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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Maklerstatus

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Shurafa Versicherungsmakler GmbH, Rhinstr. 2, 10315 Berlin (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“).

(2) Der Makler ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Registernummer: D-KY9Z-C9YNO-85, abrufbar unter vermittlerregister.info.

(3) Der Mandant handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Vermittlung und Betreuung privater Risiken ist nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Mandant beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen, einschließlich Vorbereitung und Abschluss sowie der damit verbundenen Beratung, Information und Aufklärung.

(2) Eine Beratung zu gesetzlichen Sozialversicherungen ist ausgeschlossen.

(3) Der Makler betreut die von ihm vermittelten Verträge. Bereits bestehende Verträge des Mandanten sind umfasst, sofern sie offengelegt wurden und der Makler deren Verwaltung übernommen hat.

(4) Die Betreuung umfasst kein ungefragtes Tätigwerden zur Prüfung, ob Änderungen aus der Sphäre des Mandanten eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfordern. Bei solchen Änderungen wird der Makler erst nach Information durch den Mandanten tätig. Bei Änderungen außerhalb der Mandantensphäre wird der Makler von sich aus tätig.

§ 3 Umfang und Sparten

(1) Der Auftrag umfasst zivilrechtliche Versicherungsverträge der folgenden Sparten: alle gewerblichen Versicherungen sowie alle betrieblichen Personenversicherungen.

(2) Der Makler ist auf Versicherungslösungen für die Kurzzeitvermietung spezialisiert (unter anderem Ferienwohnungen, Airbnb, Booking.com).

(3) Private Risiken sind nicht Gegenstand dieses Auftrags, außer es ist ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Verlangt der Mandant nach Abschluss des Maklervertrags die Vermittlung eines Vertrags außerhalb der vorgenannten Sparten und berät der Makler hierzu, erstreckt sich der Maklervertrag auch auf diese Beratung und den neu vermittelten Versicherungsvertrag.

§ 4 Zustandekommen des Maklervertrags und Vollmacht

(1) Die Buchung eines Beratungstermins über die Website stellt eine unverbindliche Anfrage dar und noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags.

(2) Der Maklervertrag kommt durch Unterzeichnung einer Maklervollmacht oder durch konkludentes Handeln zustande, etwa durch Erteilung eines Vermittlungsauftrags nach Beratung.

(3) Mit der Maklervollmacht bevollmächtigt der Mandant den Makler zur aktiven und passiven Vertretung gegenüber Versicherern, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller vertragsbezogenen Erklärungen. Dazu gehören insbesondere die Kündigung bestehender und der Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung von Versicherungsleistungen, die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten sowie die Einleitung von Beschwerden bei der BaFin oder einer anerkannten Streitschlichtungsstelle.

(4) Die Vollmacht umfasst auch die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler sowie an zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit dies zur Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich und rechtlich zulässig ist.

§ 5 Pflichten des Maklers

(1) Der Makler vermittelt die vom Mandanten gewünschten Versicherungsverträge und berät nach §§ 60 und 61 VVG, sofern der Mandant nicht mit gesonderter Erklärung in Textform auf die Beratung verzichtet hat.

(2) Der Makler stellt eine Beratungsdokumentation gemäß § 61 VVG bereit und legt transparent dar, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage er seine Empfehlung abgibt.

(3) Der Makler erhält angemessene Zeit zur Vorbereitung der Vermittlung und zum Einholen von Angeboten. Benötigt der Mandant sofortigen Deckungsschutz, ist ein sofortiges Tätigwerden in Textform zu vereinbaren.

(4) Der Makler darf sich zur Leistungserbringung eigener Mitarbeiter sowie sorgfältig ausgewählter Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner und Maklerpools bedienen. Die Verantwortung bleibt beim Makler.

§ 6 Pflichten des Mandanten

(1) Der Mandant schildert seinen Sachverhalt wahrheitsgemäß und teilt Änderungen seiner persönlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mit. Dies umfasst insbesondere:

  • Angaben zu den vermieteten Objekten (Anzahl, Art, Lage)
  • bestehende Versicherungsverträge
  • Vorschäden und laufende Schadenfälle
  • Änderungen der Risikosituation (zum Beispiel neue Objekte, Nutzungsänderungen)

(2) Der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt wird der Bearbeitung als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend zugrunde gelegt.

(3) Der Mandant erfüllt seine vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer gemäß §§ 19 ff. VVG. Der Makler unterstützt ihn hierbei.

