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Airbnb in München: welche Regeln gelten, was verboten ist und was ein Verstoß kostet

Airbnb in München ist erlaubt, aber nur acht Wochen im Jahr. Was die Zweckentfremdungssatzung verlangt, wann eine Registriernummer nötig ist und was Verstöße kosten.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Airbnb München: Regeln, 8 Wochen und Bußgelder

10 Min. · vorgelesen

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Airbnb in München: welche Regeln gelten, was verboten ist und was ein Verstoß kostet

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Deine Wohnung in Haidhausen war über Ostern und im Sommer an Gäste vergeben, zusammen 51 Nächte. Im Oktober kommt eine Anfrage über zehn weitere, und damit stündest du bei 61. Ab dem 57. Tag im Kalenderjahr ist das in München eine Zweckentfremdung, und die braucht eine Genehmigung, die du nicht hast. Acht Wochen sind der ganze Spielraum, den dir die Stadt für deine eigene Wohnung lässt, und auch nur dann, wenn du sonst selbst dort wohnst. Darüber hinaus reicht der Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro je Wohnung. Seit August 2026 kommt eine Registriernummer für jedes Inserat dazu, die es noch gar nicht gibt.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Anwalt.

Ist Airbnb in München überhaupt erlaubt?

Ja, aber nur in drei Fällen ohne Genehmigung. Der Grundsatz steht gleich im ersten Satz des städtischen Informationsblatts. Verboten ist es danach, eine Wohnung oder ein Haus im Stadtgebiet München ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten.

Drei Fälle beanstandet die Stadt in ihrem Informationsblatt ausdrücklich nicht. Der dritte davon wird regelmäßig falsch verstanden:

FallWas die Stadt beschreibt
Einzelnes ZimmerDu wohnst selbst dort, ein frei gewordenes Zimmer geht zeitweise an Gäste. Bad und Küche teilt ihr euch.
Ganze Wohnung, du bist wegUrlaub oder Dienstreise. Deine eigene Wohnung geht bis zu acht Wochen im Jahr an Gäste, sonst wohnst du dort.
Gewerbliche RäumeDer Raum ist kein Wohnraum im Sinn des Gesetzes, dann greift die Satzung nicht. Dafür gilt das Baurecht.

Der dritte Fall klingt nach einer Lücke und ist keine. Ob ein Raum Wohnraum ist, entscheidet die Behörde nach der Baugenehmigung, nicht dein Inserat.

Wie zählst du die acht Wochen richtig?

Acht Wochen sind 56 Kalendertage, und du musst sie nicht am Stück nehmen. Die Stadt erlaubt ausdrücklich, sie auf mehrere kürzere Zeiträume zu verteilen.

Die Grenze steht in der Satzung selbst. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum „mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird".

Zwei Wörter darin tragen die ganze Rechnung. „Insgesamt" heißt, dass über das Jahr addiert wird. „Kalenderjahr" heißt, dass der Zähler am 1. Januar auf null springt und nicht zwölf Monate nach deiner ersten Buchung.

Für die acht Wochen nennt das Informationsblatt weder eine Anzeige noch einen Antrag. Es rät aber, den eigenen Fall mit dem Sonderteam Ferienwohnungen zu klären, per Mail an ferienwohnungen.soz@muenchen.de.

Was zählt in Bayern sonst noch als Zweckentfremdung?

Es kommt nicht auf die Zahl deiner Gäste an. Die Frage ist, ob die Wohnung dem Wohnungsmarkt erhalten bleibt, und das bayerische Zweckentfremdungsgesetz zählt fünf Fälle auf, in denen sie das nicht tut. Nutzung zu mehr als der Hälfte für Gewerbe, baulicher Umbau, Vermietung an Touristen über acht Wochen im Jahr, Leerstand über drei Monate und Abriss.

Der Leerstand in der Liste überrascht viele. Eine Wohnung, die du bewusst frei hältst, weil sie für Gäste hübscher aussieht, fällt nach mehr als drei Monaten darunter.

Der teuerste Irrtum ist die Zweitwohnung

Viele lesen die acht Wochen als Kontingent für jede beliebige Wohnung. Das Informationsblatt spricht aber von der eigenen Wohnung, die du sonst im üblichen Sinn selbst bewohnst, es geht also um deine Abwesenheit. Eine leer stehende Zweitwohnung, die du nur an Gäste gibst, ist ein Betrieb ohne Genehmigung, und zwar ab dem ersten Tag.

