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Dein Gast checkt aus, und drei Wochen später liegt der Bescheid der Gemeinde im Briefkasten: 20,40 Euro Kurtaxe für diese eine Buchung. Eingesammelt hast du sie nie. Bezahlen musst du sie trotzdem, denn die Abgabe schuldet zwar dein Gast, einziehen und weiterleiten musst aber du. Fehlt am Ende Geld, hält sich die Gemeinde häufig bei dir schadlos. Wie hoch die Abgabe ist, steht in keinem Bundesgesetz. Sie steht in der Satzung deines Ortes, und darin sind es vier Angaben, an denen sich entscheidet, ob du richtig abrechnest.
Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Steuerberater.
Wer zahlt die Kurtaxe, und wer haftet, wenn sie fehlt?
Der Gast zahlt, du kassierst, du haftest. Die Gemeinde erhebt die Abgabe von jedem, der bei ihr übernachtet, ohne dort zu wohnen, und macht dich zur Kasse. Bleibt das Geld aus, kann sie sich an dich halten.
Je nach Bundesland heißt sie Kurtaxe, Kurbeitrag, Kurabgabe, Gästebeitrag oder Tourismusbeitrag. Gemeint ist dieselbe Sache. Erlaubt wird sie durch das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Landes. In Baden-Württemberg darf die Satzung dich verpflichten, deine Gäste zu melden, die Kurtaxe einzuziehen und abzuführen, und du „haftest insoweit für die Einziehung und Abführung der Kurtaxe".§ 43 Abs. 3 Nr. 2 KAG Baden-Württemberglandesrecht-bw.de In Bayern kann die Satzung anordnen, dass Betriebe „neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner haften".Art. 7 Abs. 4 Satz 5 KAG Bayerngesetze-bayern.de Die Gemeinde darf sich dann aussuchen, bei wem sie kassiert.
Ein Gast reist ab, ohne die Kurtaxe gezahlt zu haben, weil du vergessen hast, sie einzusammeln. Die Gemeinde fordert sie trotzdem von dir, und beim Gast bekommst du sie nicht mehr zurück. Bei drei Wohnungen und einer ganzen Saison summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag. Deshalb gehört die Abgabe in die Buchungsbestätigung und nicht in ein Gespräch beim Check-in.
Was kostet die Kurtaxe in deinem Ort?
Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Jede Gemeinde rechnet selbst, und viele erhöhen zum Jahreswechsel. Vier Orte, alle am 23.08.2026 bei der jeweiligen Gemeinde nachgesehen:
| Ort | Betrag 2026 | Besonderheit | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gemeinde Sylt | 4,10 Euro je Person und Tag (01.05. bis 31.10.), sonst 2,05 Euro | Kinder unter 18 Jahren frei, Jahreskurabgabe 114,80 Euro | insel-sylt.de |
| Ostseebad Binz | 3,40 Euro je Person und Tag, ganzjährig | An- und Abreisetag zählen je als ein Tag | gemeinde-binz.de |
| Berchtesgaden | 3,10 Euro für Erwachsene, 1,55 Euro für Kinder und Jugendliche | Meldung läuft über das Meldeamt des Zweckverbands | zv-berchtesgaden.de |
| Berlin (Bettensteuer) | 7,5 Prozent vom Nettoentgelt | keine Kurtaxe, sondern eine Steuer | berlin.de |
Die Zahlen oben sind Beispiele. Verbindlich ist die Satzung deiner Gemeinde in der Fassung, die am Anreisetag gilt.
Suche nach dem Ortsnamen plus „Kurabgabesatzung" oder „Gästebeitragssatzung", fast jede Gemeinde stellt sie als PDF online. Lies vier Dinge nach: den Betrag, die Zählweise der Aufenthaltstage, die Befreiungen und die Abrechnungsfrist. Leg die Datei mit der Jahreszahl im Namen ab, dann kannst du bei einer Prüfung zeigen, nach welcher Fassung du gerechnet hast.
Wie viele Tage rechnest du ab?
Oft einen mehr, als du denkst. Die Formel selbst ist einfach und lautet Personen mal Aufenthaltstage mal Satz, der Fehler steckt fast immer bei den Tagen.
In Binz zählen An- und Abreisetag jeweils als ein voller Aufenthaltstag. Aus sieben Nächten werden damit acht Tage. Wer mit Nächten rechnet, sammelt bei jedem Gast einen Tag zu wenig ein und zahlt die Lücke selbst.
Ein Beispiel für Binz, Stand 23.08.2026:
- Zwei Erwachsene, Anreise Freitag, Abreise Sonntag
- Aufenthaltstage: Freitag, Samstag, Sonntag, also drei
- 2 Personen mal 3 Tage mal 3,40 Euro = 20,40 Euro
Wer hier mit zwei Nächten rechnet, kommt auf 13,60 Euro und sammelt 6,80 Euro je Buchung zu wenig ein. Kinder und Jugendliche zahlen vielerorts weniger oder gar nichts, und diese Grenzen sind je Gemeinde verschieden. Wer eine Befreiung ohne Nachweis gewährt und später geprüft wird, zahlt die Differenz selbst.
Zahlst du auf die Kurtaxe Umsatzsteuer?
Nicht, solange du sie allein für die Gemeinde einziehst. Beträge, die du im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmst und verausgabst, sind durchlaufende Posten und gehören nicht zum Entgelt.§ 10 Abs. 1 Satz 4 UStGgesetze-im-internet.de Die Abgabe ist dann kein Umsatz von dir, keine Betriebseinnahme und keine Betriebsausgabe.
Belegen musst du das trotzdem, und dafür gehört die Kurtaxe als eigene Zeile auf die Rechnung, getrennt vom Preis für die Übernachtung.
