 2008 die Erlaubnis zur Untermiete bekommen und bot seine Zweizimmerwohnung ab Mai 2011 tageweise Touristen an. Die Vermieter mahnten ab und kündigten fristlos, hilfsweise fristgemäß. Eine Vergabe nach Nächten ist eben etwas anderes als eine gewöhnliche Untervermietung, die befristet oder auf unbestimmte Zeit läuft.

> **Zwei Genehmigungen, die nichts miteinander zu tun haben**
>
> Die Erlaubnis deines Vermieters ist eine Sache zwischen euch beiden. Ob deine Stadt die kurze Vermietung an Gäste erlaubt, regeln das Zweckentfremdungsrecht und die Pflicht zur Registrierung, und dazu kann dir dein Vermieter gar nichts zusagen. Du brauchst beides, und keines ersetzt das andere.

Ein Verschulden des Dritten beim Gebrauch der Wohnung hast du zu vertreten, und zwar auch dann, wenn dein Vermieter die Erlaubnis erteilt hat.

 (§ 540 Abs. 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)

 Was dein Gast kaputt macht, wird gegenüber dem Eigentümer dein Problem. Solche Mietsachschäden, also Schäden an der Wohnung, die du selbst gemietet hast, deckt die [Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen und Serviced Apartments](/ratgeber/betriebshaftpflicht-kurzzeitvermietung-ferienwohnung-serviced-apartments).

## Was muss in der Erlaubnis stehen?

Person, Zeitraum, Umfang und Art der Nutzung, und zwar so genau, dass später niemand streiten muss. Ein Muster aus dem Netz schafft das selten, weil fast alle Vorlagen von einem festen Untermieter ausgehen und die Art der Nutzung darin gar nicht vorkommt. Daran ist der Berliner Mieter 2014 gescheitert.

{/* sprich:
Sechs Bausteine gehören hinein. Der entscheidende ist die Art der Nutzung: Die
tageweise Überlassung an Feriengäste musst du wörtlich benennen, sonst gilt sie
als nicht erlaubt. Bei der Person stehen Name und Anschrift des Untermieters,
bei Gästen ausdrücklich die Überlassung an wechselnde, dem Vermieter namentlich
nicht bekannte Personen. Der Umfang sagt, welche Räume, welche Fläche und was du
selbst behältst, denn der gesetzliche Anspruch trägt nur die
Teiluntervermietung. Der Zeitraum steht mit Datum da, befristet oder
unbefristet, weil eine unbefristete Erlaubnis für einen befristeten Anlass gern
bestritten wird. Die Höchstzahl der Personen nimmt dem Vermieter das Argument
der übermäßigen Belegung. Und beim Widerruf steht, unter welchen Bedingungen die
Erlaubnis endet, etwa bei wiederholten Beschwerden der Nachbarn. */}
| Baustein | Warum er drin stehen muss |
|---|---|
| Art der Nutzung | Der entscheidende Punkt. Tageweise Überlassung an Feriengäste wörtlich benennen, sonst gilt sie als nicht erlaubt |
| Person | Name und Anschrift des Untermieters, bei Gästen ausdrücklich die Überlassung an wechselnde, dem Vermieter namentlich nicht bekannte Personen |
| Umfang | Welche Räume, welche Fläche, was du selbst behältst. Der gesetzliche Anspruch trägt nur die Teiluntervermietung

 (§ 553 Abs. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 |
| Zeitraum | Befristet oder unbefristet, mit Datum. Eine unbefristete Erlaubnis für einen befristeten Anlass wird gern bestritten |
| Höchstzahl der Personen | Nimmt dem Vermieter das Argument der übermäßigen Belegung

 (§ 553 Abs. 1 Satz 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 |
| Widerruf | Unter welchen Bedingungen die Erlaubnis endet, etwa bei wiederholten Beschwerden der Nachbarn |

Wirksam ist auch eine mündliche Erlaubnis. Sie nützt dir nur nichts, wenn der Vermieter wechselt oder dein Kontakt in der Verwaltung geht, denn im Prozess musst du beweisen, dass es sie gab und was sie umfasste. Ein unterschriebener Nachtrag zum Mietvertrag ist besser als eine E-Mail, und die ist besser als ein Handschlag.

