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In unseren Beratungen bei vairsicherung tauchen immer wieder dieselben fünf Fehler auf. Keiner fällt im Alltag auf: Die Wohnung ist gebucht, die Beiträge werden abgebucht, alles läuft. Sichtbar werden sie am Tag des Schadens, wenn jemand die Unterlagen liest und Fragen stellt, die vorher niemand gestellt hat. Hier stehen alle fünf mit Folge und Abhilfe, und wo ein Punkt tiefer geht, der Ratgeber dazu.
Fehler 1: Der Antrag beschreibt etwas anderes als die Wirklichkeit
Der Versicherer kennt dein Objekt nur aus deinen Angaben. Stimmen sie nicht, verletzt du die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, und der Versicherer kann je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Die Police existiert dann, sie trägt im Schadenfall nur nicht.
Häufig falsch beantwortet sind drei Fragen: wie viele Einheiten du betreibst, ob du selbst darin wohnst, und über welche Kanäle du vermietest. Wer eine zweite Wohnung dazunimmt und es nicht meldet, hat für die zweite keinen Schutz.
Was dagegen hilft: die Antragsfragen wörtlich nehmen und im Zweifel nachfragen, statt zu schätzen. Und melden, sobald sich etwas ändert.
Nicht zwingend. Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall private Vermögensverwaltung mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Ein Gewerbe wird daraus erst, wenn eine hotelähnliche Organisation dazukommt, etwa Rezeption, Personal oder Leistungen, die deutlich über die Überlassung der Wohnung hinausgehen. Wo die Grenze in deinem Fall verläuft, klärt dein Steuerberater; das Gewerbeamt entscheidet nach § 14 GewO eigenständig davon.
Für deine Police ist das nicht die entscheidende Frage: Unsere Versicherer zeichnen auch ohne Gewerbeschein. Entscheidend ist, dass die Nutzung im Antrag richtig steht.
Fehler 2: Die Ferienwohnung läuft über die private Hausrat
Die Hausratversicherung versichert eine Wohnung. Was als Wohnung gilt, fassen die Musterbedingungen des GDV eng: die „ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes". Weiter heißt es: „Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung" (A 10.1.1 VHB 2022).
Eine reine Ferienwohnung ist damit gar nicht der versicherte Ort. Vermietest du deine eigene Wohnung dagegen nur zeitweise, bleibt es deine Wohnung, und die Vermietung ist eine Gefahrerhöhung, die du melden musst (§§ 23 bis 26 VVG).
Dazu kommt die Gefahr, die Gastgeber am häufigsten trifft. In denselben Bedingungen heißt sie wörtlich „Vandalismus nach einem Einbruch" (A 1.2 VHB 2022). Ein Gast mit überlassenem Schlüssel bricht nicht ein.
Was dagegen hilft: eine gewerbliche Inhaltsversicherung statt der Hausrat, für Gästeschäden ein eigener Baustein. Wie die beiden Policen sich unterscheiden, steht im Vergleich; was du tust, wenn du schon vermietest und nur die Hausrat hast, im Ratgeber Warum deine Hausratversicherung bei Airbnb nicht greift.
Fehler 3: Der Versicherer weiß nichts von der Kurzzeitvermietung
Dieser Fehler steckt in jedem Vertrag aus der Zeit vor der ersten Buchung: Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementardeckung. Sie sind auf Eigennutzung oder Dauervermietung kalkuliert, nicht auf wöchentlichen Gästewechsel.
Der Fachbegriff ist Gefahrerhöhung. Wer sie vornimmt oder zulässt, muss sie dem Versicherer anzeigen (§ 23 VVG). Unterbleibt das, ist der Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 26 Abs. 1 VVG). Beim Gebäude geht es dann nicht um Möbel, sondern um Bausubstanz.
Eine gesetzliche Pflicht, ein Gebäude zu versichern, gibt es in Deutschland nicht. Die Pflicht hier ist eine vertragliche: Dein Versicherer hat Anspruch auf ein zutreffendes Bild der Nutzung.
Ein Anruf beim Vermittler ist keine Anzeige, die du später belegen kannst. Melde die Nutzung schriftlich und heft die Antwort ab. Reagiert der Versicherer mit Beitragsanpassung oder Kündigung, weißt du es vor dem Schaden. In einer Eigentümergemeinschaft geht die Meldung an die Verwaltung.
