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Kurtaxe und Gästebeitrag: einziehen, melden, abrechnen

Die Kurtaxe schuldet dein Gast, einziehen musst du. Wer haftet, wie du den Gästebeitrag berechnest, was auf die Rechnung gehört und wann Umsatzsteuer anfällt.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Kurtaxe Ferienwohnung: Gästebeitrag richtig abrechnen

11 Min. · vorgelesen

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Kurtaxe und Gästebeitrag: einziehen, melden, abrechnen

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Inhalt

Dein Gast checkt aus, und drei Wochen später liegt der Bescheid der Gemeinde im Briefkasten: 20,40 Euro Kurtaxe für diese eine Buchung. Eingesammelt hast du sie nie. Bezahlen musst du sie trotzdem, denn die Abgabe schuldet zwar dein Gast, einziehen und weiterleiten musst aber du. Fehlt am Ende Geld, hält sich die Gemeinde häufig bei dir schadlos. Wie hoch die Abgabe ist, steht in keinem Bundesgesetz. Sie steht in der Satzung deines Ortes, und darin sind es vier Angaben, an denen sich entscheidet, ob du richtig abrechnest.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Steuerberater.

Wer zahlt die Kurtaxe, und wer haftet, wenn sie fehlt?

Der Gast zahlt, du kassierst, du haftest. Die Gemeinde erhebt die Abgabe von jedem, der bei ihr übernachtet, ohne dort zu wohnen, und macht dich zur Kasse. Bleibt das Geld aus, kann sie sich an dich halten.

Je nach Bundesland heißt sie Kurtaxe, Kurbeitrag, Kurabgabe, Gästebeitrag oder Tourismusbeitrag. Gemeint ist dieselbe Sache. Erlaubt wird sie durch das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Landes. In Baden-Württemberg darf die Satzung dich verpflichten, deine Gäste zu melden, die Kurtaxe einzuziehen und abzuführen, und du „haftest insoweit für die Einziehung und Abführung der Kurtaxe". In Bayern kann die Satzung anordnen, dass Betriebe „neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner haften". Die Gemeinde darf sich dann aussuchen, bei wem sie kassiert.

Der teuerste Satz in diesem Artikel

Ein Gast reist ab, ohne die Kurtaxe gezahlt zu haben, weil du vergessen hast, sie einzusammeln. Die Gemeinde fordert sie trotzdem von dir, und beim Gast bekommst du sie nicht mehr zurück. Bei drei Wohnungen und einer ganzen Saison summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag. Deshalb gehört die Abgabe in die Buchungsbestätigung und nicht in ein Gespräch beim Check-in.

Was kostet die Kurtaxe in deinem Ort?

Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Jede Gemeinde rechnet selbst, und viele erhöhen zum Jahreswechsel. Vier Orte, alle am 23.08.2026 bei der jeweiligen Gemeinde nachgesehen:

OrtBetrag 2026BesonderheitQuelle
Gemeinde Sylt4,10 Euro je Person und Tag (01.05. bis 31.10.), sonst 2,05 EuroKinder unter 18 Jahren frei, Jahreskurabgabe 114,80 Euroinsel-sylt.de
Ostseebad Binz3,40 Euro je Person und Tag, ganzjährigAn- und Abreisetag zählen je als ein Taggemeinde-binz.de
Berchtesgaden3,10 Euro für Erwachsene, 1,55 Euro für Kinder und JugendlicheMeldung läuft über das Meldeamt des Zweckverbandszv-berchtesgaden.de
Berlin (Bettensteuer)7,5 Prozent vom Nettoentgeltkeine Kurtaxe, sondern eine Steuerberlin.de
Deine Satzung schlägt jede Zahl aus diesem Artikel

Die Zahlen oben sind Beispiele. Verbindlich ist die Satzung deiner Gemeinde in der Fassung, die am Anreisetag gilt.

