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E-Check-Pflicht für Vermieter: welche Geräte, welche Fristen

Wasserkocher, Föhn und Lampen sind in der Ferienwohnung gewerblich genutzt und prüfpflichtig. Welche Geräte, wie oft, und was das Protokoll dir bringt.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

E-Check für Vermieter: auch Föhn und Wasserkocher

9 Min. · vorgelesen

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E-Check-Pflicht für Vermieter: welche Geräte, welche Fristen

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Inhalt

Der Föhn im Bad deiner Ferienwohnung geht im Jahr durch fünfzig fremde Hände. Er hat 25 Euro gekostet, hängt seit vier Jahren an derselben Steckdose, und aufgeschraubt hat ihn nie jemand. Beim Wort E-Check denken die meisten trotzdem an den Sicherungskasten.

Die Prüfpflicht, die dich als Vermieter zuerst trifft, gilt für das, was du deinen Gästen hinstellst: Wasserkocher, Lampen, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel. Und ob du sie erfüllt hast, entscheidet mit darüber, wie viel dein Versicherer nach einem Brand zahlt.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einer Elektrofachkraft.

Gilt die Prüfpflicht auch für deine Ferienwohnung?

Ja, sobald du gegen Geld an wechselnde Gäste vermietest. Damit bist du im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift ein Unternehmer, der anderen Geräte bereitstellt, und stehst für ihren Zustand gerade. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast, spielt dabei keine Rolle, und ob deine Vermietung als private Vermögensverwaltung läuft, ebenso wenig. Es zählt, wie die Wohnung genutzt wird.

Drei Regelwerke stehen hinter der Prüfung, und jedes sagt etwas anderes:

  • DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für alles, was im Betrieb am Strom hängt.
  • VDE 0701-0702. Die technische Norm. Sie beschreibt, wie geprüft wird, nach einer Reparatur und dann wiederkehrend.
  • Betriebssicherheitsverordnung. Sie regelt Arbeitsmittel im Betrieb allgemein, also auch deine Geräte.

Geprüft werden vier Punkte: Kabel, Stecker und Gehäuse mit dem Auge, dann Schutzleiter, Isolationswiderstand und Funktion. Am Ende bekommst du ein Protokoll, ans Gerät kommt eine Plakette. Die Plakette zeigt auf einen Blick, wann der nächste Termin fällig ist. Sie beweist im Schadenfall nichts, das tut nur das Protokoll.

Welche Geräte sind betroffen?

Fast alles, was du für deine Gäste in der Wohnung lässt und ausstecken oder umstellen kannst. Der Fachbegriff dafür lautet ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Die feste Elektrik gehört nicht dazu. Sicherungskasten, Steckdosen und Leitungen sind ortsfeste Anlagen, für sie gelten eigene und längere Fristen.

BereichTypische Geräte
Gäste-KomfortWasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Föhn, Glätteisen, Bügeleisen
Beleuchtung und ElektronikSteh- und Tischlampen, Fernseher, Lautsprecher, Router, Ladegeräte
KücheMikrowelle, Mixer, Kühlschrank (freistehend), Geschirrspüler (nicht fest eingebaut)
Reinigung und WartungStaubsauger, Heizlüfter, Ventilator, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen

Was deine Gäste selbst mitbringen, geht dich nichts an. Der eigene Laptop, der eigene Föhn, das eigene Ladegerät bleiben ihre Sache. Du stehst für das gerade, was du hinstellst.

Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen sind die häufigste Schadenursache

Billige Ware, Steckdose in Steckdose, ein Kabel mit Bruch am Knick. Das sind die Klassiker im Gutachten nach einem Brand. Wenn du schon prüfen lässt, tausch diese Teile gleich aus und achte dabei auf braun verfärbte Kontakte und poröse Mäntel. Das Material kostet je Wohnung selten mehr als 20 bis 40 Euro.

Wie oft musst du prüfen lassen?

Der Ausgangswert liegt bei sechs Monaten. Von dort aus verschieben zwei Dinge die Frist: wo das Gerät im Einsatz ist und wie viele Mängel die letzte Prüfung ergab. Die Richtwerte dafür stehen in einer eigenen Tabelle der Vorschrift.

