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Gewerbe anmelden für die Ferienwohnung: Ablauf, Kosten und Formular

Ferienwohnung als Gewerbe anmelden: welches Formular, was die Anmeldung kostet, wer danach von selbst Post schickt und was der IHK-Beitrag wirklich ausmacht.

Said ShurafaSaid ShurafaVersicherungsmakler (IHK) • 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung

Gewerbe anmelden Ferienwohnung: Ablauf und Kosten

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Gewerbe anmelden für die Ferienwohnung: Ablauf, Kosten und Formular

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Inhalt

Ein Formular, ein Amt, eine Viertelstunde: Die Anmeldung selbst ist der leichte Teil und kostet je nach Ort meist 15 bis 60 Euro. Interessant wird, was danach von allein passiert. Du warst an einer einzigen Stelle, und zwei bis vier Wochen später liegen Briefe von Finanzamt, Industrie- und Handelskammer und Berufsgenossenschaft im Kasten. Angefordert hat sie niemand, das Gewerbeamt reicht deine Daten von sich aus weiter.

Eine Sache bleibt trotzdem an dir hängen, und dafür läuft ab dem ersten Betriebstag eine Frist von einem Monat.

Bevor du entscheidest

Das hier sind allgemeine Informationen und unsere Einschätzung dazu. Vor einer Entscheidung in deinem Fall sprich bitte mit einem Steuerberater.

Wo meldest du an, und was kostet es?

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Mancherorts heißt die Stelle Ordnungsamt, anderswo Bürgeramt. Wer ein stehendes Gewerbe anfängt, muss das anzeigen, und dasselbe gilt für eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle. Vermietest du in mehreren Orten, meldest du in jedem Ort an.

Anzeigen, nicht beantragen. Das Amt prüft nicht, ob du darfst, es nimmt zur Kenntnis, dass du anfängst. Eine Erlaubnis ist der Gewerbeschein damit nicht. Zweckentfremdung, Baurecht, Brandschutz und die Meldepflicht deiner Gäste laufen getrennt davon, und in manchen Städten brauchst du eine Registriernummer, bevor du inserierst. Die gibt dir die Stadt, nicht das Gewerbeamt.

Ob deine Vermietung überhaupt ein Gewerbe ist, entscheidet das Amt am Gesamtbild. Viele Betten, schneller Gästewechsel, Zusatzleistungen, kein Saisonbetrieb, Werbung wie bei einer Ferienanlage.

Die Gebühr legt jede Kommune in einer eigenen Satzung fest, einen bundesweiten Preis gibt es nicht. Drei Beispiele aus den amtlichen Seiten der Städte, die Spanne reicht von 15 bis 60 Euro.

OrtGebühr
Berlin26 Euro für eine Einzelperson, 15 Euro bei Anmeldung über das Netz (service.berlin.de)
Hamburg25 Euro je Gesellschafter bei einer Personengesellschaft (hamburg.de)
München50 bis 60 Euro, je nach Rechtsform (gruenden-muenchen.de)

Berlin und München nehmen die Anmeldung auch über das Netz an, Berlin mit einem BundID-Konto, München mit einer BayernID. Wer online anmeldet, spart in Berlin elf Euro und den Weg.

Zu spät anmelden kostet mehr als die Gebühr

Die Anzeige gehört zum Start des Betriebs, nicht danach. Wer sie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die Geldbuße reicht bis 1.000 Euro. In der Praxis melden viele Ämter rückwirkend an, oft ohne Bußgeld. Verlassen solltest du dich darauf nicht.

Wer meldet sich danach bei dir?

Du meldest an einer Stelle an, aber 15 Stellen erfahren davon. Für dich sind vier davon wichtig, und alle vier melden sich von sich aus bei dir:

  • Das Finanzamt. Es fordert dich auf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abzugeben.
  • Die IHK. Sie schreibt dich als Mitglied ein. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, der Beitrag nicht immer.
  • Die Berufsgenossenschaft. Für Beherbergung ist das in der Regel die BGN für Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Sie verlangt die Anmeldung binnen einer Woche nach Betriebseröffnung. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn du in derselben Woche die Gewerbeanzeige abgegeben hast. Beiträge fallen erst an, wenn Versicherte für dich arbeiten.
  • Das Statistische Landesamt. Von dort kommen später Fragebögen zur Beherbergungsstatistik.