Was dagegen hilft: alle Altverträge durchgehen und die Nutzung nachmelden. Die Gebäudeversicherung läuft bei uns über die Beratung, dort vermitteln wir Markttarife.
Fehler 4: Das Plattformprogramm gilt als Absicherung
AirCover und die Partner-Haftpflicht von Booking.com sind echte Leistungen, nur nicht die, für die viele sie halten.
Bei AirCover verläuft eine Linie durch das Paket: Der Sachschadenschutz ist laut Airbnbs eigenen Bedingungen kein Versicherungsvertrag (Ziffer 2.5), die Haftpflicht dagegen schon. Booking.com hat einen echten Vertrag über Zurich, gültig für Buchungen über Booking.com.
Beide teilen einen Punkt, der nicht im Marketing steht: Versicherungsnehmer ist die Plattform, du bist nur versicherte Person. Was daraus folgt und welche Fristen gelten, steht im Detail unter Was ist AirCover? und im Ratgeber zur Booking-Haftpflicht.
Was dagegen hilft: das Plattformprogramm als Zusatzschicht nutzen und das Fundament selbst bauen, damit auch Direktbuchungen mitlaufen. Details: Was ist AirCover bei Airbnb und Booking.com Partner-Haftpflicht.
Fehler 5: Der Vertrag wird nach dem Abschluss nie wieder angefasst
Der Bestand wächst, die Ausstattung wird hochwertiger, ein zweites Objekt kommt dazu. Die Police steht auf dem Stand des Abschlusses.
Die häufigste Folge ist Unterversicherung. Liegt die Summe deutlich unter dem Neuwert des Inventars, darf der Versicherer bei jedem Schaden anteilig kürzen. Bei 10.000 Euro Summe und 20.000 Euro Inventarwert bleiben von 4.000 Euro Schaden noch 2.000 Euro.
Die zweite Folge ist leiser: Bausteine, die nie vereinbart wurden.
| Punkt | Stand in unseren Bedingungen |
|---|---|
| Überschwemmung und Rückstau | ausgeschlossen (Teil B Nr. 4.1.35), nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeschlossen (Nr. 5.15), dann mit 1.000 EUR Selbstbehalt |
| Sturm und Hagel | trägt die Grunddeckung |
| Diebstahl | einfacher Diebstahl ausgeschlossen (Nr. 4.1.2), versichert sind Einbruchdiebstahl und Raub |
| Ertragsausfall | Haftzeit maximal 12 Monate (Teil B Nr. 1.2.2) |
| Schäden durch deine Gäste | eigener Baustein, nicht Teil der Inhaltsversicherung |
| Selbstbehalt | 150 EUR beim Gastschaden, 250 EUR bei Inhalt und Ertragsausfall |
Für ortsveränderliche Geräte nennt die DGUV Vorschrift 3 sechs Monate als Richtwert, verlängerbar auf 12 oder 24 Monate bei einer Fehlerquote bis 2 Prozent; ortsfeste Anlagen stehen bei vier Jahren. Nach einem Brand fragt der Versicherer nach dem Prüfprotokoll, der Aufkleber am Föhn beweist nichts (E-Check nach DGUV V3).
Was dagegen hilft: ein fester Termin im Jahr, an dem Summe und Bausteine gegen die heutige Nutzung laufen.
Was du diese Woche prüfst
So gehst du vor
- Gewerbeanzeige Liegt sie vor, passt die eingetragene Tätigkeit?
- Altverträge Nutzung schriftlich melden, Antwort abheften.
- Inventar Zum Neuwert zählen, Summe gegen die Police halten.
- Angebot rechnen Inhalt, Ertragsausfall und Gastschaden online durchrechnen.
Was der Rechner nicht abbildet, klären wir im Gespräch: Rechtsschutz, Kaution, Gebäude, Cyber und D&O laufen über die Beratung. Eigene Sonderklauseln haben wir bei Betriebshaftpflicht, Inhalt, Ertragsausfall und Gastschaden, sonst vermitteln wir Markttarife.
Als Nächstes
Booking.com Versicherung: was sie zahlt und was nicht
Tipps & Fehler · 7 Min.
