Nein. Private Haftpflicht schließt gewerbliche Nutzung aus. Sobald du gegen Geld vermietest, greift sie nicht mehr.
Du brauchst eine Betriebshaftpflicht mit Sonderdeckung für Ferienwohnungen. Sonst haftest du persönlich, unbegrenzt.
Alles, wofür du einstehen musst: Ein Gast verletzt sich an einer losen Stufe, Wasser aus deiner Wohnung läuft zum Nachbarn, oder du beschädigst die Wohnung deines Vermieters. Dazu die Vermögensfolgeschäden daraus.
Was deine Gäste an deiner eigenen Einrichtung anrichten, ist etwas anderes. Dafür gibt es die Gastschadenversicherung.
Der Beitrag ist ein Mindestbeitrag und deckt 1 bis 14 Ferienwohnungen ab: rund 237 bis 316 € brutto im Jahr, je nach Nachlass. Ob du eine oder zwölf Einheiten betreibst, ändert daran nichts.
Ab der 15. Ferienwohnung kommt je Objekt ein Staffelbetrag dazu. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Online-Rechner in wenigen Minuten.
Vom Bestand und von dem, was du vereinbarst. Der größte Hebel ist die Zahl deiner Einheiten: Bis 14 Ferienwohnungen gilt ein Mindestbeitrag, ab der 15. kommt je Objekt ein Aufschlag dazu.
Deckungssumme und Selbstbeteiligung sind im Konzept pauschal festgelegt, daran drehst du nicht selbst.
Wir melden den Schaden und reichen die Unterlagen ein, danach prüft der Versicherer, ob du überhaupt haftest. Steht deine Ersatzpflicht bindend fest, etwa durch Anerkenntnis, Vergleich oder Urteil, stellt er dich innerhalb von zwei Wochen von der Forderung frei.
Wie lange die Prüfung davor dauert, hängt vom Fall ab: Ein klarer Sachschaden ist schneller geklärt als ein Personenschaden mit ärztlichen Gutachten. Wir begleiten dich dabei aktiv und kommunizieren direkt mit dem Versicherer.
Ja. Das Sonderdeckungskonzept gilt unabhängig vom Buchungskanal: Airbnb, Booking, FeWo-direkt, eigene Website.
Ganz gleich, wie dein Gast bucht, du bist vairsichert.
Ja. Das Risiko beginnt beim ersten Gast. Ein schwerer Personenschaden kann existenzbedrohend sein, auch bei einer einzigen Ferienwohnung.
Gerade Einsteiger unterschätzen das oft.
Nicht versichert ist, was du vorsätzlich herbeiführst. Ebenfalls draußen sind Ansprüche auf Erfüllung und Nacherfüllung von Verträgen, Schäden an Sachen, die du selbst gemietet oder geliehen hast, dafür gibt es den Baustein Mietsachschäden, sowie Ansprüche zwischen mitversicherten Personen.
Ein Mangel, von dem du wusstest, kostet dich nicht automatisch den Schutz: Verkehrssicherungspflichten sind der Kern dieser Versicherung. Die Ausschlüsse gehen wir vor Abschluss mit dir durch.
Ja, das ist sogar empfohlen. Eine Sammelpolice ist günstiger als Einzelpolicen und administrativ einfacher.
Kommen neue Objekte dazu, meldest du sie uns einfach, fertig.
Deine Frage war nicht dabei? Rechne deinen Beitrag aus, den Rest klären wir persönlich.