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Inventar & Gebäude5 Min. Lesezeit

Airbnb vermieten: greift deine Hausratversicherung noch?

Du vermietest deine Wohnung über Airbnb? Die private Hausratversicherung schließt gewerbliche Nutzung meist aus. Was das im Schadenfall für dich bedeutet.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Airbnb vermieten: greift die Hausratversicherung?

8 Min. · vorgelesen

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Airbnb vermieten: greift deine Hausratversicherung noch?

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Du hast wenig Zeit oder eine Rückfrage? Öffne den Artikel in deinem Assistenten. Er fasst ihn zusammen, fragt nach, was für deine Lage zählt, und sagt dir, was du mit uns klären solltest.

Inhalt

Deine Hausratversicherung läuft seit Jahren nebenher. Der Beitrag geht ab, die Wohnung steht auf Airbnb, gefragt hat bisher niemand. Auffallen wird das an dem Tag, an dem im Bad ein Rohr bricht und du den Schaden meldest. Der Sachbearbeiter will dann zuerst etwas anderes wissen als du: Wer war in der Nacht in der Wohnung? Von deiner Antwort hängt ab, ob deine Police für diese Wohnung überhaupt gilt, und sie entscheidet über mehr als diesen einen Schaden.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit uns.

Wann fällt überhaupt auf, dass du vermietest?

Bei der Schadenmeldung, und vorher so gut wie nie. Solange der Beitrag abgeht, prüft niemand, wer in deiner Wohnung schläft. Bevor der Versicherer zahlt, muss er aber feststellen, ob die Wohnung überhaupt der versicherte Ort ist, und die Angaben dafür liefert der Vorgang selbst:

  • Die Schadenanzeige fragt, wer die Wohnung bewohnt und wer den Schaden bemerkt hat
  • Nach einem Einbruch steht im Polizeibericht, wer angezeigt hat und wer einen Schlüssel besaß
  • Willst du den Ausfall der Buchungen ersetzt haben, legst du die Buchungen selbst vor

Wohnst du selbst dort?

Davon hängt alles Weitere ab, denn die beiden Fälle gehen verschieden aus. Im einen geht es darum, ob die Wohnung überhaupt der versicherte Ort ist, im anderen darum, ob du etwas gemeldet hast.

Deine LageWas geprüft wirdWas daraus folgt
Reine Ferienwohnung, du wohnst nicht darinIst sie der versicherte Ort?In den Musterbedingungen gilt: „Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung"
Du wohnst dort und vermietest zeitweiseWurde die Vermietung angezeigt?Sie ist eine Gefahrerhöhung. Ohne Anzeige darf der Versicherer kürzen oder ablehnen

Beide Fälle haben einen anderen Weg nach vorn. Wo die Grenze zwischen den Policen verläuft, steht im Vergleich von Hausrat und Inhaltsversicherung. Hier geht es um den Vertrag, der heute läuft.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn du nichts sagst?

Mehr als nur dieser eine Schaden. Die abgelehnte Leistung ist dabei meist die kleinere Nachricht. Stellt der Versicherer die nicht angezeigte Vermietung fest, steht der Vertrag als Ganzes zur Debatte: Er kann frühere Leistungen zurückfordern und kündigen, nicht nur den Teil für die Ferienwohnung.

Der Teil, der dabei oft übersehen wird, kommt erst Jahre später. Antragsformulare fragen nach Vorverträgen, Vorschäden und danach, wer gekündigt hat. Eine Kündigung durch den Versicherer verfolgt dich damit in den nächsten Antrag.

Die Meldung ist der Ausweg, nicht das Risiko

Viele Gastgeber melden die Vermietung nicht, weil sie einen höheren Beitrag oder eine Kündigung fürchten. Die Rechnung geht nicht auf. Ohne Meldung trägst du das Risiko weiter und hast im Ernstfall trotzdem nichts davon. Mit Meldung bekommst du eine Antwort, und mit ihr die Wahl.

Was ist mit dem, was deine Gäste anrichten?

Das bleibt offen, auch wenn du längst gewerblich versichert bist. In den Musterbedingungen heißt die versicherte Gefahr wörtlich „Vandalismus nach einem Einbruch". Ein Gast, dem du den Schlüssel überlassen hast, bricht aber nicht ein. Und was er mitnimmt, ist einfacher Diebstahl, den unser Bedingungswerk ausschließt; versichert sind Einbruchdiebstahl und Raub. Deshalb ist der Gastschaden bei vairsicherung ein eigener Baustein und keine Leistung der Inhaltsversicherung. Er hat auch einen eigenen Selbstbehalt, 150 Euro, während für Inhalt und Ertragsausfall 250 Euro gelten.

Worauf kommt es bei der neuen Police an?

Auf mehr als die Nutzungsart. Ist die geklärt, entscheiden drei weitere Punkte darüber, was am Ende wirklich ersetzt wird, und alle drei stehen im Kleingedruckten:

  • Naturgefahren. Sturm und Hagel sind gedeckt wie jeder unvorhergesehene Schaden. Überschwemmung und Rückstau kommen in den Zonen eins und zwei des Zonierungssystems ZÜRS automatisch dazu, darüber nur auf Anfrage, und mit 1.000 Euro Selbstbehalt.
  • Ertragsausfall. Die Haftzeit für den Ausfall nach einem versicherten Sachschaden beträgt standardmäßig 36 Monate.
  • Elektrische Geräte. Wasserkocher, Föhn und Toaster fallen unter die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft: Richtwert sechs Monate, verlängerbar auf 12 oder 24 Monate bei einer Fehlerquote bis 2 Prozent, ortsfeste Anlagen alle vier Jahre. Nachweis im Schadenfall ist das Prüfprotokoll, nicht die Plakette. Mehr dazu im E-Check-Ratgeber.