(4) Der Mandant stellt dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers zur Verfügung oder führt den Schriftverkehr mit dem Versicherer über den Makler. Schadenfälle sind dem Makler und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Zustandekommen einer Deckung

(1) Der Makler kann nicht gewährleisten, dass ein Versicherer zeitnah vorläufige Deckung oder überhaupt die Risikoübernahme erklärt.

(2) Versicherungsschutz besteht erst nach schriftlicher Bestätigung des Versicherers und nur im bestätigten Umfang, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

§ 8 Marktgrundlage

(1) Der Makler berücksichtigt ausschließlich Versicherer, die von der BaFin zum Vertrieb zugelassen sind, in Deutschland eine Niederlassung unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache nach deutschem Recht anbieten.

(2) Direktversicherer, Versicherer ohne Kooperation mit dem Makler sowie nicht frei am Markt zugängliche Deckungskonzepte werden nicht berücksichtigt. Eine Solvenzprüfung der Versicherer nimmt der Makler nicht vor.

§ 9 Vergütung

(1) Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherer entstehen dem Mandanten keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlung trägt der Versicherer in Form einer Courtage.

(2) Zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen können in einer gesonderten Servicevereinbarung geregelt werden. Diese wird erst wirksam, wenn sie zuvor ausdrücklich in Textform festgehalten ist.

(3) Die Beratung und die Terminbuchung über die Website sind kostenlos und unverbindlich.

§ 10 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Maklervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit seinem Zustandekommen, sofern kein abweichender Beginn vereinbart ist.

(2) Beide Parteien können den Maklervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Makler kündigt jedoch nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Die Kündigung in Textform genügt.

(3) Endet ein vom Makler betreuter Versicherungsvertrag oder dessen Betreuung, ist dieser Vertrag nicht mehr Gegenstand des Maklervertrags. Enden alle betroffenen Versicherungsverträge oder deren Betreuung insgesamt, endet der Maklervertrag insgesamt.

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung des Maklers für die Verletzung seiner Pflichten, einschließlich der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61 und 63 VVG, ist gemäß § 9 VersVermV auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige gesetzliche Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzt. Bis zu dieser Summe unterhält der Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, 40198 Düsseldorf (Geltungsbereich: Deutschland).

(2) Für Vermögensschäden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten haftet der Makler nicht.

(3) Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

(5) Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse, die auf einer nicht vollständigen, nicht unverzüglichen oder nicht wahrheitsgemäßen Information des Mandanten beruhen, ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach.

(6) Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer sowie für sonstige für den Mandanten tätige Dritte haftet der Makler nicht.

(7) Wegen eines Schadens, der durch einen Versicherer verursacht oder mitverursacht wurde, nimmt der Mandant zunächst den Versicherer in Anspruch, bevor er den Makler in Anspruch nimmt.

§ 12 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

(1) Ansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag sind nicht abtretbar.

(2) Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 13 Digitale Kommunikation

(1) Die Kommunikation erfolgt vorrangig über WhatsApp, ergänzend über E-Mail und das Kundenportal.

(2) Textform genügt, soweit keine gesetzliche Schriftform erforderlich ist.

(3) Der Mandant stimmt der elektronischen Übermittlung und Speicherung von Informationen und Dokumenten zu, auch personenbezogener Daten. Es gelten die Datenschutzhinweise des Maklers.

(4) Der Makler nutzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. E-Mails werden in der Regel transportverschlüsselt versandt.

(5) Verlangen Gesetz oder Versicherer Schriftform mit Unterschrift oder Originale, erfolgt die Kommunikation ergänzend in Schriftform.

(6) Erreichbarkeit des Maklers: kontakt@vairsicherung.com.

§ 14 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Makler kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Mandanten in Textform mitgeteilt.

(2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Mandant ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist der Makler den Mandanten in der Mitteilung gesondert hin.

§ 16 Rechtsnachfolge

(1) Erfolgt eine Betreuung durch den Makler nicht mehr, etwa im Fall der Geschäftsaufgabe, kann das Mandat einschließlich der erforderlichen Daten auf einen Nachfolger übertragen werden, um eine lückenlose Weiterbetreuung zu ermöglichen.

(2) Vor einer solchen Übertragung informiert der Makler den Mandanten gesondert über die Übertragung und die Person des Nachfolgers. Der Mandant kann der Übertragung widersprechen.

§ 17 Streitbeilegung

(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten stehen folgende Schlichtungsstellen zur Verfügung:

(2) Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/odr.

(3) Der Makler ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nimmt an solchen Verfahren auch nicht teil.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beauftragung sind in diesem Maklerauftrag festgehalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist der Sitz des Maklers. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juni 2026

Shurafa Versicherungsmakler GmbH, Rhinstr. 2, 10315 Berlin

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