NutzungsartRichtwert
Büros und vergleichbare Bereiche, dazu Hotels, Pensionen und Beherbergungbis zu 24 Monate, wenn die Fehlerquote höchstens 2 Prozent beträgt
Werkstätten, Küchen, raue Umgebungbis zu 12 Monate, wenn die Fehlerquote höchstens 2 Prozent beträgt
Baustellen oder erschwerte Bedingungenalle 3 Monate, sonst 6 Monate als Ausgangswert

Ferienwohnungen und Serviced Apartments zählen in der Praxis als büroähnlicher Bereich, weil die Geräte dort so genutzt werden wie im Hotelzimmer. Wer bei den letzten Prüfungen kaum Mängel hatte, landet damit bei alle zwei Jahre. In diesem Takt lassen auch Hotels ihre Geräte prüfen.

Für einen Takt von einem Jahr sprechen drei Dinge: mehr als 250 Übernachtungen im Jahr je Objekt, sichtbar stark genutzte Geräte oder eine Fehlerquote über 2 Prozent bei der letzten Prüfung. Wie du dich entscheidest, gehört in deine Gefährdungsbeurteilung, also in deine Liste der Risiken im Betrieb. Festlegen tust du den Takt zusammen mit deinem Prüfdienst.

Dazu kommt ein Termin, den keine Tabelle ankündigt. Nach jeder Reparatur muss das Gerät erneut geprüft werden, bevor es wieder ans Netz darf. Und bei einem neuen Gerät reicht das CE-Zeichen als Beweis nicht, eine kurze Prüfung bei der Inbetriebnahme sichert dich zusätzlich ab.

Was passiert ohne Protokoll im Schadenfall?

Stell dir vor, der Föhn schmort und setzt nachts das Bad in Brand. Sachschaden 30.000 Euro, ein Gast wird leicht verletzt. Der Versicherer sieht sich als Erstes das Gerät an und fragt nach seiner letzten Prüfung.

Fehlt das Protokoll, dreht sich die Frage. Sie lautet dann nicht mehr, ob ein Versicherungsfall vorliegt, sondern wie schwer du deine Sorgfalt verletzt hast. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen, im Extremfall auf null. Nachweisen muss er sie dir. Fehlende Wartung an Geräten im Betrieb ist ein Fall, in dem ihm das gelingen kann. So weit reicht das Gesetz; was dein Vertrag daraus macht, ist eine zweite Frage. In dem Rahmenvertrag, den wir vermitteln, ist die Kürzung bis 100.000 Euro Schadenhöhe abbedungen und darüber auf 20 Prozent gedeckelt. Die 30.000 Euro aus dem Beispiel lägen darunter.

Wo es konkret weh tut
  • Inhaltsversicherung: Dein eigener Sachschaden an Möbeln, Wand und Boden wird gekürzt oder gar nicht bezahlt.
  • Betriebshaftpflicht: Ist ein Gast verletzt oder ein Nachbar betroffen, prüft der Versicherer Deckung und Schuld. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen oder ablehnen, und den Rest zahlst du selbst.
  • Ertragsausfall: Drei Monate Umbau kosten dich schnell 15.000 bis 25.000 Euro Umsatz. Auch hier fragt der Versicherer nach der Ursache.
  • Firmenrechtsschutz: Musst du den Versicherer verklagen, zahlst du Anwalt und Gericht ohne Rechtsschutz selbst.

Umgekehrt hilft dir ein Protokoll ohne Lücken. Es zeigt, dass geprüft wurde, und nimmt dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an diesem Punkt die Grundlage. Andere Pflichten aus deinem Vertrag bleiben davon unberührt.

Wer prüft, und was kostet das?

Prüfen darf nur eine zertifizierte Elektrofachkraft nach DGUV V3. In der Praxis ist das eine Elektrofirma vor Ort oder ein Betrieb, der nur prüft. Der Preis liegt meist bei 4 bis 8 Euro je Gerät, wenn alle an einem Termin dran sind, dazu kommt eine Pauschale für die Anfahrt. Bei 15 Geräten zahlst du oft 80 bis 150 Euro je Wohnung und Termin, also alle 24 Monate. Eine eigene Elektrofachkraft im Haus lohnt erst bei vielen Objekten, denn die Schulung kostet selbst Geld.

Hast du mehrere Wohnungen am selben Ort, lohnt sich ein Rahmenvertrag. Wer für drei Wohnungen anfährt, gibt dir meist 10 bis 20 Prozent Rabatt je Gerät.