Dein Vermieter darf die Erlaubnis an eine angemessene Erhöhung der Miete knüpfen, wenn ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten wäre.

 (§ 553 Abs. 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html)

 Einen festen Aufschlag gibt es dafür nicht. Er muss begründen, warum es für ihn ohne Erhöhung nicht geht, etwa weil die zusätzliche Person die Betriebskosten hebt.

## Was passiert, wenn du ohne Erlaubnis vermietest?

Dein Vermieter bekommt eine Leiter, die er hochsteigen kann. Sie beginnt fast immer mit einer Abmahnung, denn das Gesetz verlangt sie im Regelfall vor der fristlosen Kündigung.

 (§ 543 Abs. 3 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html)

{/* sprich:
Vier Stufen. Die Abmahnung fordert dich auf, die Untervermietung zu beenden,
meist mit Frist. Machst du trotzdem weiter, kann der Vermieter auf Unterlassung
klagen. Die fristlose Kündigung greift, wenn du die Rechte des Vermieters in
erheblichem Maße verletzt, indem du die Mietsache unbefugt einem Dritten
überlässt. Und die ordentliche Kündigung verlangt eine schuldhafte, nicht
unerhebliche Pflichtverletzung. Darauf stützte sich die wirksame Kündigung im
Berliner Fall von 2026. */}
| Stufe | Was passiert |
|---|---|
| Abmahnung

 (§ 543 Abs. 3 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html)

 | Aufforderung, die Untervermietung zu beenden, meist mit Frist |
| Unterlassungsklage

 (§ 541 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__541.html)

 | Machst du trotz Abmahnung weiter, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen |
| Fristlose Kündigung

 (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html)

 | Greift, wenn du die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt, indem du die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt |
| Ordentliche Kündigung

 (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html)

 | Schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung. Darauf stützte sich die wirksame Kündigung im Berliner Fall von 2026 |

Die nächste Frage lautet meist: Muss ich das Geld herausgeben? Im Regelfall nicht, denn dem Vermieter steht der Untermietzins nicht zu, wenn du ohne Erlaubnis vermietest.

 (BGH, Urteil vom 13.12.1995, XII ZR 194/93, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&amp;Datum=13.12.1995&amp;Aktenzeichen=XII%20ZR%20194/93)

 Diese Entwarnung hat aber ein Ablaufdatum. Sobald der Rückgabeanspruch des Vermieters rechtshängig ist, die Räumungsklage also bei Gericht liegt, musst du die Nutzungen herausgeben, und dazu zählt auch der Mehrerwerb aus der Untervermietung.

 (BGH, Urteil vom 12.08.2009, XII ZR 76/08, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2008/XII_ZR__76-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

 Wer nach der Kündigung einfach weitervermietet, sammelt also das Geld ein, das er später abliefert.

Die Kosten für einen Fachanwalt trägt bei laufenden Verträgen häufig der [Firmen- und Immobilienrechtsschutz](/ratgeber/rechtsschutzversicherung-kurzzeitvermietung). Streit, der schon vor Vertragsbeginn angelegt war, ist dort typischerweise ausgeschlossen. Eine zweite Baustelle merkst du erst im Schadenfall. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, nutzt die Wohnung anders, als es im Versicherungsvertrag steht, und was das bedeutet, steht im [Vergleich von Hausrat und Inhaltsversicherung](/ratgeber/inhaltsversicherung-vs-hausrat-kurzzeitvermietung).

## Was du jetzt tust

**So gehst du vor**

1. **Lies Mietvertrag und Hausordnung.** Steht dort etwas zur Untervermietung, kennst du deine Ausgangslage, bevor du fragst.
2. **Rechne vor, was dich die Wohnung kostet.** Miete, Nebenkosten, Strom. Bleib mit der Untermiete darunter oder auf gleicher Höhe, sonst fällt dein berechtigtes Interesse weg.
3. **Sprich vorher persönlich mit Vermieter oder Verwaltung.** Legt zusammen fest, wie viele Gäste kommen und wie oft, und gib den Nachbarn eine Nummer, unter der sie dich erreichen.