Bei der Bettensteuer liegt es umgekehrt, denn dort bist meist du selbst der Schuldner. Sie heißt amtlich Übernachtungsteuer, in Berlin auch City Tax, und ist eine örtliche Aufwandsteuer der Stadt. Du darfst sie auf den Preis aufschlagen, schuldest sie aber selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2022 bestätigt.BVerfG, Beschluss vom 22.03.2022, 1 BvR 2868/15 u. a.bundesverfassungsgericht.de Beherbergungsbetriebe dürfen Steuerschuldner sein, weil sie die Steuer an ihre Gäste weitergeben können.
| Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag | Bettensteuer, Übernachtungsteuer | |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Beitrag nach dem KAG des Landes | örtliche Aufwandsteuer der Kommune |
| Schuldner | der Gast | meist der Betrieb |
| Deine Rolle | einziehen und abführen | selbst anmelden und zahlen |
| Bemessung | Betrag je Person und Tag | Prozent vom Übernachtungspreis |
| Umsatzsteuer | in der Regel durchlaufender Posten | kein durchlaufender Posten |
In Berlin liegt der Satz bei 7,5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung. Seit dem 01.04.2024 sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen erfasst, und ab 2026 wird nur noch quartalsweise und elektronisch angemeldet.Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Übernachtungsteuerservice.berlin.de Als Beherbergungsbetrieb gelten dort ausdrücklich auch private Ferienwohnungen und Zimmer in Privatwohnungen.
Was will die Gemeinde von dir, und was übernimmt die Plattform?
Zuerst eine Anmeldung. Bevor du den ersten Gast aufnimmst, meldest du deinen Betrieb bei der Gemeinde an, bekommst eine Nummer und erfährst, in welchem Rhythmus du abrechnest. Manche Orte wollen monatlich Zahlen, andere quartalsweise, andere einmal im Jahr.
Danach meldest du laufend, wer wie lange da war, vielerorts über ein Online-Portal. Kontrolliert wird auch, durch Nachschau vor Ort, durch Abgleich mit deinen Inseraten und durch Rückfragen bei Gästen ohne Gästekarte. Kurabgabesatzungen enthalten dafür regelmäßig eine Auskunftspflicht und einen Bußgeldtatbestand, dessen Höhe in der jeweiligen Satzung steht.
Seit dem 01.01.2025 müssen Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit keinen Meldeschein mehr unterschreiben, das kam mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.IHK zu Rostock, Meldeschein für Beherbergungsbetriebeihk.de Im Meldegesetz stehen jetzt nur noch beherbergte ausländische Personen, die am Anreisetag handschriftlich unterschreiben und einen gültigen Ausweis vorlegen müssen.§ 29 Abs. 2 und Abs. 3 BMGgesetze-im-internet.de
Die Gästemeldung an deine Gemeinde kommt dagegen aus deren Satzung und bleibt bestehen. Wer beides verwechselt und die Erfassung einstellt, kann seine Abrechnung nicht mehr belegen.
Ein Streit mit der Gemeinde ist ein Verwaltungsverfahren und kein Schadenfall. Ob dein Firmenrechtsschutz dafür überhaupt einsteht, steht in deinen Bedingungen, denn Verwaltungsrecht ist dort ein eigener Baustein und nicht automatisch dabei. Bußgelder trägt ohnehin niemand für dich.
Manche Plattformen kassieren die Abgabe direkt beim Gast, allerdings nur dort, wo eine Vereinbarung mit der Kommune besteht. Airbnb hat solche Abkommen in Deutschland mit vier Städten geschlossen, nämlich Frankfurt am Main seit 2018, dazu Dresden, Dortmund und Wiesbaden. In Wiesbaden zieht Airbnb seit dem 01.04.2021 drei Euro je Übernachtung und Person ein und führt sie an die Stadt ab.Airbnb, Mitteilung vom 17.03.2021 zu Tourismusabgaben in Wiesbadennews.airbnb.com Bei Booking.com liegt der Einzug im Regelfall bei dir.
- Doppelt kassiert. Zieht die Plattform bereits ein und du kassierst beim Check-in noch einmal, gibt es berechtigten Ärger. Prüfe die Aufschlüsselung einer Testbuchung, bevor du eine Regel festlegst.
- Gar nicht kassiert. Direktbuchungen laufen an jeder Plattform-Automatik vorbei, und die Gemeinde interessiert der Buchungsweg nicht.
Was die Plattform dir abnimmt, endet bei der Verwaltung. Für Schäden an deiner Einrichtung brauchst du eine eigene Police, wie der Vergleich von Inhaltsversicherung und Hausrat zeigt, und was AirCover tatsächlich leistet, ist eine Frage für sich. Ab mehreren Wohnungen gehört die Kurtaxe in dieselbe Ordnung wie Betriebshaftpflicht und Verkehrssicherung.
Was du jetzt tust
So gehst du vor
- Lade die Satzung deiner Gemeinde herunter. Betrag, Zählweise der Tage, Befreiungen und Abrechnungsfrist heraussuchen.
- Melde deinen Betrieb an. Erst danach bekommst du deine Nummer und den Rhythmus, in dem du abrechnest.
- Leg die Kurtaxe als eigene Position an. In Buchungssystem, Inserat, Buchungsbestätigung und Rechnung, immer getrennt vom Übernachtungspreis.
- Kassiere vor der Anreise, nicht beim Abschied. Wer erst beim Check-in fragt, zahlt für jeden Gast, der schon weg ist, aus eigener Tasche.
- Rechne fristgerecht ab und hebe die Belege auf. Meldung und Zahlung an die Gemeinde in dem Rhythmus, den deine Satzung vorgibt, dazu Alter der Kinder, Nachweise für Befreiungen und die Tage, mit denen du gerechnet hast.
