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Ein Küchenbrand in deiner Ferienwohnung, schnell gelöscht, das Inventar ist trotzdem hin. Ein paar Tage später sitzt ein Regulierer am Tisch und stellt Fragen, die vorher niemand gestellt hat: Wer wohnt hier eigentlich? Seit wann kommen Gäste? Über welche Portale buchen sie? Und wo ist das Prüfprotokoll für die Geräte?
Bis zu diesem Tag lief alles. Die Wohnung war gebucht, die Beiträge gingen ab, die Police lag im Ordner. In unseren Beratungen tauchen dabei immer wieder dieselben fünf Fehler auf, und im Alltag fällt keiner davon auf. Der erste steckt schon in dem Antrag, den du vor Jahren ausgefüllt hast.
Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit uns.
Was passiert, wenn im Antrag etwas Falsches steht?
Der Versicherer bekommt eine Handhabe gegen den Vertrag. Er kennt dein Objekt nur aus deinen Angaben, und stimmen sie nicht, verletzt du die Anzeigepflicht vor dem Vertrag.§ 19 VVGgesetze-im-internet.de Er darf dann zurücktreten, kündigen oder den Vertrag im Nachhinein ändern, und wie hart es kommt, hängt von deiner Schuld ab. Die Police gibt es dann zwar. Sie trägt im Schadenfall nur nicht.
Drei Fragen werden oft falsch beantwortet: wie viele Einheiten du betreibst, ob du selbst darin wohnst, und über welche Kanäle du vermietest. Wer eine zweite Wohnung dazunimmt und nichts sagt, hat für die zweite keinen Schutz.
Was dagegen hilft: die Fragen im Antrag wörtlich nehmen, im Zweifel nachfragen statt schätzen, und melden, sobald sich etwas ändert.
Nicht zwingend. Wer eine Ferienwohnung vermietet, verwaltet in der Regel nur sein eigenes Vermögen, steuerlich sind das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.§ 21 EStGgesetze-im-internet.de Ein Gewerbe wird daraus erst, wenn du es wie ein Hotel aufziehst, mit Rezeption, mit Personal oder mit Leistungen, die weit über die Wohnung hinausgehen. Wo die Grenze bei dir verläuft, klärt dein Steuerberater, und das Gewerbeamt entscheidet davon unabhängig.§ 14 GewOgesetze-im-internet.de Für deine Police ist das ohnehin nicht die entscheidende Frage. Unsere Versicherer zeichnen auch ohne Gewerbeschein, wichtig ist, dass die Nutzung im Antrag richtig steht.
Reicht deine private Hausratversicherung?
Für eine reine Ferienwohnung nicht. Die Hausrat versichert eine Wohnung, und was als Wohnung gilt, fassen die Musterbedingungen des GDV eng. Versichert sind die „ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes". Weiter heißt es: „Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung".
Vermietest du dagegen deine eigene Wohnung nur zeitweise, bleibt es deine Wohnung. Die Vermietung erhöht dann aber die Gefahr, und das musst du melden.§§ 23 bis 26 VVGgesetze-im-internet.de
Dazu kommt die Gefahr, die Gastgeber am häufigsten trifft. In den Musterbedingungen heißt sie wörtlich „Vandalismus nach einem Einbruch".A 1.2 VHB 2022, Quadratmetermodellgdv.de Ein Gast mit Schlüssel bricht aber nicht ein.
Was dagegen hilft: eine gewerbliche Inhaltsversicherung statt der Hausrat, und für Schäden durch Gäste kommt ein eigener Baustein dazu. Wie sich die beiden Policen unterscheiden, steht im Vergleich. Was du tust, wenn du schon vermietest und nur die Hausrat hast, steht im Ratgeber Warum deine Hausratversicherung bei Airbnb nicht greift.
Muss dein Versicherer von den Gästen wissen?
Ja. Wer auf Zeit an wechselnde Gäste vermietet, erhöht die Gefahr, und wer eine Gefahrerhöhung vornimmt oder zulässt, muss sie dem Versicherer anzeigen.§ 23 VVGgesetze-im-internet.de Passiert das nicht, zahlt der Versicherer bei Vorsatz gar nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, und zwar so schwer, wie deine Schuld wiegt.§ 26 Abs. 1 VVGgesetze-im-internet.de
Betroffen ist jeder Vertrag aus der Zeit vor der ersten Buchung, die Gebäudeversicherung ebenso wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und der Schutz gegen Elementarschäden. Sie sind darauf gerechnet, dass du selbst wohnst oder auf Dauer vermietest. Nicht darauf, dass jede Woche neue Gäste kommen. Beim Gebäude geht es dann nicht um Möbel, sondern um Mauern.