Wann kommt die Registriernummer?

München verlangt sie noch nicht. Die Satzung dafür gilt seit dem 1. August 2026, das Verfahren dazu fehlt. Die Stadt schreibt auf ihrer eigenen Seite, dass bislang kein Registrierungsverfahren und damit auch keine Registrierungspflicht besteht.

Sobald es losgeht, läuft es so ab. Wer ein Objekt über ein Portal anbietet, meldet es vorher beim Sozialreferat an, bekommt eine wohnungsbezogene Nummer und trägt sie danach ins Inserat ein. Einen Termin dafür nennt die Stadt noch nicht.

Die Grundlage schuf der Bayerische Landtag im März 2026. Der Stadtrat beschloss die Satzung am 18. Juni 2026, sie gilt seit dem 1. August 2026 und läuft Ende Juli 2031 aus. Woran es jetzt hängt, sagt die Stadt selbst. Der Abruf bei der Bundesnetzagentur verzögert sich, und die IT-Lösung steht zum Inkrafttreten der Satzung noch nicht bereit.

Das ist eine Momentaufnahme

Alle Angaben hier stammen von amtlichen Münchner Seiten, gelesen am 23. August 2026. München hat 2026 schon zweimal geändert, ein drittes Stück fehlt noch. Prüf den Stand vor jedem Inserat beim Fachbereich Bestandssicherung nach.

Wie kontrolliert München, und was kostet ein Verstoß?

Die Stadt wartet nicht mehr auf Hinweise der Nachbarschaft, sie bekommt Daten. Portale melden ihre Vermietungsdaten regelmäßig an die Bundesnetzagentur, und das Sozialreferat darf darauf zugreifen. Dazu kommen Verbrauchsdaten der Energieversorger, mit denen die Stadt Leerstand aufspüren will.

Ein drittes Werkzeug ist älter und wird oft unterschätzt. Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz müssen Eigentümer, Besitzer, Verwalter und Vermittler der Gemeinde Auskunft geben und Unterlagen vorlegen. Das trifft auch deine Hausverwaltung.

Was das bringt, zeigen die Zahlen der Stadt für 2025:

Kennzahl20242025
Zurückgeholte Wohnungen448507
Zwangsgelder1.095.500 Eurorund 1,2 Millionen Euro
Bußgelder290.768 Euroüber 700.000 Euro

Die Bußgelder haben sich binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Wie hoch es wird, hängt daran, wogegen du verstoßen hast.

VerstoßHöchstes Bußgeld
Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremden500.000 Euro
Auskunft verweigern, Registrierung fehlt, Nummer fehlt oder ist falsch50.000 Euro

Beides steht im bayerischen Zweckentfremdungsgesetz. Das Informationsblatt nennt die 500.000 Euro ausdrücklich je Wohnung, bei drei Objekten rechnet die Stadt also dreimal.

Neben dem Bußgeld steht das Zwangsgeld, und es ist keine Strafe. Die Stadt fordert dich auf, die Wohnung wieder zum Wohnen zu nutzen, und wenn nichts passiert, wird es fällig und läuft weiter. Die 1,2 Millionen Euro in der Tabelle stammen daraus.

Was heißt das für deinen Versicherungsschutz?

Die Stadt zählt deine 56 Tage, dein Versicherer fragt nach der Art der Nutzung. Und dort kippt der Schutz oft früher.

Eine Hausratversicherung bei Vermietung über Airbnb ist für dein eigenes Wohnen gemacht, nicht für wechselnde Gäste gegen Geld. Der gewerbliche Betrieb ist in vielen Bedingungen ausgeschlossen, und was stattdessen passt, steht im Vergleich von Hausrat und Inhaltsversicherung. Bei der Haftung läuft es genauso. Verletzt sich ein Gast, prüft der Versicherer zuerst, ob deine Police diese Nutzung kennt. Dafür gibt es die Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen.

Ein Bußgeld der Stadt ist dagegen weder ein Sachschaden noch ein Haftpflichtschaden und gehört damit in keine dieser Policen. Versichert wird der Schaden, nicht die Ordnungswidrigkeit. Welche Denkfehler sonst teuer werden, steht bei den häufigsten Versicherungsfehlern bei Vermietung.