 (Airbnb Hilfe-Center, Artikel 806, https://www.airbnb.com/help/article/806)

4. **Schreib den Antrag und benenne die Art der Nutzung wörtlich.** Tageweise Überlassung an wechselnde Feriengäste, dazu Räume, Zeitraum und Höchstzahl der Personen. Das Gespräch ersetzt die schriftliche Erlaubnis nicht.
5. **Klär die Genehmigung deiner Stadt getrennt.** Zweckentfremdungsrecht und Registrierungspflicht hängen nicht an deinem Vermieter, und ohne sie hilft dir seine Zusage nichts.

## Häufige Fragen zur Untervermietung und zur Erlaubnis des Vermieters

### Darf ich als Mieter meine Wohnung auf Airbnb vermieten?

Nur mit einer Erlaubnis, die genau diese Nutzung benennt. Der BGH hat entschieden, dass eine allgemein erteilte Untervermietungserlaubnis die tageweise Vermietung an Touristen nicht umfasst (Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13). Dazu kommt das öffentliche Recht deiner Stadt, also Zweckentfremdungsverbot und Registrierungspflicht.

### Wann habe ich einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung?

Wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist und du nur einen Teil des Wohnraums abgibst, § 553 Abs. 1 BGB. Vernünftige Gründe genügen, etwa ein berufsbedingter Auslandsaufenthalt. Ein pauschales Verbot im Mietvertrag hebelt diesen Anspruch nicht aus, weil § 553 Abs. 3 BGB abweichende Vereinbarungen zu deinem Nachteil für unwirksam erklärt.

### Was passiert bei Untervermietung ohne Erlaubnis?

In aller Regel kommt zuerst eine Abmahnung, weil § 543 Abs. 3 BGB sie vor der fristlosen Kündigung verlangt. Setzt du die Untervermietung fort, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB), fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB) oder ordentlich kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

### Kann mir wegen Untervermietung fristlos gekündigt werden?

Ja. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB nennt die unbefugte Überlassung an einen Dritten ausdrücklich als Grund für die fristlose Kündigung. Voraussetzung ist im Regelfall eine vorherige Abmahnung. Praktisch werden fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung meist zusammen ausgesprochen.

### Darf ich mit der Untervermietung Gewinn machen?

Nein, jedenfalls nicht mit Berufung auf § 553 BGB. Der BGH hat am 28.01.2026 entschieden, dass kein berechtigtes Interesse besteht, wenn der Mieter einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt (VIII ZR 228/23). Die Untermiete darf deine eigene Belastung senken, aber keine Einnahmequelle werden.

### Muss ich die Mehreinnahmen aus unerlaubter Untervermietung herausgeben?

Im Regelfall nicht. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Vermieter keinen Anspruch auf Herausgabe des Untermietzinses (BGH, Urteil vom 13.12.1995, XII ZR 194/93). Anders liegt es, sobald der Rückgabeanspruch rechtshängig ist: Ab dann schuldest du auch die Auskehr des erzielten Mehrerwerbs (BGH, Urteil vom 12.08.2009, XII ZR 76/08).

### Darf mein Vermieter für die Untervermietung mehr Miete verlangen?

Er kann die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten wäre, § 553 Abs. 2 BGB. Einen automatischen Zuschlag gibt es nicht, er muss die Unzumutbarkeit begründen, etwa mit höheren Betriebskosten durch die zusätzliche Person.

### Wie lange darf sich mein Vermieter Zeit lassen, bevor er antwortet?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, und Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Setze deinem Vermieter deshalb schriftlich eine angemessene Frist und nenne darin Untermieter, Zeitraum, Räume und Nutzungsart. Ohne Antwort bleibt es bei § 540 Abs. 1 BGB, du darfst also nicht untervermieten.
