Finanzamt stuft um
Schadenhöhe
14.000 €
Ausgangslage: Nach einer Betriebsprüfung stuft das Finanzamt deine Vermietung als Gewerbebetrieb ein, rückwirkend über vier Jahre. Es geht um Gewerbesteuer, um die Umsatzsteuer auf jede Nacht und um Nachzahlungszinsen.
Fataler Fehler: Du hast die Bescheide erst dem Steuerberater gegeben und dann selbst Einspruch geschrieben. Als das Finanzamt ablehnt, läuft die Klagefrist, und ab hier braucht es einen Anwalt, der vor dem Finanzgericht auftritt.
Konsequenz: Anwalt und Gericht rechnen nach dem Streitwert ab, und der ist bei vier Jahren Nachzahlung schnell hoch. Ob du am Ende recht bekommst, steht erst Jahre später fest, die Rechnungen kommen vorher.



