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Gesetze & Vorschriften7 Min. Lesezeit

Meldeschein-Pflicht für Ferienwohnungen: wer noch gemeldet werden muss

Meldeschein-Pflicht für die Ferienwohnung: seit 2025 gilt sie nur noch für ausländische Gäste. Welche Angaben, welche Fristen, welches Bußgeld drohen.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Meldeschein Ferienwohnung: Pflicht seit 2025

10 Min. · vorgelesen

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Meldeschein-Pflicht für Ferienwohnungen: wer noch gemeldet werden muss

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Inhalt

Ein Gast aus Rotterdam holt sich um 23 Uhr den Schlüssel aus der Box, und du schläfst längst. Am nächsten Morgen liegt kein unterschriebenes Blatt in der Wohnung, und damit fehlt dir ein Dokument, das du ein Jahr lang aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können musst.

Seit dem 1. Januar 2025 betrifft das nur noch Gäste ohne deutschen Pass. Der größte Teil der Gäste in deutschen Ferienwohnungen kommt aus Deutschland, für sie ist die besondere Meldepflicht gestrichen. Für alle anderen bleibt sie, unabhängig davon, wie groß dein Betrieb ist. Eine einzelne Wohnung zählt im Melderecht wie ein Hotel mit 200 Zimmern.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit deiner Meldebehörde oder einem Anwalt.

Wer muss den Meldeschein noch unterschreiben?

Nur noch Gäste aus dem Ausland. Vor 2025 sprach das Gesetz von beherbergten Personen, also von allen. Seit dem 1. Januar 2025 steht dort das Wort ausländische, hineingekommen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024. Unterschrieben wird handschriftlich, am Tag der Ankunft.

Dass es auch Gäste aus Frankreich oder Polen trifft, liegt am Schengener Durchführungsübereinkommen. Es verlangt die eigenhändige Unterschrift beherbergter Ausländer gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte oder seinem Beauftragten.

Der Pass zählt, nicht der Wohnort

Ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Zürich unterschreibt keinen Meldeschein. Eine Italienerin, die seit zwanzig Jahren in Köln lebt, unterschreibt einen. Wer zwei Pässe hat und einer davon ist deutsch, ist raus.

Zwei Erleichterungen stehen daneben. Mitreisende Ehegatten, Lebenspartner und Kinder unter 18 aus dem Ausland kommen nur der Zahl nach auf den Schein, nicht mit Namen. Und bei Reisegruppen von mehr als zehn Personen trifft die Pflicht nur den Reiseleiter.

Gilt das auch für eine einzelne Ferienwohnung?

Ja, denn das Gesetz kennt keine Untergrenze. Beherbergungsstätten sind Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen. Von Betten, Rezeption oder einem angemeldeten Gewerbe steht dort nichts. Die IHK zu Schwerin sagt es ebenso: jede Beherbergungsstätte ist unabhängig von der Betriebsgröße zur Meldepflicht verpflichtet.

Gewerbs- oder geschäftsmäßig ist dabei ein Begriff des Melderechts. Ob deine Vermietung steuerlich ein Gewerbe ist, entscheidet sich woanders, und wer keines angemeldet hat, ist vom Meldeschein trotzdem nicht befreit.

Die Pflicht trifft dich auch, wenn du die Wohnung selbst gemietet hast und weitervermietest. Verpflichtet ist der Leiter der Beherbergungsstätte, also der, der den Betrieb wirklich führt. Was dieses Modell für die Police bedeutet, steht im Ratgeber zum Anmieten und Weitervermieten.

Welche acht Angaben gehören auf den Schein?

Genau acht, und die Liste ist abschließend. Der Meldeschein enthält ausschließlich diese Daten.

PflichtangabeWorauf du achtest
Ankunft und voraussichtliche AbreiseVoraussichtlich reicht, bei Verlängerung keine Korrektur nötig
FamiliennamenWie im Ausweisdokument
VornamenAlle, nicht nur der Rufname
GeburtsdatumAus dem Dokument, nicht aus der Buchung
StaatsangehörigkeitenBei doppelter beide
AnschriftDie des Gastes
Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder PassersatzpapiersDie Nummer, keine Kopie

Alles darüber hinaus gehört nicht auf den Schein. Das Recht des Landes kann nur für Beiträge zu Fremdenverkehr und Kur weitere Daten erlauben. Ob das bei dir greift, entscheidet die Satzung deiner Gemeinde.

Drei Schritte aus dem Gesetz gehen in der Praxis gern unter. Du vergleichst die Angaben mit dem Ausweis, hältst Abweichungen auf dem Schein fest und ebenso, wenn ein Gast kein Dokument vorlegt oder kein gültiges. Den Ausweis siehst du dir also an. Kopiert wird er nicht.

Wie erfüllst du die Pflicht ohne persönliche Übergabe?

