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Inventar & Gebäude

Airbnb vermieten: greift deine Hausratversicherung noch?

Du vermietest deine Wohnung über Airbnb? Die private Hausratversicherung schließt gewerbliche Nutzung meist aus. Was das im Schadenfall für dich bedeutet.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung7 Min. Lesezeit
Airbnb vermieten: greift deine Hausratversicherung noch?

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Du vermietest heute schon über Airbnb, und deine Hausratversicherung läuft seit Jahren nebenher mit. Auffallen wird das an dem Tag, an dem du einen Schaden meldest: Dann fragt der Sachbearbeiter nicht zuerst nach dem Schaden, sondern danach, wer zum Schadenzeitpunkt in der Wohnung war.

Der Moment, in dem es auffällt

Die Schadenmeldung ist die Stelle, an der die Nutzung deiner Wohnung zum ersten Mal wirklich geprüft wird. Vorher fragt niemand nach. Bevor gezahlt wird, muss der Versicherer aber feststellen, ob überhaupt ein versicherter Ort vorliegt, und die Angaben dafür liefert der Vorgang selbst:

  • Die Schadenanzeige fragt, wer die Wohnung bewohnt und wer den Schaden bemerkt hat
  • Nach einem Einbruch steht im Polizeibericht, wer angezeigt hat und wer einen Schlüssel besaß
  • Und wenn du den Ausfall der Buchungen ersetzt haben willst, legst du die Buchungen selbst vor

Spätestens die letzte Zeile beantwortet die Frage. Das ist kein böser Wille, sondern seine Aufgabe.

Zwei Fälle, die verschieden ausgehen

Wie es weitergeht, hängt daran, ob du in der Wohnung selbst lebst.

Deine LageWas geprüft wirdWas daraus folgt
Reine Ferienwohnung, du wohnst nicht darinIst sie der versicherte Ort?Nach A 10.1.1 VHB 2022 gilt: „Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung"
Du wohnst dort und vermietest zeitweiseWurde die Vermietung angezeigt?Sie ist eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 bis 26 VVG. Ohne Anzeige darf der Versicherer kürzen oder ablehnen

Beide Fälle haben einen anderen Weg nach vorn. Die Systematik dahinter steht im Ratgeber Inhaltsversicherung vs. Hausratversicherung, hier geht es um den Vertrag, der heute läuft.

Was am laufenden Vertrag hängt

Die abgelehnte Leistung ist meist die kleinere Nachricht. Stellt der Versicherer die nicht angezeigte Vermietung fest, steht der Vertrag als Ganzes zur Debatte.

Es geht nicht nur um den einen Schaden: Der Versicherer kann auch frühere Leistungen zurückfordern und den ganzen Vertrag kündigen, nicht nur den Teil für die Ferienwohnung. Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Vergleich von Hausrat und Inhaltsversicherung.

Der Teil, der dabei oft übersehen wird, kommt später: Antragsformulare fragen nach Vorverträgen, Vorschäden und danach, wer gekündigt hat. Eine Kündigung durch den Versicherer verfolgt dich in den nächsten Antrag.

Die Meldung ist der Ausweg, nicht das Risiko

Viele Gastgeber melden die Vermietung nicht, weil sie einen höheren Beitrag oder eine Kündigung fürchten. Die Rechnung geht nicht auf: Ohne Meldung trägst du das Risiko weiter und hast im Ernstfall trotzdem nichts davon. Mit Meldung bekommst du eine Antwort, und mit ihr die Wahl.

Was dein Gast anrichtet, bleibt offen

Nimm an, du hast umgestellt und bist gewerblich versichert. Die Nutzungsart ist damit sauber, ein Punkt bleibt trotzdem offen.

In den Musterbedingungen heißt die versicherte Gefahr wörtlich „Vandalismus nach einem Einbruch" (A 1.2 VHB 2022). Ein Gast, dem du den Schlüssel überlassen hast, bricht aber nicht ein. Und was er mitnimmt, ist einfacher Diebstahl, den unser Bedingungswerk in Teil B Nr. 4.1.2 ausschließt; versichert sind Einbruchdiebstahl und Raub. Deshalb ist der Gastschaden bei vairsicherung ein eigener Baustein und keine Leistung der Inhaltsversicherung. Er hat auch einen eigenen Selbstbehalt: 150 Euro, während für Inhalt und Ertragsausfall 250 Euro gelten.

