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Der Gast ist abgereist, du machst die Tür auf. Rotweinfleck auf dem Sofa, im Bad läuft seit zwei Tagen Wasser in den Estrich, und auf dem Handy fragt der Gast, wer die Behandlung seines verstauchten Knöchels zahlt. Drei Schäden an einem Morgen, und für jeden ist ein anderer Baustein zuständig. Beim Knöchel allerdings nur, wenn du für den Sturz geradestehen musst. Sechs Bausteine kommen für eine vermietete Ferienwohnung infrage, vier bis sechs davon brauchst du wirklich. Welche es sind, hängt daran, was dir gehört und wovon du lebst. Der teuerste Fehler ist dabei nicht der fehlende Baustein, sondern der alte Vertrag, der von deinen Gästen nichts weiß.
Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit uns.
Welche Bausteine braucht deine Ferienwohnung?
Sortiere nach dem, was im Schadenfall kaputtgeht, nicht nach den Namen der Produkte.
| Baustein | Was er trägt | Wer ihn braucht |
|---|---|---|
| Inhaltsversicherung | Möbel, Technik, Küche und Ausstattung, bei jedem unvorhergesehenen Schaden außer den Ausschlüssen | jeder Gastgeber |
| Betriebshaftpflicht | Personen- und Sachschäden, für die du gegenüber Gästen oder Dritten einstehen musst | jeder Gastgeber |
| Gastschaden | Schäden, die deine Gäste selbst an deiner Einrichtung anrichten | jeder Gastgeber |
| Ertragsausfall | entgangener Gewinn und die Kosten, die weiterlaufen, solange die Einheit nach einem Schaden stillsteht | jeder Gastgeber |
| Gebäudeversicherung | Dach, Wände, Leitungen, fest verbaute Teile | Eigentümer |
| Rechtsschutz | Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Gästen, Behörden, Eigentümern | empfohlen, ab dem zweiten Objekt praktisch Standard |
Die ersten drei Zeilen sind das Fundament, die braucht jeder Gastgeber. Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Ferienwohnungen gibt es dabei nicht. Pflichten entstehen aus Verträgen. Wer dir Geld leiht, verlangt meist eine Gebäudeversicherung, und in einer Eigentümergemeinschaft wird sie für das gemeinsame Eigentum beschlossen.
Warum deine alten Policen die Vermietung nicht mittragen
Deine Hausrat, deine Gebäudeversicherung und deine Privathaftpflicht sind auf zwei Fälle gerechnet: Du wohnst selbst darin, oder du vermietest auf Dauer. Gäste, die jede Woche wechseln und einen eigenen Schlüssel haben, sind darin nicht vorgesehen.
Der Fachbegriff dafür heißt Gefahrerhöhung, also mehr Risiko als bei Vertragsschluss. Ohne das Ja deines Versicherers darfst du sie gar nicht erst schaffen.§ 23 Abs. 1 VVGgesetze-im-internet.de Fällt sie dir später auf, meldest du sie sofort. Meldest du nicht, wird es teuer. Hast du es mit Absicht getan, zahlt der Versicherer nicht. War es grob fahrlässig, darf er kürzen, je nachdem wie schwer dein Fehler wiegt.§ 26 Abs. 1 VVGgesetze-im-internet.de Und beweisen musst du, dass es nicht grob fahrlässig war.
Bei der Hausrat kommt eine zweite Hürde dazu. Die Musterbedingungen des GDV zählen Räume, die nur beruflich oder gewerblich genutzt werden, gar nicht erst zur versicherten Wohnung.A 10.1.1 VHB 2022, Quadratmetermodellgdv.de Eine reine Ferienwohnung ist damit nicht der versicherte Ort. Was die beiden Policen trennt, steht im Vergleich von Hausrat und Inhaltsversicherung.