Suche nach dem Ortsnamen plus „Kurabgabesatzung" oder „Gästebeitragssatzung", fast jede Gemeinde stellt sie als PDF online. Lies vier Dinge nach: den Betrag, die Zählweise der Aufenthaltstage, die Befreiungen und die Abrechnungsfrist. Leg die Datei mit der Jahreszahl im Namen ab, dann kannst du bei einer Prüfung zeigen, nach welcher Fassung du gerechnet hast.

Wie viele Tage rechnest du ab?

Oft einen mehr, als du denkst. Die Formel selbst ist einfach und lautet Personen mal Aufenthaltstage mal Satz, der Fehler steckt fast immer bei den Tagen.

In Binz zählen An- und Abreisetag jeweils als ein voller Aufenthaltstag. Aus sieben Nächten werden damit acht Tage. Wer mit Nächten rechnet, sammelt bei jedem Gast einen Tag zu wenig ein und zahlt die Lücke selbst.

Ein Beispiel für Binz, Stand 23.08.2026:

  • Zwei Erwachsene, Anreise Freitag, Abreise Sonntag
  • Aufenthaltstage: Freitag, Samstag, Sonntag, also drei
  • 2 Personen mal 3 Tage mal 3,40 Euro = 20,40 Euro

Wer hier mit zwei Nächten rechnet, kommt auf 13,60 Euro und sammelt 6,80 Euro je Buchung zu wenig ein. Kinder und Jugendliche zahlen vielerorts weniger oder gar nichts, und diese Grenzen sind je Gemeinde verschieden. Wer eine Befreiung ohne Nachweis gewährt und später geprüft wird, zahlt die Differenz selbst.

Zahlst du auf die Kurtaxe Umsatzsteuer?

Nicht, solange du sie allein für die Gemeinde einziehst. Beträge, die du im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmst und verausgabst, sind durchlaufende Posten und gehören nicht zum Entgelt. Die Abgabe ist dann kein Umsatz von dir, keine Betriebseinnahme und keine Betriebsausgabe.

Belegen musst du das trotzdem, und dafür gehört die Kurtaxe als eigene Zeile auf die Rechnung, getrennt vom Preis für die Übernachtung.

Bei der Bettensteuer liegt es umgekehrt, denn dort bist meist du selbst der Schuldner. Sie heißt amtlich Übernachtungsteuer, in Berlin auch City Tax, und ist eine örtliche Aufwandsteuer der Stadt. Du darfst sie auf den Preis aufschlagen, schuldest sie aber selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2022 bestätigt. Beherbergungsbetriebe dürfen Steuerschuldner sein, weil sie die Steuer an ihre Gäste weitergeben können.

Kurtaxe, Kurbeitrag, GästebeitragBettensteuer, Übernachtungsteuer
RechtsnaturBeitrag nach dem KAG des Landesörtliche Aufwandsteuer der Kommune
Schuldnerder Gastmeist der Betrieb
Deine Rolleeinziehen und abführenselbst anmelden und zahlen
BemessungBetrag je Person und TagProzent vom Übernachtungspreis
Umsatzsteuerin der Regel durchlaufender Postenkein durchlaufender Posten

In Berlin liegt der Satz bei 7,5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung. Seit dem 01.04.2024 sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen erfasst, und ab 2026 wird nur noch quartalsweise und elektronisch angemeldet. Als Beherbergungsbetrieb gelten dort ausdrücklich auch private Ferienwohnungen und Zimmer in Privatwohnungen.

Was will die Gemeinde von dir, und was übernimmt die Plattform?

Zuerst eine Anmeldung. Bevor du den ersten Gast aufnimmst, meldest du deinen Betrieb bei der Gemeinde an, bekommst eine Nummer und erfährst, in welchem Rhythmus du abrechnest. Manche Orte wollen monatlich Zahlen, andere quartalsweise, andere einmal im Jahr.