Dazu kommen Zoll, Rentenversicherung, Arbeitsschutz und einige mehr. Die Post trudelt über zwei bis vier Wochen ein.

Rechnungen, die keine sind

Nach jeder Gewerbeanmeldung kommen Briefe von privaten Firmen. Sie sehen amtlich aus, tragen Wörter wie Register, Zentrale oder Verzeichnis und wollen 300 bis 900 Euro für einen Eintrag, den niemand braucht. Echte Post kommt vom Finanzamt, von deiner IHK und von der Berufsgenossenschaft. Alles andere prüfst du in Ruhe, bevor du zahlst.

Was musst du selbst erledigen?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er ist der einzige Schritt, den niemand für dich anstößt: Er läuft elektronisch über ELSTER, Papier gibt es nur auf Antrag, und die Frist beträgt einen Monat ab Beginn deiner Tätigkeit.

Warte dafür nicht auf den Brief vom Finanzamt. Er kommt zwar, aber die Frist läuft ab deinem Start. Ohne den Fragebogen bekommst du keine Steuernummer, und ohne Steuernummer keine saubere Rechnung.

Zwei Angaben darin entscheiden über Geld. Die erste ist deine Schätzung von Umsatz und Gewinn, denn daraus errechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen: zu hoch geschätzt bindet Geld, zu niedrig bringt Nachzahlungen. Die zweite ist die Kleinunternehmerregelung. Sie greift, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Kleinunternehmer ist nicht immer die günstigere Wahl

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, ziehst aber auch keine Vorsteuer. Wer eine Wohnung neu einrichtet, zahlt auf Möbel, Technik und Handwerker Umsatzsteuer, und ohne Vorsteuerabzug bleibt sie bei dir hängen. Bei 30.000 Euro Ausstattung sind das schnell vier- bis fünftausend Euro. Welcher Satz später auf welche Leistung fällt, steht im Ratgeber zur Umsatzsteuer bei der Ferienwohnung.

Was kostet dich die IHK?

Für die meisten Vermieter nichts oder wenig. Die Mitgliedschaft kommt automatisch, der Beitrag hängt am Gewerbeertrag, und zwei Regeln im Gesetz nehmen ihn dir ab.

  • Die Kleinbetragsgrenze. Wer nicht im Handelsregister steht und höchstens 5.200 Euro Gewerbeertrag im Jahr hat, ist vom Beitrag freigestellt.
  • Die Gründerregel. Wer erstmals ein Gewerbe angemeldet hat, zahlt im Jahr der Eröffnung und im Jahr danach weder Grundbeitrag noch Umlage, im dritten und vierten Jahr entfällt die Umlage. Die Grenze liegt bei 25.000 Euro Gewinn. Voraussetzung ist, dass es in den fünf Jahren davor keine Einkünfte aus Gewerbe und keine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gab.

Bleibt ein Beitrag, ist er gestaffelt. Die IHK zu Berlin rechnet für 2026 so.

Gewerbeertrag im JahrGrundbeitrag ohne Handelsregister
Verlust oder bis 5.200 Euro0 Euro
bis 15.000 Euro25,60 Euro
bis 30.000 Euro38,40 Euro
bis 50.000 Euro64,00 Euro
bis 100.000 Euro102,40 Euro

Dazu kommt die Umlage, in Berlin 0,17 Prozent vom Gewerbeertrag. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften kürzt die Kammer die Bemessungsgrundlage vorher um einen Freibetrag von 15.340 Euro, aber nur für die Umlage. Jede Kammer hat ihre eigene Satzung, die Zahlen weichen also ab. Die Befreiungen aus dem Gesetz gelten dagegen überall gleich.

Was ändert sich für deine Versicherungen?

Mit dem Gewerbe wirst du zum Betrieb, und Privatpolicen sind für Betriebe nicht gemacht. Drei davon sehen ab dem Tag der Anmeldung anders aus.

Ein Streit mit dem Versicherer oder mit dem Bauamt kostet Anwalt und Gericht. Dafür gibt es den Firmenrechtsschutz für Vermieter, und sinnvoll ist er, bevor der Streit anfängt. Was schon läuft, nimmt kein Versicherer mehr auf.