Falsche Angaben beim Abschluss wirken lange nach

Du musst die Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Tust du das nicht, darf er vom Vertrag zurücktreten. Wer bei der Frage nach der Nutzung „selbst bewohnt" ankreuzt und in Wahrheit Gäste beherbergt, riskiert das. Der Fehler fällt selten beim Abschluss auf, sondern im Schadenfall.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Zähl jede Nacht mit, in der ein Gast bei dir schläft. Eine Liste je Wohnung reicht, mit Datum an, Datum ab und laufender Summe, dazu die Buchungsübersicht des Portals. Fragt die Stadt nach, hast du die Antwort in fünf Minuten statt in drei Wochen.
  2. Prüf, in welchen der drei Fälle deine Wohnung fällt. Eine Zweitwohnung, die nur an Gäste geht, gehört nicht dazu.
  3. Leg die Angaben für die Registrierung bereit, nach Angaben der Stadt deinen Namen und die Adresse der Wohnung. Sobald das Portal öffnet, trägst du die Nummer in jedes Inserat ein, nicht nur bei Airbnb.
  4. Sieh vor jeder Saison beim Fachbereich Bestandssicherung nach, ob das Verfahren inzwischen läuft.
  5. Sag deinem Versicherer, wie du wirklich vermietest, bevor der erste Gast kommt. Wer im Antrag „selbst bewohnt" ankreuzt und in Wahrheit tageweise an Gäste vermietet, riskiert im Schadenfall den Rücktritt vom Vertrag.

Häufige Fragen zu Airbnb in München

Ist Airbnb in München erlaubt?
Ja, aber nur in engen Grenzen. Ohne Genehmigung geht ein Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung oder die ganze Wohnung für bis zu acht Wochen im Jahr, während du weg bist. Eine Wohnung ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten, ist im Stadtgebiet München verboten.
Wie lange darf ich meine Wohnung in München über Airbnb vermieten?
Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, also 56 Kalendertage. Du darfst sie auf mehrere kürzere Zeiträume verteilen. Der Zähler beginnt am 1. Januar wieder bei null, nicht zwölf Monate nach deiner ersten Buchung.
Was kostet ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot in München?
Wer Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet, riskiert bis zu 500.000 Euro Bußgeld je Wohnung. Fehlt nur die Registrierung, die Nummer im Inserat oder eine geforderte Auskunft, liegt der Rahmen bei bis zu 50.000 Euro. Dazu kommt das Zwangsgeld, mit dem die Stadt die Rückführung der Wohnung durchsetzt.
Brauche ich in München eine Registriernummer für mein Inserat?
Die neue Zweckentfremdungssatzung sieht sie seit dem 1. August 2026 vor. Du meldest die Wohnung vorher beim Sozialreferat an und trägst die Nummer danach in jedes Inserat ein. Das Portal für die Anmeldung war Ende August 2026 noch nicht offen, prüf den Stand deshalb vor jedem Inserat.
Darf ich meine Zweitwohnung in München als Ferienwohnung vermieten?
Ohne Genehmigung nicht. Die Acht-Wochen-Regel gilt für die Wohnung, die du sonst im üblichen Sinn selbst bewohnst, also für deine Abwesenheit. Eine Wohnung, die du nur an Gäste gibst, wird dem Wohnungsmarkt entzogen und braucht eine Erlaubnis der Stadt.
Wie erfährt die Stadt München von meiner Vermietung?
Portale übermitteln ihre Vermietungsdaten regelmäßig an die Bundesnetzagentur, auf die das Sozialreferat zugreifen darf. Zusätzlich sollen Energieversorger Verbrauchsdaten liefern, um Leerstand aufzudecken. Und nach dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz müssen auch Verwalter und Vermittler der Stadt Auskunft geben.
Muss ich die acht Wochen beim Sozialreferat anmelden?
Das Informationsblatt der Stadt zur Ferienwohnung nennt für diesen Fall weder eine Anzeige noch einen Antrag. Es empfiehlt aber, den eigenen Fall mit dem Sonderteam Ferienwohnungen zu klären. Führ unabhängig davon eine Liste deiner Tage je Wohnung, damit du bei einer Nachfrage sofort antworten kannst.
Zahlt meine Hausratversicherung, wenn ich über Airbnb vermiete?
Oft nicht. Eine Hausratversicherung ist für das eigene Wohnen gedacht, viele Bedingungen schließen die gewerbliche Nutzung aus. Für Vermietung an wechselnde Gäste gibt es die Inhaltsversicherung, für Personen- und Sachschäden Dritter die Betriebshaftpflicht. Sag deinem Versicherer, wie die Wohnung wirklich genutzt wird.

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