Danach meldest du laufend, wer wie lange da war, vielerorts über ein Online-Portal. Kontrolliert wird auch, durch Nachschau vor Ort, durch Abgleich mit deinen Inseraten und durch Rückfragen bei Gästen ohne Gästekarte. Kurabgabesatzungen enthalten dafür regelmäßig eine Auskunftspflicht und einen Bußgeldtatbestand, dessen Höhe in der jeweiligen Satzung steht.

Meldeschein weg heißt nicht Meldung weg

Seit dem 01.01.2025 müssen Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit keinen Meldeschein mehr unterschreiben, das kam mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz. Im Meldegesetz stehen jetzt nur noch beherbergte ausländische Personen, die am Anreisetag handschriftlich unterschreiben und einen gültigen Ausweis vorlegen müssen.

Die Gästemeldung an deine Gemeinde kommt dagegen aus deren Satzung und bleibt bestehen. Wer beides verwechselt und die Erfassung einstellt, kann seine Abrechnung nicht mehr belegen.

Ein Streit mit der Gemeinde ist ein Verwaltungsverfahren und kein Schadenfall. Ob dein Firmenrechtsschutz dafür überhaupt einsteht, steht in deinen Bedingungen, denn Verwaltungsrecht ist dort ein eigener Baustein und nicht automatisch dabei. Bußgelder trägt ohnehin niemand für dich.

Manche Plattformen kassieren die Abgabe direkt beim Gast, allerdings nur dort, wo eine Vereinbarung mit der Kommune besteht. Airbnb hat solche Abkommen in Deutschland mit vier Städten geschlossen, nämlich Frankfurt am Main seit 2018, dazu Dresden, Dortmund und Wiesbaden. In Wiesbaden zieht Airbnb seit dem 01.04.2021 drei Euro je Übernachtung und Person ein und führt sie an die Stadt ab. Bei Booking.com liegt der Einzug im Regelfall bei dir.

Zwei Fallen bei Plattform-Buchungen
  • Doppelt kassiert. Zieht die Plattform bereits ein und du kassierst beim Check-in noch einmal, gibt es berechtigten Ärger. Prüfe die Aufschlüsselung einer Testbuchung, bevor du eine Regel festlegst.
  • Gar nicht kassiert. Direktbuchungen laufen an jeder Plattform-Automatik vorbei, und die Gemeinde interessiert der Buchungsweg nicht.

Was die Plattform dir abnimmt, endet bei der Verwaltung. Für Schäden an deiner Einrichtung brauchst du eine eigene Police, wie der Vergleich von Inhaltsversicherung und Hausrat zeigt, und was AirCover tatsächlich leistet, ist eine Frage für sich. Ab mehreren Wohnungen gehört die Kurtaxe in dieselbe Ordnung wie Betriebshaftpflicht und Verkehrssicherung.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Lade die Satzung deiner Gemeinde herunter. Betrag, Zählweise der Tage, Befreiungen und Abrechnungsfrist heraussuchen.
  2. Melde deinen Betrieb an. Erst danach bekommst du deine Nummer und den Rhythmus, in dem du abrechnest.
  3. Leg die Kurtaxe als eigene Position an. In Buchungssystem, Inserat, Buchungsbestätigung und Rechnung, immer getrennt vom Übernachtungspreis.
  4. Kassiere vor der Anreise, nicht beim Abschied. Wer erst beim Check-in fragt, zahlt für jeden Gast, der schon weg ist, aus eigener Tasche.
  5. Rechne fristgerecht ab und hebe die Belege auf. Meldung und Zahlung an die Gemeinde in dem Rhythmus, den deine Satzung vorgibt, dazu Alter der Kinder, Nachweise für Befreiungen und die Tage, mit denen du gerechnet hast.