Was du jetzt tust

So gehst du vor

  1. Hol dir den Vordruck GewA 1. Er ist bundesweit gleich, für den Betriebsbeginn schreibt die Verordnung das Muster der Anlage 1 vor. Deine Gemeinde hat ihn als PDF oder als Online-Maske.
  2. Beschreib deine Tätigkeit weit genug. Vermietung möblierter Ferienwohnungen deckt eine Wohnung und fünf. Vermietung einer Ferienwohnung in der Musterstraße deckt eine einzige, und bei der zweiten meldest du um, mit neuer Gebühr.
  3. Trag den Beginn ein und kreuze den Erwerb an. Das Startdatum, nicht den Tag des Ausfüllens. Nebenerwerb heißt, du hast einen Hauptjob und die Wohnung läuft daneben. An der Anmeldepflicht ändert das Kreuz nichts.
  4. Nimm Ausweis und Gebühr mit. Bei einer GmbH dazu den Auszug aus dem Handelsregister, ohne EU-Pass einen Aufenthaltstitel, der Selbständigkeit erlaubt. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb dreier Tage. Dieses Blatt ist dein Gewerbeschein, der Zahlbeleg eine Betriebsausgabe.
  5. Setz dir zwei Termine. Einen für den Fragebogen über ELSTER, spätestens drei Wochen nach dem Start. Und einen für deine Policen, denn ab dem Tag der Anmeldung bist du ein Betrieb.

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung für die Ferienwohnung

Wo melde ich das Gewerbe für meine Ferienwohnung an?
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Mancherorts heißt die Stelle Ordnungsamt oder Bürgeramt. Liegen deine Wohnungen in verschiedenen Orten, meldest du in jedem Ort an.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für eine Ferienwohnung?
Je nach Ort meist 15 bis 60 Euro. Berlin verlangt 26 Euro am Schalter und 15 Euro über das Netz, München je nach Rechtsform 50 bis 60 Euro. Jede Kommune setzt die Gebühr in einer eigenen Satzung fest.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Das Formular ist in einer Viertelstunde ausgefüllt. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige nach § 15 Absatz 1 GewO binnen dreier Tage. Bis die Post von Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft da ist, vergehen zwei bis vier Wochen.
Welches Formular brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Den Vordruck GewA 1. Er ist bundesweit gleich und steht als Anlage 1 in der Gewerbeanzeigeverordnung. Deine Gemeinde stellt ihn als PDF oder als Online-Maske bereit.
Was passiert, wenn ich das Gewerbe zu spät anmelde?
Eine verspätete oder fehlende Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 Absatz 2 Nummer 2 GewO. Die Geldbuße reicht bis 1.000 Euro. Viele Ämter melden in der Praxis rückwirkend an, oft ohne Bußgeld. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Muss ich IHK-Beitrag zahlen, wenn ich nur eine Ferienwohnung vermiete?
Oft nicht. Wer nicht im Handelsregister steht und höchstens 5.200 Euro Gewerbeertrag im Jahr hat, ist nach § 3 Absatz 3 IHKG vom Beitrag freigestellt. Gründer zahlen im Jahr der Eröffnung und im Jahr danach weder Grundbeitrag noch Umlage, wenn ihr Gewinn unter 25.000 Euro bleibt.
Reicht die Gewerbeanmeldung, oder brauche ich noch eine Genehmigung?
Die Anmeldung ist eine Anzeige, keine Erlaubnis. Zweckentfremdung, Baurecht, Brandschutz und die Meldepflicht der Gäste laufen getrennt davon. In manchen Städten brauchst du zusätzlich eine Registriernummer, bevor du inserieren darfst.
Ändert die Gewerbeanmeldung meinen Versicherungsschutz?
Ja, und das ist der teuerste Punkt. Mit dem Gewerbe wirst du zum Betrieb, und Privathaftpflicht wie Hausratversicherung schließen gewerbliche Nutzung meist aus. Für Gäste und Nachbarn brauchst du eine Betriebshaftpflicht, für die Einrichtung eine Inhaltsversicherung.

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