Vermieter kündigt fristlos
Umsatz, der ausfällt
70.000 €
Ausgangslage: Der Vermieter erfährt von den Gästen und kündigt fristlos. Du hältst dagegen, weil die Untervermietung im Vertrag steht.
Fataler Fehler: Im Vertrag steht eine Erlaubnis zur Untervermietung, und du hast sie für ausreichend gehalten. Der Vermieter liest sie anders und beruft sich auf gewerbliche Nutzung.
Konsequenz: Anwalt, Gericht und ein Gutachten über die tatsächliche Nutzung. Bis das Urteil steht, buchst du keine neuen Gäste in diese Wohnung.



