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Inventar & Gebäude5 Min. Lesezeit

Hausrat oder Inhaltsversicherung: was die Ferienwohnung braucht

Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung für deine Ferienwohnung? Warum die gewerbliche Vermietung über Airbnb und Booking einen anderen Schutz braucht.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Hausrat oder Inhaltsversicherung für Ferienwohnung?

7 Min. · vorgelesen

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Hausrat oder Inhaltsversicherung: was die Ferienwohnung braucht

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Zwischen zwei Buchungen platzt in deiner Ferienwohnung ein Rohr in der Wand. Die Einbauküche quillt auf, Geräte und Unterschränke sind hin. Ob deine Police dafür zahlt, hängt an einer Frage, die mit dem Rohr nichts zu tun hat: Wer schläft in dieser Wohnung? Für den Besitz in deinem Zuhause zahlt die Hausratversicherung, für die Einrichtung eines Betriebs die Inhaltsversicherung. Eine Ferienwohnung sieht von innen aus wie das eine und ist für den Versicherer meistens das andere. Welcher Vertrag deinen Schaden trägt, steht deshalb nicht in der Rechnung des Installateurs, sondern in einer Klausel der Musterbedingungen.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit uns.

Warum die Hausrat für eine Ferienwohnung nicht zahlt

Weil eine reine Ferienwohnung für sie gar nicht der versicherte Ort ist. Die Hausratversicherung ist für die private Nutzung gedacht und schützt den Besitz des Kunden gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm. Versichert ist der Hausrat in der Wohnung, und als Wohnung gelten in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer die „ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes". Weiter heißt es: „Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung".

Vermietest du eine Wohnung an wechselnde Gäste, ist sie damit nicht der Ort, den deine Hausrat versichert. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast, spielt dabei keine Rolle. Im Schadenfall läuft es dann so:

  • Der Versicherer prüft, wie du die Wohnung nutzt
  • Er stellt fest, dass du gewerblich an Gäste vermietest
  • Er lehnt die Leistung ab

Woran der Schaden lag, ändert daran nichts. Für eine Wohnung, die du nur vermietest, ist die Hausrat der falsche Vertrag, ob nun Wasser, Brand oder Einbruch.

Anders liegt der Fall, wenn du selbst in der Wohnung wohnst und sie nur ab und zu vermietest. Dann bleibt es deine Wohnung. Die Vermietung erhöht aber die Gefahr, und das musst du deinem Versicherer melden. Tust du das nicht, darf er im Schadenfall kürzen oder ganz ablehnen. Sicher bist du in beiden Fällen nur, wenn du vorher mit ihm sprichst.

Warum die Hausratversicherung bei Ferienwohnungen nicht greift
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Warum die Hausratversicherung bei Ferienwohnungen nicht greift

Was die Inhaltsversicherung anders macht

Sie ist für Räume im Betrieb gemacht, und die Vermietung an wechselnde Gäste ist dort ausdrücklich drin. Inventarversicherung heißt sie auch. Versichert ist die Einrichtung deiner Ferienwohnung, also Möbel, Geräte, Küche, Textilien und Technik. Auch AirCover von Airbnb ist kein Ersatz dafür.

Nicht jede Police leistet dabei gleich viel. Einfache Tarife decken die üblichen Gefahren und zählen sie einzeln auf, bei den Risiken der kurzen Vermietung bleiben dann oft Lücken. Bei vairsicherung arbeiten wir deshalb mit All-Risk-Konzepten, gebaut für genau diesen Zweck. All Risk heißt, dass jede Gefahr versichert ist, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wo die beiden Verträge auseinanderlaufen, steht in den drei Blöcken darunter Zeile für Zeile.

Deckungsumfang

HausratStandardvairsicherung
Gewerbliche KZV-Nutzung
Feuer, Wasser, Einbruch, Sturm
ElementarschädenOft AufpreisIn ZÜRS 1 und 2 dabei
All-Risk (unbenannte Gefahren)

Im Schadenfall

HausratStandardvairsicherung
Neuwertentschädigung
UnterversicherungsverzichtSeltenBis 1 Mio. €
Grobe FahrlässigkeitTeilkürzungKeine Kürzung bis 100.000 €

KZV-Extras

HausratStandardvairsicherung
Schlüsseldepot-Klausel
Gäste-EigentumBis 5.000 € je Gast
Gäste-Unterbringung
MarktgarantieAutomatisch bester Schutz

Wer zahlt, wenn ein Gast etwas kaputt macht?

Weder die private Hausrat noch eine einfache Inhaltsversicherung. Die zahlt für Vandalismus nur nach einem Einbruch, und in den Musterbedingungen heißt die versicherte Gefahr wörtlich „Vandalismus nach einem Einbruch". Ein Gast hat aber einen Schlüssel von dir und bricht nicht ein. Sein Schaden fällt damit aus der Deckung heraus.

Offen bleiben deshalb die Fälle, die einen Gastgeber am häufigsten treffen:

  • Ein Gast macht Möbel, den Fernseher oder ein Küchengerät kaputt
  • Ein Gast nimmt Handtücher, Geschirr oder kleine Geräte mit
  • Nach einer Party ist mit Absicht etwas zerstört
  • Die Reinigung dauert viel länger als sonst

Diese Lücke schließen wir bei vairsicherung mit einem eigenen Zusatzprodukt für die kurze Vermietung, über die klassische Hausrat oder Inhaltsversicherung gibt es das so nicht. Worauf es in deiner Police sonst noch ankommt, liest du im Ratgeber Inhaltsversicherung Kurzzeitvermietung: worauf achten. Wie dein Schutz mit Gästeschäden aussieht, siehst du in wenigen Minuten in deinem Angebot.