Drei Punkte für die neue Police

Beim Wechsel zählt mehr als die Nutzungsart:

  • Naturgefahren. Sturm und Hagel trägt die Grunddeckung. Überschwemmung und Rückstau sind in unserem Bedingungswerk ausgeschlossen (Teil B Nr. 4.1.35) und nur mitversichert, wenn es ausdrücklich vereinbart ist (Nr. 5.15), dann mit 1.000 Euro Selbstbehalt.
  • Ertragsausfall. Die Haftzeit für den Ausfall nach einem versicherten Sachschaden beträgt maximal 12 Monate (Teil B Nr. 1.2.2).
  • Elektrische Geräte. Wasserkocher, Föhn und Toaster fallen unter die DGUV Vorschrift 3: Richtwert sechs Monate, verlängerbar auf 12 oder 24 Monate bei einer Fehlerquote bis 2 Prozent, ortsfeste Anlagen alle vier Jahre. Nachweis im Schadenfall ist das Prüfprotokoll, nicht die Plakette. Mehr dazu im E-Check-Ratgeber.

AirCover ersetzt den Vertrag nicht

Wer beim Hausratversicherer eine Absage kassiert, denkt schnell an AirCover. Für den Sachschaden trägt das nicht weit: Airbnb schreibt selbst, dass der Schutz für Gastgeber bei Sachschäden kein Versicherungsvertrag ist (Ziffer 2.5). Die Haftpflicht dagegen ist einer, 1 Mio. USD über Zurich, vermittelt von der Airbnb Spain Insurance Agency S.L.U. Für deine Lage zählen drei Dinge:

Für dich als Umsteiger zählt vor allem eins: Die Uhr läuft schneller als beim Hausratversicherer. 14 Tage für die Kontaktaufnahme mit dem Gast (Ziffer 3.1.2), 30 Tage für den Antrag (Ziffer 3.3). Wer erst wochenlang mit dem Hausratversicherer verhandelt, hat die Frist bei Airbnb schon verpasst. Was AirCover sonst leistet und wo es aufhört, steht im eigenen Ratgeber dazu.

Bei Booking.com ist die Partner-Haftpflicht ein echter Vertrag über Zurich, 1 Mio. EUR im Europäischen Wirtschaftsraum, Laufzeit 01.01. bis 31.12.2026, gültig nur für Buchungen über Booking.com. Details: Was ist AirCover bei Airbnb und Booking.com Versicherung.

Der Wechsel, Schritt für Schritt

So gehst du vor

  1. Nutzung schriftlich melden Schreib deinem Hausratversicherer in Textform, seit wann du vermietest und in welchem Umfang, mit Datum und Kopie für dich. Ab da kann dir niemand vorhalten, du hättest sie verschwiegen.
  2. Die Antwort genau lesen Interessant ist nicht das Ja oder Nein, sondern der Satz daneben: Gilt die Wohnung weiter als versicherter Ort, deckt ein Einschluss wechselnde Gäste oder nur Dauermieter, und ab wann.
  3. Einordnung klären Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall Vermögensverwaltung mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Zum Gewerbe wird sie erst mit hotelähnlicher Organisation, dann folgt die Anzeige nach § 14 GewO. Für deinen Versicherungsschutz ändert das nichts: Wir zeichnen in beiden Fällen, entscheidend sind deine Angaben im Antrag.
  4. Gewerbliche Police aufsetzen Inhalt, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht und Gastschaden rechnest du im Online-Rechner, dort arbeiten wir mit eigenen Sonderklauseln. Rechtsschutz, Kaution, Gebäude, Cyber und D&O laufen über die Beratung, dort vermitteln wir Markttarife. Worauf es bei den Leistungen ankommt, steht im Ratgeber zur Inhaltsversicherung.
  5. Erst danach die Hausrat anfassen Die alte Police wird gekündigt oder auf die selbst bewohnte Wohnung reduziert, wenn die neue läuft. Andersherum entsteht genau die Lücke, die du schließen wolltest.

Welche Bausteine zusammengehören und was sie kosten, siehst du in wenigen Minuten in deinem Angebot.

Die Hausratversicherung ist kein schlechter Vertrag, sie ist nur für die Wohnung gebaut, in der du selbst wohnst. Sobald wechselnde Gäste dazukommen, verschiebt sich der versicherte Ort, und ein Vertrag, der davon nichts weiß, hilft dir im Schadenfall nicht. Wer das vor dem ersten Schaden klärt, hat die Wahl.

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