Häufige Fragen zu Kurtaxe und Gästebeitrag

Wer muss die Kurtaxe zahlen, der Gast oder der Vermieter?
Schuldner ist der Gast. Einziehen und an die Gemeinde abführen musst du. Die Landesgesetze machen dich dabei zum Haftenden: In Baden-Württemberg haften Betriebe nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 KAG für Einziehung und Abführung, in Bayern kann die Satzung nach Art. 7 KAG eine Haftung als Gesamtschuldner anordnen. Reist ein Gast ohne Zahlung ab, bleibt die Forderung damit oft bei dir.
Wie hoch ist die Kurtaxe für eine Ferienwohnung?
Es gibt keinen bundesweiten Satz, jede Gemeinde legt ihn selbst fest. Zum Vergleich drei Orte, abgerufen am 23.08.2026: die Gemeinde Sylt nimmt 2026 in der Hauptsaison 4,10 Euro je Person und Tag, das Ostseebad Binz ganzjährig 3,40 Euro, der Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden 3,10 Euro für Erwachsene. Verbindlich ist allein die Satzung deines Ortes.
Fällt auf die Kurtaxe Umsatzsteuer an?
In der Regel nicht. Ziehst du die Abgabe im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG und gehört nicht zum Entgelt. Voraussetzung ist der getrennte Ausweis auf der Rechnung und eine Buchführung, die den Betrag als durchlaufenden Posten führt. Bei der Bettensteuer ist es anders, dort bist du selbst Schuldner.
Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und Bettensteuer?
Die Kurtaxe ist ein Beitrag nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes, den der Gast schuldet und den du nur einziehst. Die Bettensteuer, amtlich Übernachtungsteuer, ist eine örtliche Aufwandsteuer, die meist dein Betrieb schuldet. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Steuer am 22.03.2022 bestätigt (1 BvR 2868/15 u. a.). In Berlin liegt sie seit dem 01.01.2025 bei 7,5 Prozent des Nettoentgelts.
Wie viele Tage muss ich für den Gästebeitrag berechnen?
Das steht in deiner Satzung, und dort liegt der häufigste Rechenfehler. Im Ostseebad Binz zählen An- und Abreisetag jeweils als ein voller Aufenthaltstag, aus sieben Nächten werden damit acht Tage. Wer mit Nächten statt mit Aufenthaltstagen rechnet, sammelt bei jeder Buchung zu wenig ein und zahlt die Lücke am Ende selbst.
Zieht Airbnb die Kurtaxe automatisch ein?
Nur dort, wo Airbnb eine Vereinbarung mit der Kommune hat. In Deutschland nennt Airbnb vier Städte: Frankfurt am Main seit 2018, dazu Dresden, Dortmund und Wiesbaden, wo seit dem 01.04.2021 drei Euro je Übernachtung und Person eingezogen werden. Überall sonst und bei jeder Direktbuchung liegt der Einzug bei dir. Prüfe die Aufschlüsselung einer Buchung, bevor du eine Regel festlegst.
Muss ich Gäste noch einen Meldeschein unterschreiben lassen?
Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit seit dem 01.01.2025 nicht mehr, das brachte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. § 29 Abs. 2 BMG nennt nur noch beherbergte ausländische Personen, die am Anreisetag handschriftlich unterschreiben und einen gültigen Ausweis vorlegen. Die Gästemeldung an deine Gemeinde für die Kurtaxe ist davon unberührt und bleibt bestehen.
Was passiert, wenn ich die Kurtaxe nicht abführe?
Die Gemeinde setzt die Abgabe per Bescheid gegen dich fest, im Zweifel rückwirkend für mehrere Jahre. Kurabgabesatzungen enthalten dazu regelmäßig eine Auskunftspflicht und einen Bußgeldtatbestand, dessen Höhe je Ort verschieden ist. Ein solcher Streit ist ein Verwaltungsverfahren und kein Schadenfall: Ob dein Firmenrechtsschutz dafür einsteht, hängt an deinen Bedingungen, Bußgelder trägt ohnehin niemand für dich.

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