Wofür hat die Inhaltsversicherung schon gezahlt?

SchadenWas passiert istWas die Inhaltsversicherung getragen hat
LeitungswasserZwischen zwei Buchungen platzt ein Rohr in der Wand, die Einbauküche quillt auf8.500 Euro, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung
EinbruchdiebstahlZwischen Abreise und Anreise sind Fernseher, Kaffeemaschine, Lautsprecher und ein Tablet weg6.200 Euro zum Neuwert der Geräte, nicht zum Zeitwert
KüchenbrandEin defekter Toaster löst einen Schwelbrand aus, Oberschränke, Arbeitsplatte und mehrere Geräte sind zerstört14.000 Euro für Beseitigung, neue Geräte und Aufräumen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung

Für den Toaster lag ein frisches Prüfprotokoll vor. Ohne diesen Nachweis hätte der Versicherer kürzen können, denn die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte steht als Sicherheitsvorschrift in den Bedingungen. Wie das läuft, steht im Ratgeber zum E-Check für bewegliche elektrische Anlagen.

Was riskierst du, wenn du nichts meldest?

Mehr als diesen einen Schaden. Merkt der Versicherer, dass du gewerblich vermietest und es ihm nie gesagt hast, kann er dreierlei tun:

  1. den Schaden ablehnen
  2. schon gezahltes Geld zurückfordern
  3. den ganzen Vertrag kündigen, also auch deinen privaten Schutz für zu Hause

Wer seine Ferienwohnung gewerblich vermietet und das dem Versicherer nicht sagt, riskiert also beides, den Schutz für die Wohnung und den Schutz zu Hause.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Prüf deinen Hausratvertrag. Steht dort etwas zur gewerblichen Nutzung? Wenn nicht, hast du bei kurzer Vermietung keinen Schutz.
  2. Melde die gewerbliche Nutzung. Sag es deinem Versicherer, bevor etwas passiert. Das schützt dich vor der Kündigung und vor dem Vorwurf, du hättest deine Pflichten verletzt.
  3. Schließ die passende Inhaltsversicherung ab. Welche Police passt, hängt an der Größe der Wohnung, am Wert der Ausstattung und an der Zahl deiner Einheiten.
  4. Plan den E-Check für bewegliche Geräte. Wasserkocher, Föhn und Toaster musst du nach DGUV V3 prüfen lassen. Ohne Protokoll kann die Inhaltsversicherung nach einem Brand kürzen. Mehr im Ratgeber zum E-Check für bewegliche elektrische Anlagen.

Häufige Fragen zu Hausrat und Inhaltsversicherung

Reicht meine private Hausratversicherung für eine Ferienwohnung?
Für eine Wohnung, in der nur Gäste schlafen, nicht. Versichert ist nach den Musterbedingungen des GDV der Hausrat in deiner Wohnung, und als Wohnung gelten dort die „ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes". Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nach A 10.1.1 VHB 2022 nicht zur Wohnung. Deine Ferienwohnung ist damit gar nicht der versicherte Ort, und ob du ein Gewerbe angemeldet hast, spielt dafür keine Rolle.
Was unterscheidet die Inhaltsversicherung von der Hausratversicherung?
Der Zweck der Räume. Die Hausrat ist für die private Wohnung gemacht, die Inhaltsversicherung für Räume im Betrieb, und dort ist die Vermietung an wechselnde Gäste ausdrücklich drin. Versichert ist die Einrichtung deiner Ferienwohnung, also Möbel, Geräte, Küche, Textilien und Technik. Inventarversicherung heißt sie auch.
Ich wohne selbst in der Wohnung und vermiete nur ab und zu. Was gilt dann?
Dann bleibt es deine Wohnung, und die Hausrat ist der richtige Vertrag. Die Vermietung erhöht aber die Gefahr, und das musst du deinem Versicherer melden. Tust du das nicht, darf er im Schadenfall kürzen oder ganz ablehnen. Sicher bist du erst, wenn du vorher mit ihm gesprochen hast.
Sind Schäden durch meine Gäste in der Inhaltsversicherung enthalten?
In einer einfachen Police nicht. Sie zahlt für Vandalismus nur nach einem Einbruch, so heißt die versicherte Gefahr in den Musterbedingungen wörtlich (A 1.2 VHB 2022). Ein Gast hat einen Schlüssel von dir und bricht nicht ein, sein Schaden fällt damit aus der Deckung heraus. Kaputte Möbel, mitgenommene Handtücher oder Zerstörung nach einer Party laufen deshalb über einen eigenen Baustein für die Kurzzeitvermietung.
Was bedeutet All Risk bei der Inhaltsversicherung?
Versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Einfache Tarife machen es umgekehrt und zählen einzelne Gefahren auf, etwa Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm. Bei den Risiken der kurzen Vermietung bleiben dort oft Lücken.
Was passiert, wenn ich die gewerbliche Nutzung nicht melde?
Die abgelehnte Leistung ist dann meist nicht alles. Stellt der Versicherer fest, dass du gewerblich vermietest und es ihm nie gesagt hast, kann er den Schaden ablehnen, schon gezahltes Geld zurückfordern und den ganzen Vertrag kündigen. Damit steht auch dein privater Schutz zu Hause zur Debatte und nicht nur der für die Ferienwohnung.

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