Reicht AirCover nicht auch?

Für den Sachschaden trägt das nicht weit. Airbnb schreibt selbst, dass der Schutz für Gastgeber bei Sachschäden kein Versicherungsvertrag ist. Die Haftpflicht dagegen ist einer, 1 Mio. USD über Zurich, vermittelt von der Airbnb Spain Insurance Agency S.L.U.

Für dich als Umsteiger zählt vor allem, dass die Uhr dort schneller läuft als beim Hausratversicherer. 14 Tage für die Kontaktaufnahme mit dem Gast, 30 Tage für den Antrag. Wer erst wochenlang mit dem Hausratversicherer verhandelt, hat die Frist bei Airbnb schon verpasst. Was AirCover sonst leistet und wo es aufhört, steht im eigenen Ratgeber dazu.

Bei Booking.com ist die Partner-Haftpflicht ein echter Vertrag über Zurich, 1 Mio. Euro im Europäischen Wirtschaftsraum, Laufzeit 01.01. bis 31.12.2026, gültig nur für Buchungen über Booking.com. Was darin steht, haben wir in der Booking.com Versicherung aufgeschrieben.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Nutzung schriftlich melden. Schreib deinem Hausratversicherer in Textform, seit wann du vermietest und in welchem Umfang, mit Datum und Kopie für dich. Ab da kann dir niemand vorhalten, du hättest sie verschwiegen.
  2. Die Antwort genau lesen. Interessant ist nicht das Ja oder Nein, sondern der Satz daneben. Gilt die Wohnung weiter als versicherter Ort, deckt ein Einschluss wechselnde Gäste oder nur Dauermieter, und ab wann.
  3. Einordnung klären. Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall Vermögensverwaltung mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Zum Gewerbe wird sie erst mit hotelähnlicher Organisation, dann folgt die Anzeige beim Gewerbeamt. Für deinen Versicherungsschutz ändert das nichts, unsere Versicherer zeichnen auch ohne Gewerbeschein. Entscheidend sind deine Angaben im Antrag.
  4. Gewerbliche Police aufsetzen. Inhalt, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht und Gastschaden rechnest du im Online-Rechner, dort arbeiten wir mit eigenen Sonderklauseln. Rechtsschutz, Kaution, Gebäude, Cyber und D&O laufen über die Beratung, dort vermitteln wir Markttarife. Worauf es bei den Leistungen ankommt, steht im Ratgeber zur Inhaltsversicherung.
  5. Erst danach die Hausrat anfassen. Kündige die alte Police oder reduziere sie auf die selbst bewohnte Wohnung, wenn die neue läuft. Andersherum entsteht die Lücke, die du eigentlich schließen wolltest.

Welche Bausteine zusammengehören und was sie kosten, siehst du in wenigen Minuten in deinem Angebot.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung bei Airbnb

Zahlt meine Hausratversicherung, wenn ich über Airbnb vermiete?
Das hängt daran, wie du die Wohnung nutzt, nicht daran, woher der Schaden kam. Ist es eine reine Ferienwohnung, in der nur Gäste schlafen, ist sie nach den Musterbedingungen des GDV schon nicht der versicherte Ort: Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nach A 10.1.1 VHB 2022 nicht zur Wohnung. Wohnst du selbst dort und vermietest nur zeitweise, bleibt die Hausrat der richtige Vertrag, du musst die Vermietung aber anzeigen.
Wann merkt der Versicherer überhaupt, dass ich vermiete?
Bei der Schadenmeldung, und vorher so gut wie nie. Solange der Beitrag abgeht, prüft niemand, wer in deiner Wohnung schläft. Bevor der Versicherer zahlt, muss er aber feststellen, ob die Wohnung der versicherte Ort ist, und die Angaben dafür liefert der Vorgang selbst: Die Schadenanzeige fragt, wer die Wohnung bewohnt. Nach einem Einbruch steht im Polizeibericht, wer einen Schlüssel besaß. Und wer den Ausfall seiner Buchungen ersetzt haben will, legt die Buchungen selbst vor.
Ich wohne selbst dort und vermiete nur zeitweise. Muss ich das melden?
Ja. Die Vermietung an wechselnde Gäste ist eine Gefahrerhöhung, und die musst du deinem Versicherer anzeigen. Das steht in den Paragrafen 23 bis 26 VVG. Die Meldung ist dabei der Ausweg und nicht das Risiko: Erst danach weißt du, ob dein Vertrag für diese Nutzung trägt.
Was passiert, wenn ich die Vermietung nicht anzeige?
Die abgelehnte Leistung ist dann meist nicht alles. Der Versicherer darf im Schadenfall kürzen oder ganz ablehnen, den Vertrag kündigen und früher gezahlte Leistungen zurückfordern. Damit steht auch der Schutz für deine eigene Wohnung zur Debatte und nicht nur der für die vermietete.
Sind Schäden durch meine Gäste in der neuen Police enthalten?
Nein, die bleiben auch in einer gewerblichen Police offen. Die Inhaltsversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Was ein Gast kaputt macht, läuft über einen eigenen Baustein, die Gastschadenversicherung.

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