Zwei Kleinigkeiten sparen dabei Ärger. Leg den Termin in die Nebensaison, am besten in eine Lücke von mehreren Tagen zwischen zwei Buchungen. Und schick deine Geräteliste vorab, dann rechnet der Prüfer Zeit und Preis realistisch.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Führ eine Liste je Wohnung, mit Kaufdatum und letztem Prüfdatum. Eine Tabelle reicht, ein eigenes Werkzeug brauchst du nicht.
  2. Hol zwei Angebote von Elektrofachkräften und leg den Takt gleich mit fest, in der Regel alle 24 Monate.
  3. Tausch Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen vor dem Termin aus. Achte beim Kauf auf das GS-Zeichen, also auf geprüfte Sicherheit, nicht nur auf CE.
  4. Leg das Protokoll digital ab, in der Akte zur Wohnung. Im Schadenfall findest du es dann in Minuten.
  5. Trag die nächste Frist in den Kalender. Ein neues Gerät und jede Reparatur kommen zusätzlich dran, auch wenn der letzte Termin kurz her ist.

Was dir das Protokoll bringt, hängt am Vertrag dahinter. Für deine Wohnung rechnest du den in wenigen Minuten aus.

Häufige Fragen zum E-Check für bewegliche Anlagen

Bin ich als Vermieter wirklich verpflichtet, Wasserkocher und Föhn prüfen zu lassen?
Ja, sobald deine Wohnung gewerblich genutzt wird, also gegen Entgelt an wechselnde Gäste vermietet wird. Alle Geräte, die du bereitstellst, gelten dann als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 und müssen regelmäßig geprüft werden. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder ob deine Vermietung als private Vermögensverwaltung läuft, spielt für die Prüfpflicht keine Rolle.
Wie oft muss ich die Geräte in meiner Ferienwohnung prüfen lassen?
Für Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe gilt der Richtwert der DGUV Information 203-070 für büroähnliche Bereiche, also alle 24 Monate. Ferienwohnungen und Serviced Apartments fallen praxisüblich in dieselbe Kategorie. Häufiger (alle 12 Monate) ist nur bei sehr hoher Belegung, in Küchen oder bei nachgewiesen erhöhter Fehlerquote sinnvoll. Nach jeder Reparatur ist außerdem eine sofortige Wiederholungsprüfung Pflicht.
Was kostet der E-Check für eine typische Ferienwohnung?
Bei Sammelprüfung in einer Wohnung liegen die Kosten bei rund 4 bis 8 Euro pro Gerät, plus Anfahrtspauschale. Für eine durchschnittlich ausgestattete Wohnung mit 15 Geräten landest du bei 80 bis 150 Euro pro Prüftermin (also etwa alle 24 Monate). Wer mehrere Objekte gleichzeitig prüfen lässt, bekommt häufig 10 bis 20 Prozent Rabatt.
Was passiert ohne Prüfprotokoll im Schadenfall?
Der Versicherer prüft, ob du deine Sorgfaltspflichten erfüllt hast. Fehlt das Prüfprotokoll für ein gewerblich genutztes Gerät, kann er seine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. In unserem Rahmenvertrag ist das bis 100.000 Euro Schadenhöhe ganz abbedungen und darüber auf 20 Prozent gedeckelt. Betroffen sind Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflicht und Ertragsausfall.
Reicht der E-Check der ortsfesten Anlage, oder brauche ich beides?
Du brauchst beides. Der E-Check der ortsfesten Anlage (Sicherungskasten, Steckdosen, Leitungen) hat längere Intervalle, in der Regel alle 4 Jahre. Die beweglichen Geräte sind separat zu prüfen, je nach Fehlerquote alle 6 bis 24 Monate. Beide Prüfungen können vom selben Dienstleister im gleichen Termin erledigt werden.
Wer darf den E-Check durchführen?
Nur eine zertifizierte Elektrofachkraft nach DGUV V3. Üblich sind lokale Elektrofirmen oder spezialisierte Prüfdienstleister. Du selbst darfst die Prüfung nicht durchführen, auch nicht mit einem Prüfgerät aus dem Baumarkt. Im Schadenfall zählt nur ein Protokoll von einer qualifizierten Fachkraft.

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