Der Standardfall verlangt Papier und eine Unterschrift von Hand am Tag der Ankunft. Ein Haken im Buchungsformular oder ein Foto vom Ausweis erfüllt diese Pflicht nicht. Daran scheitert der Check-in per Schlüsselbox.

Es gibt einen zweiten Weg, und der ist eng gefasst. Der Meldeschein darf auch elektronisch laufen. Dafür muss der Gast zustimmen, dass du seine Daten elektronisch erhebst, und am Tag der Ankunft auf eine von drei Arten bestätigen, dass sie stimmen und nichts fehlt.

VerfahrenWo es hakt
Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung, bestätigt per zweitem FaktorBraucht eine Zahlung am Ankunftstag, nicht die Vorauszahlung
Elektronischer Identitätsnachweis mit der Ausweis-FunktionDer Gast muss sie freigeschaltet haben
Vor-Ort-Auslesen der eID-Karte oder des Aufenthaltstitels am LesegerätVerlangt Hardware in der Wohnung
Was das für deine Schlüsselbox heißt

Vermietest du vor allem an Gäste aus dem Ausland und übergibst nie selbst, bleiben drei Wege. Du legst Papier aus und nimmst es unterschrieben zurück, du setzt ein zugelassenes elektronisches Verfahren ein, oder der Check-in läuft persönlich. Machen musst du das nicht selbst, denn das Übereinkommen nennt auch die Beauftragten des Leiters. Die Reinigungskraft oder der Gästebetreuer darf es übernehmen.

Ein Buchungsportal nimmt dir die Pflicht nicht ab. Was Airbnb oder Booking.com schicken, ist eine Information zur Buchung und keine Erklärung des Gastes nach dem Melderecht.

Wie lange bewahrst du auf, und was kostet ein Fehler?

Ein Jahr aufbewahren, dann innerhalb von drei Monaten vernichten. Die Frist läuft ab dem Tag der Abreise, nicht ab der Ankunft und nicht ab dem Ende des Jahres. Läuft alles elektronisch, gelten dieselben Fristen für Speichern und Löschen. Beide Hälften sind Pflicht. Wer die Scheine aus Vorsicht jahrelang aufhebt, verstößt gegen die Pflicht zum Löschen.

Dazu kommt die Vorlage: auf Verlangen zeigst du die von Hand unterschriebenen Scheine zur Einsicht, elektronisch erhobene Daten stellst du maschinenlesbar bereit. Wer elektronisch erhebt, muss die Daten zusätzlich technisch und organisatorisch schützen.

Führst du keinen Meldeschein, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und sie kann bis zu 1.000 Euro kosten. Drei Fälle treffen dich als Gastgeber.

  • Du hältst keinen Meldeschein bereit
  • Du bewahrst ihn nicht oder nicht mindestens ein Jahr auf
  • Du legst ihn auf Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig vor

Nicht dabei ist die fehlende Unterschrift des Gastes, dafür nimmt das Gesetz die beherbergte Person selbst in die Pflicht. Deine Aufgabe ist, ihm den Schein vorzulegen. Fahrlässigkeit genügt, Vorsatz braucht es nicht. Die 1.000 Euro sind der Rahmen nach oben und nicht der Regelsatz, die Behörde hat Ermessen.

Eine Behörde, die wegen fehlender Meldescheine aufschlägt, sieht dabei den ganzen Betrieb, also auch Kurtaxe, Statistik und je nach Kommune die Zweckentfremdung. Wer solche Verfahren nicht aus eigener Tasche führen will, braucht einen Rechtsschutz, der auch Verfahren mit Behörden und Bußgelder einschließt.

Fallen Kurtaxe und Statistik damit auch weg?

Nein. Es sind drei getrennte Pflichten mit drei Grundlagen im Recht, und nur eine davon ist kleiner geworden.

MeldungRechtsgrundlageWen sie betrifft
Besonderer MeldescheinBundesmeldegesetzJede Beherbergungsstätte, unabhängig von der Größe
Kurtaxe und GästebeitragKommunalabgabengesetze plus GemeindesatzungNur Orte mit entsprechender Satzung
BeherbergungsstatistikBeherbergungsstatistikgesetzBetriebe ab zehn Gästen gleichzeitig

Zur Kurtaxe schreibt der Zweckverband Berchtesgadener Land, der Wegfall ändere nichts an kommunalen Kurabgabe- oder Gästebeitragssatzungen und den Meldepflichten darin. Erhebt deine Gemeinde einen Beitrag von Gästen, meldest du weiter alle Gäste dorthin, auch die deutschen.

Zur Statistik zählen Betriebe, die nach ihrer Einrichtung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Wer eine oder zwei Wohnungen vermietet, in denen zusammen keine zehn Gäste gleichzeitig unterkommen, ist damit draußen. Wer darüber liegt, meldet monatlich Ankünfte, Übernachtungen und die Zahl der Betten, die er anbietet.

