Nachhaltigkeit
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten berücksichtigen wir nur die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Wir können die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, die für eine detaillierte Prüfung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlich sind, derzeit noch nicht vollständig berücksichtigen. Dies liegt daran, dass es aktuell beschränkte Informationen von den Versicherern gibt, die eine standardmäßige Einbeziehung dieser Aspekte in unsere Beratung verhindern.Wir verfolgen jedoch aufmerksam die weitere Entwicklung in diesem Bereich und sind bestrebt, zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Diese Strategie wird insbesondere die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unserer Beratung berücksichtigen. Wir sind zuversichtlich, dass mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot eine standardmäßige Berücksichtigung dieser Faktoren erfolgen wird.
Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
Umwelt (Environment): In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales (Social): Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung (Governance): Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.