Vermieter kündigt fristlos
Schadenhöhe
32.000 €
Ausgangslage: Du hast die Wohnung angemietet und vermietest sie weiter. Nach einer Beschwerde aus dem Haus kündigt der Eigentümer fristlos und will die Schlüssel zurück.
Fataler Fehler: Dass du kurzzeitvermietest, hattest du vor der Unterschrift angesprochen. Im Vertrag steht dazu nichts, und was nicht im Vertrag steht, musst du im Streit erst beweisen.
Konsequenz: Anwalt, Gericht und ein Gutachten über die Nutzung. Deine Gäste haben für die nächsten Monate gebucht, und bis das Gericht entscheidet, läuft die Miete weiter.