Ein Anruf beim Makler lässt sich zwei Jahre später nicht belegen. Schreib deinem Versicherer in Textform, seit wann und wie viel du vermietest, und heft seine Antwort ab. Gehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, geht dieselbe Meldung an die Verwaltung.
Warum Gastschaden nicht in der Inhaltsversicherung steckt
Weil die Inhaltsversicherung genau diese Schäden ausnimmt. Sie trägt jeden unvorhergesehenen Schaden, aber ihre Ausschlussliste nennt zwei Dinge ausdrücklich: die Verunreinigung und die Abnutzung durch den Betrieb.
Rotwein im Sofa ist Verunreinigung. Kratzer im Parkett und der abgewetzte Sessel sind Abnutzung. Beides passiert im laufenden Betrieb und gehört damit zu dem, was die Bedingungen herausnehmen. Dafür gibt es die Gastschadenversicherung als eigenen Baustein.
Die Kaution über die Plattform schließt die Lücke nicht. Sie deckt kleine Beträge, und sie setzt voraus, dass du den Schaden fristgerecht meldest, ihn belegst und der Gast nicht widerspricht. Bei einem Gast, der nach der Abreise nicht mehr reagiert, hilft sie gar nicht.
Worauf du bei den einzelnen Bausteinen achtest
- Inhalt: Die Summe muss zum Neuwert deines Inventars passen. Ob Überschwemmung und Rückstau im Grundschutz mitlaufen, ist von Tarif zu Tarif verschieden. Details im Ratgeber zur Inhaltsversicherung für die Ferienwohnung.
- Betriebshaftpflicht: Als Gastgeber trifft dich die Verkehrssicherungspflicht. Was du deinen Gästen überlässt, muss sicher sein. Wer fahrlässig die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, schuldet Schadensersatz.§ 823 Abs. 1 BGBgesetze-im-internet.de Teuer wird es, wenn ein Mensch zu Schaden kommt. Bleibt eine Verletzung zurück, geht es um Behandlung, Schmerzensgeld und um den Verdienst, der über Jahrzehnte ausfällt. Was die Police deckt, steht im Ratgeber zur Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen.
- Ertragsausfall: Der Wert, auf den es ankommt, heißt Haftzeit. Sie sagt, wie lange der Versicherer den Ausfall nach einem Schaden trägt. Halte sie gegen die Zeit, die eine Sanierung bei dir wirklich braucht. Drei Monate klingen großzügig, bis die Handwerker vier brauchen.
- Gebäude: Brauchst du nur, wenn dir die Wohnung oder das Haus gehört. In einer Eigentümergemeinschaft läuft die Police über die Gemeinschaft, du selbst versicherst dann nur dein Sondereigentum.
- Rechtsschutz: Typisch sind drei Streitfälle: der Versicherer kürzt, das Amt sagt, deine Nutzung sei nicht erlaubt, oder es gibt Ärger mit der Eigentümergemeinschaft oder mit deinem Vermieter. Welcher Baustein welchen Fall trägt, steht im Ratgeber zum Rechtsschutz für Vermieter.
Brauchst du als Mieter andere Bausteine als ein Eigentümer?
Ja, und die Auswahl hängt an drei Fragen. Gehört dir das Objekt? Wohnst du selbst darin? Und arbeitet jemand für dich?
| Deine Lage | Fundament | Kommt dazu | Fällt weg |
|---|---|---|---|
| Eigentümer, Wohnung dauerhaft vermietet | Inhalt, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht, Gastschaden | Gebäude, Rechtsschutz | nichts |
| Eigentümer, Wohnung zeitweise selbst genutzt | Inhalt, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht, Gastschaden | Gebäude, Rechtsschutz | nichts |
| Mieter, Wohnung angemietet und weitervermietet | Inhalt, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Gastschaden | Rechtsschutz, Kaution | Gebäude (trägt der Eigentümer) |
Wer anmietet und weitervermietet, hat einen Punkt vor allen anderen: die Erlaubnis. Ein Mieter darf die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters keinem Dritten überlassen.§ 540 Abs. 1 BGBgesetze-im-internet.de Eine allgemeine Erlaubnis zur Untermiete reicht dafür nicht. Sie umfasst nicht ohne Weiteres das Recht, die Wohnung tageweise an Touristen zu geben.BGH, Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13bundesgerichtshof.de Ohne diese Erlaubnis auf Papier steht dein Modell auf Sand, und keine Police repariert das. Welche Bausteine das Modell trägt, steht im Ratgeber zum Anmieten und Weitervermieten.
