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Am Montag nach dem Wochenende ist das Sofa voller Brandlöcher, die Herdplatte gesprungen, an der Wand hängt der Fernseher schief. Deine Gäste sind abgereist, du meldest den Schaden bei deiner Versicherung, und die zahlt nicht, weil niemand eingebrochen ist.
Ob deine Police in so einem Fall zahlt, hängt weder am billigsten Beitrag noch an einer möglichst hohen Summe. Es hängt an vier Punkten im Vertrag: gewerbliche Nutzung, Ersatz zum Neuwert, Schutz vor Unterversicherung und Schäden durch die eigenen Gäste. Diese vier trennen eine passende Police von einer teuren Lücke, und beim ersten fällt die Entscheidung schon, bevor überhaupt etwas passiert ist.
Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit uns.
Warum zahlt eine private Hausrat hier nicht?
Weil Versicherer die regelmäßige Vermietung an wechselnde Gäste als Gewerbe sehen. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast, ändert daran nichts. Eine private Hausratversicherung schließt diese Nutzung aus und zahlt im Schadenfall nicht. Warum das so ist und was daraus folgt, steht im Ratgeber Inhaltsversicherung vs. Hausratversicherung.
Mit einer gewerblichen Police ist es aber noch nicht getan. Ein Standardtarif für einen Laden oder ein Büro deckt die üblichen Gefahren ab, kennt aber die Eigenheiten der Kurzzeitvermietung nicht: viele Buchungen, ständig neue Gäste, Schlüssel, die von Hand zu Hand gehen, und mehrere Portale. An diesen vier Bausteinen erkennst du ein Konzept, das dafür gebaut wurde. Beträge nennen wir dabei nicht, die Grenzen hängen vom Tarif ab.
- Schlüsseldepot-Klausel für die sichere Übergabe der Schlüssel an deine Gäste.
- Eigentum der Gäste mitversichert, falls bei einem versicherten Schaden auch Sachen deiner Gäste kaputtgehen.
- Ersatz-Unterbringung der Gäste, wenn die Wohnung nach einem Schaden eine Zeit lang nicht nutzbar ist.
- Marktgarantie, also der Schutz, den andere deutsche Versicherer im selben Fall bieten würden.
Wer zahlt, wenn dein Gast etwas kaputt macht?
Oft niemand. Schäden, die deine eigenen Gäste anrichten, deckt eine normale Hausrat oder eine Standard-Police für den Inhalt in der Regel nicht, und das ist die größte Lücke in der Kurzzeitvermietung.
Der Grund steht im Kleingedruckten. In den meisten Standardverträgen ist nur Vandalismus nach einem Einbruch versichert. Es zahlt also nur, wenn jemand mit Gewalt in die Wohnung eindringt und dann etwas zerstört. Ein Gast bricht aber nicht ein, er hat den Schlüssel von dir und darf hinein. Damit fehlt diese Voraussetzung. Zerstört ein Gast etwas mit Absicht, zahlt der Standardvertrag meist ebenfalls nicht.
Eine Gruppe feiert trotz Verbot eine Party. Am nächsten Morgen sind Sofa, Fernseher und Küche hin. Die private Haftpflicht des Gastes zahlt nicht, denn der Schaden war Absicht. Die Standard-Police für den Inhalt zahlt auch nicht, denn es gab keinen Einbruch. Auf dem Papier haftet der Gast. In der Praxis holst du dir das Geld kaum.
Der Gast haftet zwar für das, was er anrichtet. In der Praxis bleibst du oft darauf sitzen: falsche Adresse, keine Beweise oder schlicht zu viel Aufwand. Bei vairsicherung läuft dieser Fall deshalb über ein eigenes Zusatzprodukt für die Kurzzeitvermietung. Über die klassische Hausrat oder eine normale Police für den Inhalt gibt es das so nicht. Der Schaden wird reguliert, auch wenn du den Gast nie zur Kasse bekommst. Wie dein Schutz gegen Gästeschäden aussieht, siehst du in wenigen Minuten in deinem persönlichen Angebot.
Bekommst du neue Möbel oder abgeschriebene?
Das hängt an einem Wort im Vertrag. Der Neuwert ist das Geld, das ein gleicher Gegenstand heute neu kostet. Der Zeitwert ist der Neuwert minus einem Abzug für Alter und Abnutzung. Ein Sofa ist zwölf Jahre alt und kostet neu 2.000 Euro. Sein Zeitwert liegt dann vielleicht noch bei 500 Euro. Beim Neuwert reicht das Geld für ein neues Sofa, beim Zeitwert bekommst du einen Bruchteil davon.
Eine Hürde übersehen viele, die 40-Prozent-Klausel. Ist ein Gegenstand so alt, dass sein Wert unter 40 Prozent des Neupreises liegt, gibt es nur noch den Zeitwert, auch wenn im Vertrag Neuwert steht. Diese Grenze ist zulässig und steckt im Kleingedruckten vieler Verträge.