Daten deutscher Gäste darfst du trotzdem erheben

Ohne Meldepflicht brauchst du dafür eine andere Grundlage, und die hast du im Vertrag über die Beherbergung. Auf das Melderecht kannst du dich nicht mehr berufen, und damit auch nicht auf ein Recht, den Pass zu sehen.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Sieh deine Meldescheine durch. Liegt in jeder Einheit ein Formular mit genau den acht Pflichtangaben? Alte Vordrucke mit Feldern wie Beruf oder Kennzeichen gehören ersetzt.
  2. Geh deinen Check-in durch. Wer sieht bei Gästen aus dem Ausland den Ausweis an und lässt unterschreiben? Wenn niemand, ist das die Lücke.
  3. Räum die Ablage auf. Sortiert nach dem Tag der Abreise, dazu ein wiederkehrender Termin zum Vernichten im Kalender. Dieselbe Ordnung trägt beim Protokoll zum E-Check der Geräte.
  4. Klär Kurtaxe und Kapazität. Erhebt deine Gemeinde einen Beitrag von Gästen? Und können bei dir zehn Gäste gleichzeitig übernachten?
  5. Prüf deine Police gegen. Deckt dein Rechtsschutz Verfahren mit Behörden und Bußgelder ab? Die fünf häufigsten Versicherungsfehler von Gastgebern zeigen, wo solche Lücken meist sitzen.

Häufige Fragen zur Meldeschein-Pflicht

Brauche ich für meine Ferienwohnung überhaupt einen Meldeschein?
Ja, sobald du an wechselnde Gäste vermietest. § 29 Abs. 1 BMG definiert Beherbergungsstätten als Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen, und kennt dabei keine Untergrenze bei Betten oder Umsatz. Ausfüllen und unterschreiben muss ihn seit dem 1. Januar 2025 aber nur noch ein ausländischer Gast.
Müssen deutsche Gäste noch einen Meldeschein unterschreiben?
Nein. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 gestrichen. Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz: Ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland unterschreibt nicht, eine Italienerin mit Wohnsitz in Köln schon.
Welche Angaben muss der Meldeschein enthalten?
Genau acht, und die Liste in § 30 Abs. 2 BMG ist abschließend: Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Zahl der ausländischen Mitreisenden mit Staatsangehörigkeit und die Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers. Weitere Felder sind nur zulässig, wenn Landesrecht sie für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erlaubt.
Wie lange muss ich Meldescheine aufbewahren?
Ein Jahr, gerechnet ab dem Tag der Abreise, und danach musst du sie innerhalb von drei Monaten vernichten (§ 30 Abs. 4 BMG). Beide Hälften sind Pflicht: Wer die Scheine jahrelang aufhebt, verstößt gegen die Löschpflicht. Bei elektronischer Erfüllung gelten dieselben Fristen für Speicherung und Löschung.
Reicht ein digitaler Meldeschein ohne Unterschrift?
Nur in drei Fällen. § 29 Abs. 5 BMG lässt die elektronische Erfüllung zu, wenn der Gast am Ankunftstag per kartengebundener Zahlung mit starker Kundenauthentifizierung, per elektronischem Identitätsnachweis oder durch Vor-Ort-Auslesen seines Dokuments bestätigt. Ein Häkchen im Buchungsformular oder ein hochgeladenes Ausweisfoto genügt nicht.
Was kostet es, wenn ich keine Meldescheine führe?
Bis zu 1.000 Euro. § 54 Abs. 2 BMG stellt es als Ordnungswidrigkeit unter Strafe, wenn kein Meldeschein bereitgehalten, nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder auf Verlangen nicht vorgelegt wird, und Abs. 3 setzt den Rahmen. Fahrlässigkeit genügt, Vorsatz ist nicht nötig.
Muss ich weiter Kurtaxe melden, obwohl der Meldeschein für Deutsche weg ist?
Ja. Die Kurtaxe steht auf einer eigenen Rechtsgrundlage, nämlich den Kommunalabgabengesetzen der Länder und der Satzung deiner Gemeinde, nicht auf dem Bundesmeldegesetz. Erhebt deine Gemeinde einen Gästebeitrag, meldest du weiterhin alle Gäste, auch die deutschen, über das Formular deiner Kommune.
Ab wann muss ich an die Beherbergungsstatistik melden?
Ab zehn Gästen, die gleichzeitig beherbergt werden können, bei Campingplätzen ab zehn Stellplätzen (§ 3 Abs. 1 BeherbStatG). Dann meldest du monatlich Ankünfte, Übernachtungen und Bettenzahl an dein Statistisches Landesamt. Existenzgründer sind im Jahr der Eröffnung befreit und in den beiden Folgejahren, wenn der Umsatz unter 800.000 Euro lag.

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