Ein Anruf beim Vermittler ist keine Anzeige, die du später belegen kannst. Melde die Nutzung schriftlich und heft die Antwort ab. Reagiert der Versicherer mit einem höheren Beitrag oder mit einer Kündigung, weißt du es vor dem Schaden. In einer Eigentümergemeinschaft geht die Meldung an die Verwaltung.
Was dagegen hilft: alle alten Verträge durchgehen und die Nutzung nachmelden. Die Gebäudeversicherung läuft bei uns über die Beratung, dort vermitteln wir Tarife vom Markt.
Reichen AirCover und die Booking-Haftpflicht?
Als alleinige Absicherung nicht. Beide sind echte Leistungen, nur nicht die, für die viele sie halten.
Bei AirCover läuft eine Linie durch das Paket. Der Schutz bei Sachschäden ist laut Airbnbs eigenen Bedingungen kein Versicherungsvertrag.AirCover-Bedingungen, Ziffer 2.5airbnb.de Die Haftpflicht dagegen schon. Booking.com hat einen echten Vertrag über Zurich, gültig für Buchungen über Booking.com.
Beide teilen einen Punkt, der nicht im Marketing steht. Kunde beim Versicherer ist die Plattform, du bist nur die versicherte Person. Was daraus folgt und welche Fristen gelten, steht im Detail unter Was ist AirCover? und im Ratgeber zur Booking-Haftpflicht.
Was dagegen hilft: Nimm das Programm der Plattform als Zusatz mit und bau das Fundament selbst. Dann laufen auch Direktbuchungen mit.
Was veraltet an einer Police, die du nie anfasst?
Die Summe und die Bausteine. Der Bestand wächst, die Ausstattung wird besser, ein zweites Objekt kommt dazu, und die Police steht noch auf dem Stand vom Abschluss.
Die häufigste Folge heißt Unterversicherung. Liegt deine Summe deutlich unter dem Neuwert des Inventars, darf der Versicherer bei jedem Schaden anteilig kürzen. Bei 10.000 Euro Summe und 20.000 Euro Inventarwert bleiben von 4.000 Euro Schaden noch 2.000 Euro. In unserem Rahmenvertrag ist dieser Abzug bis zu einer Schadenhöhe von einer Million Euro abbedungen.
Die zweite Folge ist leiser. Es fehlen Bausteine, die nie vereinbart wurden.
| Punkt | Stand in unseren Bedingungen |
|---|---|
| Überschwemmung und Rückstau | in ZÜRS-Zone 1 und 2 automatisch dabei, darüber auf Anfrage, mit 1.000 Euro Selbstbehalt |
| Sturm und Hagel | gedeckt wie jeder unvorhergesehene Schaden |
| Diebstahl | was Gäste mitnehmen, trägt der Gastschaden-Baustein, wenn du es anzeigst |
| Ertragsausfall | Haftzeit standardmäßig 36 Monate |
| Schäden durch deine Gäste | eigener Baustein, nicht Teil der Inhaltsversicherung |
| Selbstbehalt | 150 Euro beim Gastschaden, 250 Euro bei Inhalt und Ertragsausfall |
Für Geräte, die du bewegen kannst, nennt die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft sechs Monate als RichtwertDGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittelpublikationen.dguv.de. Liegt die Fehlerquote bei höchstens 2 Prozent, sind auch 12 oder 24 Monate möglich, fest verbaute Anlagen stehen bei vier Jahren. Nach einem Brand fragt der Versicherer nach dem Prüfprotokoll, und der Aufkleber am Föhn beweist nichts (E-Check nach DGUV V3).
Was dagegen hilft: einmal im Jahr Summe und Bausteine gegen das halten, was du heute wirklich machst.
Was du jetzt tust
So gehst du vor
- Zieh deinen Antrag hervor. Stimmen Zahl der Einheiten, Eigennutzung und Vermietungskanäle noch mit der Wirklichkeit überein?
- Melde die Nutzung an alle alten Verträge. Gebäude, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementarschutz, schriftlich und mit abgehefteter Antwort.
- Zähl dein Inventar zum Neuwert und halte die Summe gegen die, die in der Police steht.
- Prüf die Bausteine gegen deinen Betrieb. Gastschaden, Ertragsausfall sowie Überschwemmung und Rückstau sind nicht automatisch dabei.
- Setz dir einen festen Termin im Jahr für diese vier Schritte.
Was Inhalt, Ertragsausfall und Gastschaden für deine Wohnung kosten, siehst du in wenigen Minuten in deinem Angebot.