Manche Tarife setzen die Grenze niedriger an. Andere schließen die sogenannte Goldene Neuwert-Regel ein. Dann bleibt es auch bei altem Inventar beim Neuwert, solange du die Sachen regelmäßig nutzt und pflegst. In unseren Bedingungen steht sie unter diesem Namen bereits drin.
Was passiert, wenn deine Versicherungssumme zu niedrig ist?
Dann darf der Versicherer anteilig kürzen, bei jedem Schaden, auch bei einem kleinen. Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich unter dem echten Wert deines Inventars liegt. Wer sein Inventar nur zur Hälfte versichert, bekommt auch nur die Hälfte.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Du hast eine Summe von 20.000 Euro vereinbart, dein Inventar ist aber 40.000 Euro wert. Bei einem Schaden von 5.000 Euro bekommst du dann 2.500 Euro, den Rest zahlst du selbst. In unserem Rahmenvertrag ist dieser Abzug bis zu einer Schadenhöhe von einer Million Euro abbedungen, dieser Fall tritt bei uns also praktisch nicht ein.
Davor schützt ein Unterversicherungsverzicht. Mit dieser Klausel kürzt der Versicherer nicht mehr wegen Unterversicherung, andere Gründe für eine Kürzung bleiben davon unberührt. Die vereinbarte Summe bleibt außerdem die Obergrenze. Meist gilt dafür eine Bedingung, du musst die Summe sauber nach dem Neuwert deines ganzen Inventars ermittelt haben. Achte darauf, dass der Verzicht in den Bedingungen steht, eine kleine Toleranz reicht nicht. Bei uns gilt er bis zu einer Schadenhöhe von einer Million Euro.
Welche Schäden zahlt die Police, und welche kürzt sie?
Das regeln zwei gegensätzliche Modelle. Bei der benannten Deckung sind nur die Gefahren versichert, die im Vertrag aufgelistet sind, meist Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch. Passiert etwas anderes, zahlt der Versicherer nicht. Bei All-Risk dreht sich das Prinzip um, versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Du musst im Schadenfall nur zeigen, dass ein Schaden entstanden ist, der Versicherer muss beweisen, dass eine Ausnahme greift. Ausgeschlossen sind in der Regel Vorsatz, Krieg, Kernenergie und normaler Verschleiß, alles Weitere steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Ein zweiter Punkt fehlt oft, die Elementarschäden. Die Grunddeckung umfasst meist nur Sturm, Hagel und Blitz. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben brauchen einen eigenen Baustein.
Und selbst bei einer versicherten Gefahr darf der Versicherer kürzen, wenn du den Schaden grob fahrlässig verursacht hast, etwa weil eine Kerze ohne Aufsicht brennt oder der Herd beim Verlassen der Wohnung anbleibt. Wie stark, hängt davon ab, wie schwer dein Verschulden wiegt, und es kann ein großer Teil sein. Manche Tarife verzichten ganz oder teilweise auf diese Kürzung, wie weit, steht in den Bedingungen und ist von Tarif zu Tarif verschieden. Ein pauschales „dann ist alles bezahlt“ gibt es nicht. Wer die vorgeschriebene Prüfung seiner Geräte versäumt, riskiert weiterhin eine Kürzung, mehr dazu im Ratgeber zum E-Check für bewegliche elektrische Anlagen.
Gilt der Schutz auch für Direktbuchungen?
Nur, wenn er an deiner Wohnung hängt und nicht an einer Plattform. Lösungen der Plattformen wie AirCover gelten allein für Buchungen über diese eine Plattform, Direktbuchungen, Stammgäste und Buchungen über andere Portale fallen heraus. Warum solche Programme keine Versicherung ersetzen, steht im Ratgeber Was ist AirCover bei Airbnb. Bei Booking.com ist es nicht besser. Die Partner-Haftpflicht deckt nur Schäden bei Dritten und lässt dein Inventar außen vor. Deine eigene Police sollte deshalb bei jedem Buchungsweg greifen.
Die Inhaltsversicherung schützt dein eigenes Eigentum, also dein Inventar. Erleiden deine Gäste oder andere einen Schaden, für den du haftest, greift die Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen. Für eine saubere Absicherung gehören beide Bausteine zusammen.
Welche Lücken in der Kurzzeitvermietung sonst am häufigsten offen bleiben, steht in den fünf Versicherungsfehlern beim Vermieten einer Ferienwohnung.
Was du jetzt tust
So gehst du vor
- Rechne dein Inventar zum Neuwert zusammen. Was die Einrichtung heute neu kostet, nicht den abgeschriebenen Buchwert. Ein kleiner Puffer schützt vor schleichender Unterversicherung.
- Hak die Leistungen für die Kurzzeitvermietung ab. Gewerbliche Nutzung, Schäden durch Gäste, Elementarschäden und der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit müssen ausdrücklich drin sein.
- Lass dir Neuwert und Unterversicherungsverzicht bestätigen. Frag dazu, wie der Tarif die 40-Prozent-Klausel regelt.
- Prüfe jeden Buchungsweg. Der Schutz darf nicht an der Plattform hängen.
- Bündle mehrere Objekte. Hast du mehrere Einheiten, passen sie oft in eine Sammelpolice, das spart Aufwand und Geld.