Mietsachschäden sind Schäden an der Wohnung, die du selbst gemietet hast. Für den Fehler deines Untermieters haftest du wie für deinen eigenen.§ 540 Abs. 2 BGBgesetze-im-internet.de Baut ein Gast einen Wasserschaden am Gebäude, hält sich der Eigentümer an dich. Fehlt dieser Einschluss in deiner Betriebshaftpflicht, zahlst du aus eigener Tasche.
Sobald jemand für dich arbeitet, etwa eine feste Reinigungskraft, kommt die gesetzliche Unfallversicherung dazu. Du meldest dann binnen einer Woche nach dem Start beim Träger der Unfallversicherung, was dein Betrieb macht und wie viele Leute dort versichert sind.§ 192 Abs. 1 SGB VIIgesetze-im-internet.de Wer stattdessen fristgerecht ein Gewerbe anmeldet, hat diese Pflicht damit erfüllt.
Was decken AirCover und Booking ab?
Beide Plattformen bringen ein Schutzprogramm mit. Nur ersetzen sie das Fundament nicht. Bei AirCover von Airbnb läuft eine Linie mitten durch das Paket, und der Schutz für Sachschäden ist nach Airbnbs eigenen Bedingungen ausdrücklich kein Vertrag über eine Versicherung.AirCover-Bedingungen, Ziffer 2.5airbnb.de Der Teil für die Haftpflicht dagegen schon. Booking.com stellt seinen Partnern eine echte Haftpflicht über Zurich. Drei Punkte gelten für beide:
- Der Vertrag läuft auf die Plattform, du bist nur mitversichert. Über Umfang, Verlängerung und Kündigung entscheidest nicht du.
- Der Schutz gilt nur für Buchungen über diese Plattform. Direktbuchungen, Anfragen über Instagram und Stammgäste laufen ohne.
- Es gelten kurze Fristen und ein eigener Weg zur Meldung, der nichts mit deiner Police zu tun hat.
Wer beide Kanäle nutzt und dazu direkt vermietet, hat drei Regelwerke und eine Lücke ausgerechnet dort, wo der beste Gast herkommt.
Was du jetzt tust
So gehst du vor
- Bestand aufnehmen Alle laufenden Policen auf den Tisch, also Hausrat, Gebäude, Privathaftpflicht und Rechtsschutz. Notier zu jeder, ob der Versicherer von der Vermietung weiß.
- Nutzung schriftlich melden Für jeden alten Vertrag eine kurze Nachricht in Textform, Antwort abheften.
- Inventar zum Neuwert zählen Raum für Raum, mit Fotos. Diese Zahl ist die Grundlage für die Summe und im Schadenfall dein bester Beleg.
- Fundament aufsetzen Inhalt, Betriebshaftpflicht, Ertragsausfall und Gastschaden rechnest du im Online-Rechner in wenigen Minuten durch. Trag die Nutzung im Antrag richtig ein, sonst steht die neue Police auf denselben falschen Angaben wie die alte. Rechtsschutz, Kaution, Gebäude, Cyber und D&O laufen über die Beratung, dort vermitteln wir Markttarife.
- Einmal im Jahr gegenlesen Neue Einheit, neue Ausstattung, höhere Preise. Sonst steht die Police auf dem Stand vom Tag des Abschlusses.
